Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

dem Werth am Orte der Erzeugung oder der Aus- 
fuhr zuzüglich von 20 pCt. für Transport-, Versiche- 
rungs= und andere Kosten. Die Zollzahlung hat in 
baar in der Münze des Landes zu erfolgen, in dem 
der Zoll zur Erhebung kommt. 
Das Abkommen ist im Juliheft des Bulletin 
de D’Etat Indépendant du Congo veröffentlicht. 
Dasselbe Heft veröffentlicht die Neubegrenzung ver- 
schiedener Verwaltungsbezirke des Kongostaates. 
Danach haben eine neue Abgrenzung erhalten die 
Bezirke von Ubangi, Bangalos, Aruwimi, Stanley- 
Falls, Uellc, Lac Leopold II, Equateur und 
Stanley-Pool. 
Ueber eine Reise nach der Rüste Südwestafrikas 
berichtet der Zolldirektor Scheffler in Kamerun 
unter dem 26. August d. Is.: 
Der englische Postdampfer „Batanga“" (3000 Tons) 
der British and Alrican Steam Navigation Co. 
IOtd., mit welchem ich am 7. Juli d. Is., früh 6 Uhr, 
den Kamerunnfluß verließ, berührte auf der Fahrt 
bis St. Paulo de Loanda folgende Küstenpläße: 
1. Kamerungebiet: Groß-Batanga. 
Streitiges seasch Gebiet: Bata. 
spanisches 
Spanisches Gebiet: Eloby-Insel. 
Libreville-Gabun, 
S 
Seite Kama, 
Nyanya, 
Majumba, 
Loango, 
Black Point. 
Landana, 
Cabinda. 
Banana, 
Boma, 
Noki Noki, 
Matadi. 
Müssera, 
Mukulla, 
Ambrizette, 
Kinsembo, 
Ambriz, 
St. Panlo de Loanda; 
im Ganzen 23 verschiedene Plätzc. 
Sämmtliche fremdländischen Kolonien erfreuen 
sich einer wohlorganisirten Zollverwaltung, die sich 
von Libreville ab darin bethätigte, daß der Dampfer 
an jedem angelaufenen Küstenplatze sofort in zoll- 
amtliche Bewachung und Begleitung innerhalb eines 
jeden Schutzgebietes durch weiße Zollbeamte genommen 
wurde, denen zur Unterstützung Farbige beigegeben 
waren. Das weiße Zollunterpersonal der Franzosen 
geht ausschließlich aus gedienten Unteroffizieren 
( ärtern)hervor 
0 1 U U * 9 79 
k 
Französischer Kongo: 
Portugiesischer Kongo: 
Et 
S 
Kongo-Freistaat: 
7. Provinz Angola- 
(vortugiesisch): 
  
  
  
Wohlthuend berührten überall beim Zollbesuch die 
durchweg im besten Zustande gehaltenen Zollboote 
mit ihrer nach Marineart uniformirten Besatung. 
Das sarbige Zollpersonal rekrutirt sich im französischen 
Kongo aus Gabunesen und den anstelligsten Senega- 
lesen, im Kongo-Freistaat aus Sierra-Leoneleuten mit 
dreijährigem Vertrag, bei den Portugiesen aus Mu- 
latten und Goanesen; überall wird in der Landes- 
sprache verkehrt. Löschen und Laden findet nur nach 
eingeholter Genehmigung durch die Zollverwaltung 
und unter zollamtlicher Kontrole statt. In Libr 
ville — Gabun hatte ich eine private Zusammenlunft 
mit dem dortigen Chef de Douane, Monsieur 
Marquet, mit welchem ich unter Anderem auch die 
Aufhebung der zollfreien Zone südlich vom Campo- 
flusse außerdienstlich besprach. 
Gabun hat den Disserential-Zolltarif; der Kongo- 
Freistaat und der portugiesische Kongo mit dem Re- 
gierungshauptsihe Cabinda stehen in Zollunion und 
erheben 6 pCt. vom Werth; maßgebend ist der 
Fakturenwerth, dem die Portugiesen 20 péCt. bis 
25 pCt. zuschlagen, genau das Verfahren der hiesigen 
Zollverwaltung bei Aufstellung der Einfuhrstatislil 
zur Ermittelung des Werthes der Waaren. Beide 
Staaten gewähren bei gegenseitiger Ein= und Ausfuhr 
Zollrückvergütung und haben zum Zwecke gegen- 
seitiger Kontrole auch an der Land= und Kongofluß- 
grenze Zollposten stationirt. Kap Lopez ist der letzt 
brandungsfreie Küstenplaßz bis hinunter nach St. Paulo 
de Loanda und hat selbst keinen Handel, sondern in 
nur Stapelplatz für das Ogoweflußgebiet. Es it 
bezeichnend für die zollamtlichen Ansprüche der Fram 
zosen an die Kaufleute, daß die Firma Woermam 
daselbst gezwungen ist, lediglich zur Erledigung der 
Zollformalitäten einen deutsch-französischen Schweizer 
zu halten, der mit dem eigentlichen Handel nichts 
zu thun hat. Kap Lopez ist außerdem Kohlennieder= 
lage für die Regierung und bietet dem Jäger reiche 
Jagdgründe (Büffel, Elefanken); es ist Siß eines 
Regierungspostens, eines Zoll= und Postamtes. 
Sämmtlichen französischen detachirten Regierungsposten 
ist eine kleine bewaffnete Macht von je 8 bes 
12 Senegalesen unter Führung eines schwarzen 
Unteroffiziers beigegeben, die jeder für sich mit den 
ihm zugetheilten Weibe in ciner Hütte wohnen; di 
Hütten sind gleich groß, gut gebaut und schnurgerade 
ausgerichtet, so daß ein derartiges Soldatendorf dunh 
seine Regelmäßigkeit angenehm auffällt. Eine etwas 
größere Hütte, die gewöhnlich an erster Stelle sleht, 
bewohnt der Unteroffizier. Die französischen Sol- 
daten werden ebenso wie die des Kongo-Freistaates, 
auch in größeren Garnisonen (Loango, Boma) bei 
öffentlichen Arbeiten (Haus= und Wegebau) be 
schäftigt. 
Vor dem Regierungsposten in Sette Kama wor 
zur Feier des Nationalfestes (14. Juli) eine riesige 
mit Fahnen, Kränzen und Palmwedeln geschmückte 
Holzpyramide als Festplatz aufgeführt, sämmtlice 
Regierungsgebäude und Faktoreien waren ebenso, wie
	        
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