Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
herausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Amts.
VII. Jahrgang. Berlin, 1. februar 1996. 6 mummer 3
Diese zeitichrift r*7•½ in der Regel am I1. und lb. jeded Monats. Derselben werden ale Beiheite cbrigefügt die mindestens eimat Fi
erschrinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden un clehrten aus den deutschen Schutzgebicten“. herausgegeben von Dr. Freihem
v. banckelman. # vierteljahrliche Uonkrmmenropreie. für das Kolonialblatt mit den Mhesten u beim Su burm die Post und die
Buchhandlungen Mil. J.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3. für Deutschland und Oester rich= Ungarn, Ml. 3.75 für
die Lander des Weltvostvereino. — Einiendungen und Anfragen üind an die Köni igliche Fnchhandlung von run « unt-les Mittler
und Sohn, Berlin 8W 12, Kochi trae 68—71, zu richlen. (GEi ngatragen in der ZBeitungo- Preioliste fur 1896 unter Nr. 1916.)
Inhalt: Amtlicher Theil: Die in Deutsch= Ostafrika über die Behandlung oxtafiatischer Arbeiter geltenden Be-
stimmungen S. 65. — Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneuro von Dutsch Ostafrika an die Bezirks= und Bezirks-
nebenämter sowie die Stationen im Innern S. 68. — Personalien S.
Nichtamtlicher Theil: Personal= Fachrichten S. 68. — wrernt Ostafrika: Ueber die Lage im Süden
des Schußgebietes S. 69. — Beendigung der Verhandlungen mit den Wahehes S. 69. — Versuchsstation in
Usambara S. 70. — Kamerun: Yaundestation S. 70. — Deutsch= Südwestafrika: Wassenschmuggele . 71.
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisitaverer, Bewegung S. Aus fremden
Kolomten- Tarckautschur in den englischen Kolonien S. 72. — Sussd des A Coast Protekkorats
für 1894 9 72. — Kaffeebau im Hawaii-Archipel S. 73. erschiedene Mittheilungen: Frauenverein
für Krankenpflege in den Kolonien S. 73. — Einige Sisir mit militärischen Wsistunaagenständen in
Centralafrika S. 73. — Antwerpener Elfenbeinhandel S. — Zahl der Auswanderer über Mar ..
Litterarische Besprechungen S. 75. — Schisfsbewegungen "l 76. — Verkehrs- Nachrichten S. 77. — Aneegen.
— Dieser Nummer liegen als Extrabeilage die Jahresberichte der Schutzgebiete Togo,
Kamerun, Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und der Marshall-Inseln sowic eine
Deutschrift, betreffend die Verwendung des Afrikafonds, bei.
Amtlicher Theil.
Gesehe; Perordnungen der Reichsbehörden.
Die in Deutsch-Ostafrika über die Behandlung ostasiatischer Arbeiter geltenden
Bestimmungen sind folgende:
1. Einführung und Ankunft der Arbeiter.
81.
Ostasiatische Einwanderer, welche von einzelnen Unternehmern oder Gesellschaften auf Grund von
Arbeitsverträgen in das deutsche Schutzgebiet eingeführt werden, dürfen nur in den Häfen Dar-es-Saläm,
Bagamoyo, Tanga, Pangani, Kilwa und Lindi 7 werden.
Bei Ankunft der Arbeiter, und ehe diese n eden des Schutzgebietes betreten, hat entweder der
Kapitän des Fahrzeuges, worauf die Arbeiter eingeschifft sind, oder aber der einsährende Unternehmer dem
Bezirksamte des Hafenortes hiervon mündliche oder schriftliche Meldung zu erstatten; in dieser Meldung
ist zu bemerken:
1. Zahl, Geschlecht und Herkunft der Einwanderer,
2. Gesundheitszustand im Allgemeinen,
3. Name des Schiffes, des Kapitäns und des einführenden Unternehmers,
4. Bestimmungsort der Arbeiter.
3.
8
Außerdem ist noch ein Exemplar des mit den Arbeitern abgeschlossenen Vertrages beizufügen
sowie ein Zeugniß des deutschen Konsuls oder der zuständigen Landesbehörde am Orte des Verschiffungs-
hafens, worin die Zahl der eingeschifften Arbeiter sowie die Freiwilligkeit der Auswanderung bescheinigt wird.