Commerce du Haut-Congo“ weist für das am
31. Dezember v. Is. abgelaufene Geschäftsjahr einen
Verlust von etwa 140 000 Frcs. auf, welcher Be-
trag der Spezialreserve entnommen wird.
Die Menge des angekauften Elfenbeins betrug
1894: 86¼ Tonnen (1893: 113½ Tonnen), des
Kautschuks 1894: 236¾/ Tonnen (1893: 167½⅛
Tonnen).
Der hauptsächlichste Grund für den ungünstigen
Abschluß des letzten Geschäftsjahres lag in der
Schwierigkeit, die erforderliche Trägerzahl zu be-
schaffen, wodurch zeitweise alle Trausporte zwischen
dem unteren und oberen Kongo stockten, so daß die
europäischen Tauschwaaren in Matadi und Loango,
die Kolonialprodukte (Elsenbein, Kautschuk, Kopal
u. s. w.) am Stanley Pool liegen blieben. An der
Karawanenstraße auf dem linken Kongoufer herrschten
Unruhen der Eingeborenen, welche die Faktoristen
der Gesellschaft zwangen, mit ihren werthvollen
Niederlagen vorübergehend das rechte Ufer auf-
zusuchen. Andererseits herrschten im französischen
Kongo auf der Straße von Loango nach Brazzoville
die Pocken, so daß auch dort der Verkehr Unter-
brechungen erlitt. Das zu Anfang 1894 bestehende
gespannte Verhältniß zwischen Frankreich und dem
Kongostaat am oberen Ubangi und die Entsendung
der Expedition Monteil veranlaßte starke Transporte
von Kriegsmaterial und Proviant auf den beider-
seitigen Straßen, welche den größten Theil des
Trägermaterials in Anspruch nahmen. Verbote
der Anwerbung von Trägern durch Private machten
auf lange Zeit jeden Handelsverkehr unmöglich.
Der Jahresbericht der Gesellschaft bemerkt, daß
zwar im Juni und Juli des Geschäftsjahres eine
gewisse Besserung eingetreten sei, daß aber die
Handelskonkurrenz des Kongostaates, gegen die die
Agenten der Gesellschaft ohnmächtig seien, bewirlt
habe, daß jene Besserung nicht von langer Dauer
gewesen sel. Des Ferneren erwähnt der Bericht,
daß die ganze Gegend oberhalb von Stanley Falls
den Handeltreibenden verschlossen sei und daß unter-
halb von Stauley Falls seitens des Koungostaates
eine so hohe Kautschukabgabe erhoben werde, daß der
Handel in dieser Gegend beinahe Null sei. Der Bericht
erkennt an, daß der Kongostaat an sich im Recht ist, wenn
er Steuern in gewissen Grenzen erhebt, sordert aber
andererseits, daß er die freie Handelskonkurrenz achten
sollte. In dieser Beziehung beklagt die Gesellschaft
insbesondere, daß sie durch Ertheilung ausschließlicher
Berechtigungen an konlurrirende Gesellschaften am
oberen Kongo und am Kassai wohlerworbener Rechte
beraubt worden sei, da sie geglaubt habe, das Recht
des freien Handelsbetriebes überall da in Anspruch
nehmen zu können, wo sie sich mit erheblichen Kosten
bereits niedergelassen habe.
665
Unabhängiger Kongostaat.
Unter dem 30. Juli d. Is. ist zwischen dem
unabhängigen Kongostaat und Spanien ein Aus-
lieferungsvertrag abgeschlossen worden.
Sabl der nichteingeborenen im Rongostaat.
Nach einer am 1. Jannar d. Is. vorgenommenen
Zählung befanden sich in den verschiedenen Provinzen
des Kongostaats an Nichteingeborenen:
in Banana 117 in Aruwimi-lUelle 7
-Boma. . . . .. 194 -Stanley Falls.. 38
-Matadi . . . .. 199 Lualab 64
-Kongofälle . . . 76 = Tanganyika 26
* Stanley Pool 154 Dazu noch das Personal
.Kwango Oriental 12 verschiedener Expe-
-Acquatotr 63 ditionen 110
Oubangi-Ouellé 46
Auslieferungsvertrag zwischen Spanien und Liberia.
Zwischen Spanien und Liberia ist unter dem
12. Dezember 1894 zu Madrid ein Vertrag wegen
gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher geschlossen
worden. Der Wortlant findet sich in der „Gazeta
de Madrid" vom 15. Juni d. Is.
Verschiedene Wiktheilungen.
Der Frauenverein für Krankenpslege in den Rolonien
hat nach „Unter dem rothen Krenz“ im November
d. Is. zwei Pflegeschwestern nach Tanga in Ostafrika,
zwei andere nach Windhoek und eine nach Klein-
Popo gesandt, wo sie an Stelle einer von dort nach
Kamerun berusenen Schwester wirken soll.
In der Zeit vom 14. bis 16. Dezember hält der
Verein wieder einen Bazar ab, um nene Mittel für
seine Zwecke zu sammeln.
Dossstatistik.“)
Ueber die Thätigkeit der deutschen Postverwaltung
in den Schutzgebieten während des Jahres 1894
entnehmen wir der „Statistik der deutschen Reichs-
post= und Telegraphenverwaltung“ folgende Angaben:
Es wurden besördert:
1. An Briefen, Postkarten, Drucksachen,
Geschäftspapieren und Waarenproben
a) aus den deutschen Schutgebieten
Stück pct.
in Asrika nach dem
Reichspostgebiete 36 870 0,024
in Anstralien 4750 .0,003
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 27.