Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

aus „States over the Border“ (was gleichbedeu- 
tend mit der südafrikanischen Republik ist) und über 
die Ausfuhr von Rohgold aus den kapländischen 
Häfen aufgenommen werden. Die Gewinnung von 
Rohgold beschränkt sich der Hauptsache nach auf das 
Gebiet der südafrikanischen Republik. Die Mengen 
von Gold, welche in der Kapkolonie gefunden worden 
sind, sind verschwindend gegen die Ausbeute der 
Goldfelder der Republik. Ueber die Ausbeute der 
Goldbergwerke und -Wäschereien in Maschonaland 
sind zusammenfassende Zahlenangaben nicht vorhanden. 
Einsuh nach. dem 
1891. 1892. 1893. 
ae anemen Waaren 
die Kapkolonie aus Pfd. Hirl Pfd. Eter-. Pfd. Serb 
6027 
  
Statesor erthe Border 
Durchfuhr von Nohgold 
üb. Häfen d. Kapkolonie 2 781 576 4.095 512 5259 120 
Durchsuh bvom Nohgold 
über Durbon 119894 333 117 206307 
zunninen 2903 989 4 430 101 5 468 454 
Nimmt man an, wie dies nach den vorhandenen 
Daten gerechtfertigt ist, daß die Ausfuhr von dem 
Kaplande nach der südafrikanischen Republik in dem 
ersten Halbjahre 1891 ungefähr denselben Werth 
gehabt hat wie im zweiten, so ergiebt sich unter Zu- 
sammenrechnung der Werthe des überseeischen Handels- 
verkehrs des Kaplandes mit denen des Handels- 
verkehrs über die Inlandgrenze der Umfang des 
kapländischen Generalhandels, wie folgk: 
1891. 1892. 1893. 
Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. 
über S 12 073 869 12 400 171 13 487 923 
- nie ’gakartgenge“ 22903.989 4 430 101 5 468 454 
zusammen 14 977 858 16920 272 18 956 377 
Ausfuhr: 
über See 12 231 137 13 298 620 14 118 563 
die Inlandgrenze 2511 026 3 388 721 4 965 151 
zusammen 14 742 163 16 687 341 19 083 714 
leberschuß der Einfuhr 235 695 232931 — 
* Ausfuhr — — 127 337 
Leidet schon die Aufmachung der vorstehenden 
Zusammenstellung an einer aus der Lückenhaftigkeit 
des Materials sich ergebenden Unvollständigkeit, so 
steht dasselbe Bedenken, nur in erhöhtem Maße, dem 
Versuch entgegen, den Spezialhandel des Kaplandes 
zu ermitteln. Ein Durchgangsverkehr im eigentlichen, 
d. h. im zolltechnischen Sinne besteht nur für dic 
Waaren, die, zur See eingeführt und zur Ausfuhr 
über die Inlandgrenze bestimmt, 
a) in den Häfen der Kapkolonie: zum Zollnachlaß 
rebate), 
b) in Natal: zum Durchgangszoll (transit duc) 
oder zur zollfreien Durchfuhr für Rechnung 
der Regierung der südafrikanischen Republik 
angemeldet werden. Dieser eigentliche Durchgangs- 
verkehr stellte sich in den letzten Jahren, wie folgt: 
rin 
  
  
  
  
  
512 
  
1891. 1892. 1898. 
„ Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. 
568 713 1 185 667 2381 564 
Durchfuhr durch 
die Kapkolonie anter goll 
nachlaß nach d 
afrikanischen r 
Natal: 
u) unter Transitzoll nach 
der jiafit „#epnbll 
und seit Mai 1892 
Swazila kallr ...... 157 516 138 093 68 501 
b) gollfrei für Rechnung 
der Regierung der süd- 
afrikanischen Republik 62 410 362 665 
  
  
zusammen 788 639 1327 387 2450 730 
Es lommt hierbei aber in Betracht, daß außer 
den Waaren, die der Zollbehörde zur Durchfuhr nach 
der südafrikanischen Republik angemeldet werden, nicht 
unerhebliche Waarenmengen der kapländischen Einfuhr 
thatsächlich reines Durchgangsgut sind und nur des- 
halb nicht als solches in den kapländischen Häfen 
angemeldet werden, weil die Waarengattungen, denen 
sie angehören, dort zollfrei sind, mithin eine differen- 
tielle Zollbehandlung für sie nicht nachgesucht zu 
werden braucht. Zu diesen zollfreien Waarengattungen 
gehören insbesondere sowohl in der Kapkolonie als 
in Natal: Materialien für den Bau und die Aus- 
rüstung von Eisen= und Pferdebahnen; Maschinen, 
insbesondere alle für die Goldgewinnung in Betracht 
kommenden; litterarische Gegenstände, Photographien 
und Druckpapier. Andererseits kommen Durchgangs- 
waaren nach der südafrikanischen Republik deshalb in 
den kapländischen Häfen nicht zur Anmeldung als 
solche, weil für die Waarengaktungen, denen sie an- 
gehören, ein Zollnachlaß oder ein günstigerer Transit= 
zoll in diesen Häfen überhaupt nicht gewährt wird. 
Hierzu gehören in der Kapkolonie sowohl als in 
Natal unter Anderem: Waffen und Schießbedarf, 
Butter und Buttersurrogate, Speck und Schinken, 
gewisse wollene fertige Kleider, Cement und Glas- 
perlen. Von der Einfuhr aus der Kapbkolonie nach 
der südafrikanischen Nepublik, die nach der Statistik 
der letzteren im Jahre 1893 sich auf rund 3506000 
Pfd. Sterl. belief, entfiel nach Schälzungen auf eigene 
Erzeugnisse der Kapkolouie nur ein Antheil von etwa 
114000 Pfd. Stierl., d. h. 3,2 Prozent. Es ergiebt 
sich hieraus, daß die Bedeutung der wirthschaftlichen 
Entwickelung der südafrikanischen Nepublik für die 
Kapkolonie fast ausschließlich in den Vortheilen liegt, 
die für sie als die Vermittlerin des überseeischen 
Waarenverkehrs nach der Republik aus dem Kom- 
missionsgeschäft und der Transportbesorgung sowie 
in erhöhten Zolleinnahmen abfallen. Etwas günstiger 
steht es in dieser Beziehung wohl mit Natal, das in 
seiner Zuckerproduktion und in seinen Früchten Er- 
zeugnisse besiczt, für die es mit der steigenden wirth- 
schaftlichen Entwickelung der südafrikanischen Nepublik 
dort einen zunehmenden Absatz findet. Den verhält- 
nißmäßig größten Nutzen von jener Entwickelung 
dürfte der Oranje-Freistaat haben, der für seine 
sämmtlichen Erzeugnisse Zollfreiheit in der südafrika- 
nischen Republik genießt, während von den Erzeug-
	        
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