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Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder
Haft bis zu zwei Wochen bestraft.
§5 7.
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Sebbe, den 10. Oktober 1892.
Der Kaiserliche Kommissar.
(L. S)
gez. v. Puttkamer.
Die in Nummer 13 S. 348 f. des Deutschen Kolonialblattes von 1892 abgedruckte Quaran-
täncordnung für das Schutzgebiet der Marshall-Inseln vom 17. November 1891 ist in
Gemäßheit des § 14 nach erfolgter Bekanntmachung in Jaluit nunmehr in Kreft treten.
Schiffsbewegungen.
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinler dem Orte die Abfahrt des Schisses.)
M. Krzr. „Bussard“ 27/9. Apia. (Poststation: Sydney.)
M. Krzr. „Falke“ 13/12. Lagos 23/12. — 24/12. Kotonon 28/12. — Kamerun. (Poststation:
Kapstadt.
— Kamerun. (Poststation: Kamerun.)
anen & #.
M. Kubt. „Hyäne“ 3/12. Gaboon 7/12. — 16/12. St. Thomc 18/12. — 19/12. Principeé 20/12.
M. Krzr. „Möwe“ Sansibar. (Poststation: Sansibar.)
M. Ihrzg. „Nachtigal“ Kamerun. (Poststation: Kamerun.)
M. Krzr. „Schwalbe“ Sansibar 3/12. — 17/12. Bombay 9/1.
M. Krzr. „Sperber“ 17/10. Apia 1/11. — Rundreise. (Poststation: Sydney.)
(Poststation: asserviren.)
Persbnal-Wachrichken.
Der Kaiserliche Gonverneur von Deutsch-Ostafrika
Frhr. v. Soden war nach einer telegraphischen
Mittheilung krankheitshalber genöthigt, nach Bombay
abzureisen, beabsichtigt jedoch, vor Antritt seines Ur-
laubs nach Europa noch nach Dar-es-Saläm zurück-
zukehren.
Oberstlieutenant v. Schele ist in Ostafrika ein-
getroffen und hat eine Informationsreise in das
Innere unternommen.
Der Kaiserliche Kanzler Leist hat nach Ablauf
seines Urlaubs die Rückreise nach Kamerun an-
getreten.
Nichtamtlicher Theil.
Der Arzt in der Kaiserlichen Schußtruppe für
Ostafrika Dr. Steuber hat nach Ablauf seines Kom-
mandos die Heimreise angetreten.
Nachdem der bisherige Generalvertreter der
Deutsch -Ostafrikanischen Gesellschaft in Ostafrika,
Ebenau, Ende v. J. Sansibar krankheitshalber ver-
lassen hat, ist an seine Stelle als Generalvertreter
Herr J. J. Warnholgz# getreten.
Der bisherige Kaiserliche Kommissar für Neu-
Guinea, Rose, ist auf Urlaub eingetroffen.
Der Bürcau-Diätar Franz Pabel und der
Nevierjäger Louis Meyer begeben sich am 18. d. M.
von Neapel aus nach Dar-es-Saläm, um in den
Jolldient des Kaiserlichen Gouvernements daselbst zu
reten.