Die Höhe des Gehalts, welches der Beamte
während seines Urlaubs zu beziehen hat, setzt von
Fall zu Fall der Staatsselretär nach Maßgabe der
vorhandenen budgetmäßigen Mittel fest. Die Aus-
zahlung erfolgt erst nach Wiedereinschiffung für die
Rückreise zum Kongo. Dieses sogenannte Urlaubs-
gehalt wird — und zwar vom Tage der Landung
in Enropa ab gerechnet — überhaupt nicht gewährt,
falls der Beamte während seines Urlaubs den Abschied
nimmt oder seinen dienstlichen Pflichten nicht genügt.
Zu den bisher aufgeführten Bezügen kommt für
die im Kongogebict stationirten Beamten noch der
Ersatz von Reisekosten nach folgender Maßgabe:
Der Staat übernimmt die Kosten
1. für die Reise nach dem Kongo und zwar
sowohl für neu angestellte Beamte als auch für
solche, welche nach beendetem Urlaub nach Afrika
zurückkehren ;
2. für die Rückreise vom Kongo bis Brüssel
nach vollendeter dreijähriger Dienstzeit oder zum
Zwecke des Aufenthalts in Europa während eines
Urlaubs oder bei Entlassung wegen Untauglichkeit
für den afrikanischen Dienst.
Dabei beschränlen sich die staatlichen
auf die Ueberfahrtskosten (ausgenommen Ausgaben
für persönliche Zwecke) an Bord der Dampfer
zwischen Europa und dem Kongo auf der vorge-
schriebenen Route sowie auf Gewährung von klassen-
weise bestimmten Reisegeldern für die Landreise in
Europa.
Nach dieser eingehenden Negelung der den Be-
amten zustehenden Gebührnisse enthält die Verord-
nung neben den Grundsätzen über die Verleihung
der Dienstauszeichnung (Ctoile de service) und
über die provisorische Besetzung erledigter Stellen,
in Art. 35 die Bestätigung der mit Dekret vom
16. April 1887 und mit Gonvernementsbesehl vom
20. Juni 1887 gegebenen Vorschriften über die
Dienstpolizei. Die beiden Schlußartikel geben cine
wichtige Beschränkung des Geltungsbereichs der Ver-
ordnung. Zunächst sind von der Verordnung (mit
Ausnahme des von den Pflichten der Beamten im
engeren Sinne handelnden Art. 4) eximirt die drei
höchsten Beamten der Lokalverwaltung. Sodann
aber sind die sämmtlichen durch den Generalgon-
verneur im Kongogebiete oder an der afrikanischen
Küste engagirten Beamten (Eingeborene) den Vor-
schristen der Art. 6 bis 33 nur insoweit unter-
worfen, als der Generalgouverneur bei der Anstel-
lung selbst hierüber Bestimmung trifft.
Leistungen
Dandelsbericht der Somalikliste“) für das Jabr 1893/94
(April bis Ende März).
Einem Bericht des britischen Konsulats zu Aden
entnehmen wir, was solgt:
*) Deutsches Handels-Archiv 1894, S. 625 f.
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Das Jahr 18898,/94 schloß für die Distrikte, die
sich auf die Häfen Berbera und Bulhar stühzen, mit
schlechten Aussichten infolge anhaltender Dürre, die
großen Verlust an Rindvieh, Schafen und Ziegen
im Gefolge hatte. Die Viehbesitzer mußten, nur um
ihre Existenz zu fristen, ihr Vieh zu jedem Preise
verkaufen. Der Bankerott der größten Fellhandel
treibenden Firma in Aden verschlimmerte die Lage
noch, da eine Zeit lang infolge dieses Fallissements
die Preise für Ziegen= und Schaffelle so niedrig
waren, daß es nicht lohnte, die Waare in die Häfen
zu bringen. Seit Schluß des Jahres hat es zwar
geregnet, doch ist der Regen nicht früh genug ge-
kommen, um Elend und Hungersnoth zu verhindern.
Nach übereinstimmenden Nachrichten ist der Verlust
an Vieh im Innern des Landes sehr groß, und die
Bevölkerung macht einen verarmten und herunter-
gekommenen Eindruck.
In Zejla dagegen weist der Handel eine Zu-
nahme auf, Hungersnoth und Cholera sind dort
ferngeblieben, indeß erreichen die Zahlen noch nicht
die für die Jahre 1890/91 und 1891/92. Der
Werth der Einfuhr und Ausfuhr (einschl. lebenden
Viehes und Silbers) in den Jahren 1892/93 und
1893/94 in Berbera und Bulhar sowie in Zeijla ist
aus folgender Ausstellung ersichtlich:
1
· 893x941892x83
Einfuhr: Pfund Sterling
Berbera und Bulhar .. 227741 254501
Zeila 132 366 120 446
Zusammen 360 107 374 947
Ausfuhr:
Verbera und Bulhar 236 536 191 106
Zejlla . ... 154 623 139 822
Zusammen 391 159 330 928
Ueberhaunat. 751 266 705 875
Berbera und Bulhar.
Die Ein= und Ausfuhr von Berbera und Bulhar
ausschließlich Edelmetalle gestaltete sich in den letzten
Jahren, wie folgt:
Einfuhr nan r nb 3 Zusammen
erl
1889/00 159 239 162 266 1 505
189001 . . 191 712 141.79 3 991
189192 161 112 119 553 280 664
1892/903 218 145 182 139 1400 284
1803/04 219 075 200 346 421
Die Einfuhrartitel, deren Werth 10 2 Pfund
Sterl. überstieg, waren folgende:
erth: Gegen das Vorjahr
Psd. Sterl. mehr #- Wenier o)
Amerikanischer unge-
bleichter Schirting 34 680 — 3760
Britische Tüoche 10539 — 3039
Nees 86 616 + 7400
Dattelin .. 50 267 — 3548
Durra 14 789 + 6510
Verschiedenees 11 780 + 150