Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Die Höhe des Gehalts, welches der Beamte 
während seines Urlaubs zu beziehen hat, setzt von 
Fall zu Fall der Staatsselretär nach Maßgabe der 
vorhandenen budgetmäßigen Mittel fest. Die Aus- 
zahlung erfolgt erst nach Wiedereinschiffung für die 
Rückreise zum Kongo. Dieses sogenannte Urlaubs- 
gehalt wird — und zwar vom Tage der Landung 
in Enropa ab gerechnet — überhaupt nicht gewährt, 
falls der Beamte während seines Urlaubs den Abschied 
nimmt oder seinen dienstlichen Pflichten nicht genügt. 
Zu den bisher aufgeführten Bezügen kommt für 
die im Kongogebict stationirten Beamten noch der 
Ersatz von Reisekosten nach folgender Maßgabe: 
Der Staat übernimmt die Kosten 
1. für die Reise nach dem Kongo und zwar 
sowohl für neu angestellte Beamte als auch für 
solche, welche nach beendetem Urlaub nach Afrika 
zurückkehren ; 
2. für die Rückreise vom Kongo bis Brüssel 
nach vollendeter dreijähriger Dienstzeit oder zum 
Zwecke des Aufenthalts in Europa während eines 
Urlaubs oder bei Entlassung wegen Untauglichkeit 
für den afrikanischen Dienst. 
Dabei beschränlen sich die staatlichen 
auf die Ueberfahrtskosten (ausgenommen Ausgaben 
für persönliche Zwecke) an Bord der Dampfer 
zwischen Europa und dem Kongo auf der vorge- 
schriebenen Route sowie auf Gewährung von klassen- 
weise bestimmten Reisegeldern für die Landreise in 
Europa. 
Nach dieser eingehenden Negelung der den Be- 
amten zustehenden Gebührnisse enthält die Verord- 
nung neben den Grundsätzen über die Verleihung 
der Dienstauszeichnung (Ctoile de service) und 
über die provisorische Besetzung erledigter Stellen, 
in Art. 35 die Bestätigung der mit Dekret vom 
16. April 1887 und mit Gonvernementsbesehl vom 
20. Juni 1887 gegebenen Vorschriften über die 
Dienstpolizei. Die beiden Schlußartikel geben cine 
wichtige Beschränkung des Geltungsbereichs der Ver- 
ordnung. Zunächst sind von der Verordnung (mit 
Ausnahme des von den Pflichten der Beamten im 
engeren Sinne handelnden Art. 4) eximirt die drei 
höchsten Beamten der Lokalverwaltung. Sodann 
aber sind die sämmtlichen durch den Generalgon- 
verneur im Kongogebiete oder an der afrikanischen 
Küste engagirten Beamten (Eingeborene) den Vor- 
schristen der Art. 6 bis 33 nur insoweit unter- 
worfen, als der Generalgouverneur bei der Anstel- 
lung selbst hierüber Bestimmung trifft. 
Leistungen 
Dandelsbericht der Somalikliste“) für das Jabr 1893/94 
(April bis Ende März). 
Einem Bericht des britischen Konsulats zu Aden 
entnehmen wir, was solgt: 
  
*) Deutsches Handels-Archiv 1894, S. 625 f. 
18 
  
Das Jahr 18898,/94 schloß für die Distrikte, die 
sich auf die Häfen Berbera und Bulhar stühzen, mit 
schlechten Aussichten infolge anhaltender Dürre, die 
großen Verlust an Rindvieh, Schafen und Ziegen 
im Gefolge hatte. Die Viehbesitzer mußten, nur um 
ihre Existenz zu fristen, ihr Vieh zu jedem Preise 
verkaufen. Der Bankerott der größten Fellhandel 
treibenden Firma in Aden verschlimmerte die Lage 
noch, da eine Zeit lang infolge dieses Fallissements 
die Preise für Ziegen= und Schaffelle so niedrig 
waren, daß es nicht lohnte, die Waare in die Häfen 
zu bringen. Seit Schluß des Jahres hat es zwar 
geregnet, doch ist der Regen nicht früh genug ge- 
kommen, um Elend und Hungersnoth zu verhindern. 
Nach übereinstimmenden Nachrichten ist der Verlust 
an Vieh im Innern des Landes sehr groß, und die 
Bevölkerung macht einen verarmten und herunter- 
gekommenen Eindruck. 
In Zejla dagegen weist der Handel eine Zu- 
nahme auf, Hungersnoth und Cholera sind dort 
ferngeblieben, indeß erreichen die Zahlen noch nicht 
die für die Jahre 1890/91 und 1891/92. Der 
Werth der Einfuhr und Ausfuhr (einschl. lebenden 
Viehes und Silbers) in den Jahren 1892/93 und 
1893/94 in Berbera und Bulhar sowie in Zeijla ist 
aus folgender Ausstellung ersichtlich: 
1 
  
  
  
· 893x941892x83 
Einfuhr: Pfund Sterling 
Berbera und Bulhar .. 227741 254501 
Zeila 132 366 120 446 
Zusammen 360 107 374 947 
Ausfuhr: 
Verbera und Bulhar 236 536 191 106 
Zejlla . ... 154 623 139 822 
Zusammen 391 159 330 928 
Ueberhaunat. 751 266 705 875 
Berbera und Bulhar. 
Die Ein= und Ausfuhr von Berbera und Bulhar 
ausschließlich Edelmetalle gestaltete sich in den letzten 
Jahren, wie folgt: 
Einfuhr nan r nb 3 Zusammen 
erl 
1889/00 159 239 162 266 1 505 
189001 . . 191 712 141.79 3 991 
189192 161 112 119 553 280 664 
1892/903 218 145 182 139 1400 284 
1803/04 219 075 200 346 421 
Die Einfuhrartitel, deren Werth 10 2 Pfund 
Sterl. überstieg, waren folgende: 
erth: Gegen das Vorjahr 
Psd. Sterl. mehr #- Wenier o) 
Amerikanischer unge- 
bleichter Schirting 34 680 — 3760 
Britische Tüoche 10539 — 3039 
Nees 86 616 + 7400 
Dattelin .. 50 267 — 3548 
Durra 14 789 + 6510 
Verschiedenees 11 780 + 150
	        
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