aus „States over the Border“ (was gleichbedeu-
tend mit der südafrikanischen Republik ist) und über
die Ausfuhr von Rohgold aus den kapländischen
Häfen aufgenommen werden. Die Gewinnung von
Rohgold beschränkt sich der Hauptsache nach auf das
Gebiet der südafrikanischen Republik. Die Mengen
von Gold, welche in der Kapkolonie gefunden worden
sind, sind verschwindend gegen die Ausbeute der
Goldfelder der Republik. Ueber die Ausbeute der
Goldbergwerke und -Wäschereien in Maschonaland
sind zusammenfassende Zahlenangaben nicht vorhanden.
Einsuh nach. dem
1891. 1892. 1893.
ae anemen Waaren
die Kapkolonie aus Pfd. Hirl Pfd. Eter-. Pfd. Serb
6027
Statesor erthe Border
Durchfuhr von Nohgold
üb. Häfen d. Kapkolonie 2 781 576 4.095 512 5259 120
Durchsuh bvom Nohgold
über Durbon 119894 333 117 206307
zunninen 2903 989 4 430 101 5 468 454
Nimmt man an, wie dies nach den vorhandenen
Daten gerechtfertigt ist, daß die Ausfuhr von dem
Kaplande nach der südafrikanischen Republik in dem
ersten Halbjahre 1891 ungefähr denselben Werth
gehabt hat wie im zweiten, so ergiebt sich unter Zu-
sammenrechnung der Werthe des überseeischen Handels-
verkehrs des Kaplandes mit denen des Handels-
verkehrs über die Inlandgrenze der Umfang des
kapländischen Generalhandels, wie folgk:
1891. 1892. 1893.
Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. Pfd. Sterl.
über S 12 073 869 12 400 171 13 487 923
- nie ’gakartgenge“ 22903.989 4 430 101 5 468 454
zusammen 14 977 858 16920 272 18 956 377
Ausfuhr:
über See 12 231 137 13 298 620 14 118 563
die Inlandgrenze 2511 026 3 388 721 4 965 151
zusammen 14 742 163 16 687 341 19 083 714
leberschuß der Einfuhr 235 695 232931 —
* Ausfuhr — — 127 337
Leidet schon die Aufmachung der vorstehenden
Zusammenstellung an einer aus der Lückenhaftigkeit
des Materials sich ergebenden Unvollständigkeit, so
steht dasselbe Bedenken, nur in erhöhtem Maße, dem
Versuch entgegen, den Spezialhandel des Kaplandes
zu ermitteln. Ein Durchgangsverkehr im eigentlichen,
d. h. im zolltechnischen Sinne besteht nur für dic
Waaren, die, zur See eingeführt und zur Ausfuhr
über die Inlandgrenze bestimmt,
a) in den Häfen der Kapkolonie: zum Zollnachlaß
rebate),
b) in Natal: zum Durchgangszoll (transit duc)
oder zur zollfreien Durchfuhr für Rechnung
der Regierung der südafrikanischen Republik
angemeldet werden. Dieser eigentliche Durchgangs-
verkehr stellte sich in den letzten Jahren, wie folgt:
rin
512
1891. 1892. 1898.
„ Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. Pfd. Sterl.
568 713 1 185 667 2381 564
Durchfuhr durch
die Kapkolonie anter goll
nachlaß nach d
afrikanischen r
Natal:
u) unter Transitzoll nach
der jiafit „#epnbll
und seit Mai 1892
Swazila kallr ...... 157 516 138 093 68 501
b) gollfrei für Rechnung
der Regierung der süd-
afrikanischen Republik 62 410 362 665
zusammen 788 639 1327 387 2450 730
Es lommt hierbei aber in Betracht, daß außer
den Waaren, die der Zollbehörde zur Durchfuhr nach
der südafrikanischen Republik angemeldet werden, nicht
unerhebliche Waarenmengen der kapländischen Einfuhr
thatsächlich reines Durchgangsgut sind und nur des-
halb nicht als solches in den kapländischen Häfen
angemeldet werden, weil die Waarengattungen, denen
sie angehören, dort zollfrei sind, mithin eine differen-
tielle Zollbehandlung für sie nicht nachgesucht zu
werden braucht. Zu diesen zollfreien Waarengattungen
gehören insbesondere sowohl in der Kapkolonie als
in Natal: Materialien für den Bau und die Aus-
rüstung von Eisen= und Pferdebahnen; Maschinen,
insbesondere alle für die Goldgewinnung in Betracht
kommenden; litterarische Gegenstände, Photographien
und Druckpapier. Andererseits kommen Durchgangs-
waaren nach der südafrikanischen Republik deshalb in
den kapländischen Häfen nicht zur Anmeldung als
solche, weil für die Waarengaktungen, denen sie an-
gehören, ein Zollnachlaß oder ein günstigerer Transit=
zoll in diesen Häfen überhaupt nicht gewährt wird.
Hierzu gehören in der Kapkolonie sowohl als in
Natal unter Anderem: Waffen und Schießbedarf,
Butter und Buttersurrogate, Speck und Schinken,
gewisse wollene fertige Kleider, Cement und Glas-
perlen. Von der Einfuhr aus der Kapbkolonie nach
der südafrikanischen Nepublik, die nach der Statistik
der letzteren im Jahre 1893 sich auf rund 3506000
Pfd. Sterl. belief, entfiel nach Schälzungen auf eigene
Erzeugnisse der Kapkolouie nur ein Antheil von etwa
114000 Pfd. Stierl., d. h. 3,2 Prozent. Es ergiebt
sich hieraus, daß die Bedeutung der wirthschaftlichen
Entwickelung der südafrikanischen Nepublik für die
Kapkolonie fast ausschließlich in den Vortheilen liegt,
die für sie als die Vermittlerin des überseeischen
Waarenverkehrs nach der Republik aus dem Kom-
missionsgeschäft und der Transportbesorgung sowie
in erhöhten Zolleinnahmen abfallen. Etwas günstiger
steht es in dieser Beziehung wohl mit Natal, das in
seiner Zuckerproduktion und in seinen Früchten Er-
zeugnisse besiczt, für die es mit der steigenden wirth-
schaftlichen Entwickelung der südafrikanischen Nepublik
dort einen zunehmenden Absatz findet. Den verhält-
nißmäßig größten Nutzen von jener Entwickelung
dürfte der Oranje-Freistaat haben, der für seine
sämmtlichen Erzeugnisse Zollfreiheit in der südafrika-
nischen Republik genießt, während von den Erzeug-