Art. 2. Der Generalsekretär des betreffenden
Ressorts prüft, inwieweit dem Gesuche mit Rücksicht
auf die Führung, Vorbildung und körperliche Taug-
lichkeit des Bewerbers stattzugeben ist.
Art. 3. Die in Gemäßheit des Art. 2 brauch-
bar befundenen Bewerber haben sich einer Prüfung
zu unterziehen. Den Vorsitz in der zur Abnahme
derselben eingesetzten Kommission führt der General=
sekretär des betreffenden Ressorts.
Die Prüfung erstreckt sich auf den Nachweis der
erforderlichen allgemeinen Kenntniß der Geographie,
der Produktionsverhältnisse, der Hygiene und der
Gesetze und Verordnungen des Kongostaates. Dabei
werden die Anforderungen, welche für die Verwendung
in dem Ressort, für welches die Bewerbung erfolgte,
zu stellen sind, besonders berücksichtigt.
Art. 4. Die endgültige Annahme derjenigen Be-
werber, welche den Anforderungen der Art. 2 und 3
genügt haben, erfolgt durch den König-Souverän.
Art. 5. Der Staatssekretär ist mit der Aus-
führung der Verordnung, welche mit dem 3. No-
vember 1894 in Kraft tritt, beauftragt.
Schifsbewegungen in den Däfen des Rongostaats.
Im dritten Quartal (1. Juli bis 1. Oktober)
1894 liefen in den Hafen von Boma 17 Schiffe
(23 403 Tonnen) ein, darunter 6 deutsche
(8559 Tonnen), außerdem 36 Küstenfahrzeuge
(1014 Tonnen); den Hafen verließen 17 Schiffe
(23 403 Tonnen), darunter 6 deutsche (8559 Tonnen)
und außerdem 40 Küstenfahrzeuge (1210 Tonnen).
In den Hasfen von Banana liefen während desselben
Zeitraums 18 Schiffe (23 235 Tonnen) ein,
darunter 5 deutsche (7031 Tonnen), außerdem
57 Küstenfahrzeuge (1531 Tonnen); aus dem Hafen
liefen 20 Schiffe (25 538 Tonnen) aus, darunter
6 deutsche (8492 Tonnen) und außerdem 59 Küsten-
fahrzeuge (1510 Tonnen).
(Bulletin Olliciel. Novemberheft 1894.)
Sudget des Rongostaats für das Jahr 1895.
Das Budget des Kongostaats für das Jahr 1895
schließt in seinen ordentlichen laufenden Einnahmen
mit 6 004 764 Frcs., in seinen Ausgaben mit
7 370 939 Fros. ab.
Die ordentlichen Einnahmen setzen sich zusammen
aus einem Vorschuß Belgiens an den Kongostaat von
2 Millionen Francs, aus einem Beitrag des Königs
Leopold von 1 Million Francs und den auf
3 004 764 Frcs. veranschlagten Einnahmen des Kongo-
staats. Bei letzterer Summe ist der Ertrag für Land-
verkäufe und Landverpachtungen mit 25 103 Frcs.,
der Ausfuhrzölle mit 715 098 Frcs., der Einfuhr-
zölle mit 480 205 Frcs., der Reineinnahme der Post-
verwaltung mit 100 060 Frcs., der Gewinn aus
sonstigen V I h Sanstalten des Staats mi 202 140 Frcs..
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die Einnahme aus dem Staatsgut und den in natura
zu leistenden Abgaben der Eingeborenen mit
1250 000 Frcs. in Ansaß gebracht. Der Rest wird
als Ertrag direkter Steuern, Wege-, Holzschlags-,
Schifffahrts-, Gerichts= und Kanzleigebühren ver-
anschlagt.
Die Ausgaben werden, wie folgt, berechnet:
Departement des Innern.
1. Verwaltung in Europa 115 000 Francs
2. - in Afrika .. 626 933 -
3. Militär 3 556 672
4. Marin 397 273
5. Gesundheitsdienst 155 04=
6. Oeffentliche Arbeiten 547 1355
—. —) 103 600
8. Karawanen. 730 838
9. Verschiedenes 556 500 -
6 788 985 Francs
Departement der Finanzen.
1. Verwaltung in Europa 64 500 Francs
2. - in Afrika 274 500 -
3. Verschiedenes . 33 250
372 250 Francs
Departement der Auswärtigen Angelegen-
heiten und der Justiz.
1. Verwaltung in Europa 39 500 Francs
ost ·.. —
. .. 11000
3. Schifffahrt 42544 -
4. Rechtspflege 92 660 -
5. Kultus 11 200 -
6. Verschiedenes 12900 .
209 704 Francs
(Bulletin Ollicicl. Dezemberheft 1894.)
VVVVUVVV VVVVVTYTTYYVVYVVYVWVVVVVVVVWTYVTTYT
Titterarische Besprechungen.
Revue Coloniale. Unter diesem Titel er-
scheint seit dem 1. Januar d. Is. zu Paris eine
Monatszeitschrift als Organ des unmittelbar unter
dem Ministerium der Kolonien stehenden, erst lürz-
lich geschaffenen Service des renseignements
commerciaux ct de la colonisation. Dieses
neue amtliche Auskunftsbüreau für Kolonialangelegen-
heiten hat sich aus der bereits seit dem Jahre 1892
im Palais de I'Industrie bestehenden ständigen
Ausstellung von kolonialen Ein= und Ausfuhr=
artikeln entwickelt, und das bisherige Organ der
Ausstellung, das Bulletin de I’Exposition, hat
dieser Fortbildung entsprechend den allgemeinen
Titel: „Revuc Coloniale“ angenommen. Das
Blatt verfolgt die Aufgabe, die Interessenten über
die kommerzielle Lage der Kolonien und die Kolo-