Auch in Okahandja unterhält die Mission eine
Station. Okahandja ist insofern der Hauptort des
Hererolandes, als hier Samnel Maharero, der Ober-
häuptling des ganzen Volkes, seinen Sitz hat. Seine
Oberhäuptlingschaft ist jetzt im ganzen Lande fast
anerkannt; die Regierung hat die Anerkennung
überall mit Nachdruck gefördert. Hier befindet sich
auch das Gehülfenseminar, das Augustineum, unter
Leitung des Präses der Hereromission, Viehe. Major
Leutwein und Regierungsassessor Lindeq uist haben
bei ihrem letzten Aufenthalt in Okahandja ihrem
Wohlwollen für die Mission dadurch Ausdruck ge-
geben, daß sie für das Augustineum jeder 100 Mark
spendeten.
In Otjosazu ist Missionar J. Irle thätig.
Missionar Lang wirkt in Otjihaenena.
Die Station Omararu war über drei Jahre
ohne Missionar. Sie stand in der Zeit, so gut es
ging, unter der Pflege des benachbarten Missionars
Bernsmann von Omburu. Jetzt ist der Missionar
Dannert zurückgekehrt. Am 18. Juni hielt er
wieder seinen Einzug in seine alte Station. Das
Haus ist jetzt mit Wellblech neu gedeckt.
Leider muß Omburu eine Zeit lang unbesetzt
bleiben. Der Missionar Bernsmann hat am
21. November seine Urlaubsreise angetreten.
Die Station Otjozondjupa hat sich seit ihrer
Wiederaufnahme (1891) unter dem Missionar Eich
sehr schön entwickelt.
Aus Vlavolo schreibt ein Pater der Kongre-
gation vom göttlichen Herzen Jesu unterm Novem-
ber v. Is. Folgendes:
In Blavolo häuft sich die Arbeit durch Bekeh-
rungen derartig an, daß beinahe ein Missionar allein
nicht mehr genügt. Schon jetzt ist die Zahl aller
der hier Getauften 797, und nach einem Jahre wird
sie sicher über 1000 sein; denn nach den Malagunan=
leuten sind schon wieder neue Gruppen bereit, sich
unterrichten und taufen zu lassen. Ich muß jetzt
schon jeden Sonntag zwei heilige Messen lesen, die
erste mit Predigt für die Männer, die zweite mit
nachfolgendem Unterrichte für die Frauen. Die
Männer allein füllen schon die ganze Kirche; die
Frauen sind allerdings nicht so zahlreich.
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Masten und Tauen mit Blumen geschmückt, die ge-
schmückten Auslegerkähne der Wilden. Es nahmen
an der Einweihung theil 23 Herren von der Ver-
waltung und Pflanzung in Herbertshöhe, Offiziere
vom Kriegsschiff, Vertreter aller Firmen und Privatc,
sowohl von der Weißen Bucht als von der Nordküste.
Rus fremden Rolonien.
Landgesetzgebung in der Rapkolonie.
Die in der Kapkolonie bestehende Landgesetzgebung
hat zuletzt durch den Crown Land Disposal Act
and Leasing Acts Amendment Act vom 6. August
1895 wichtige Abänderungen bezw. Zusätze erfahren.
Die bisherige Entwickelung der Landgesetzgebung
in der Kapkolonie ist folgende:
In den ersten Jahrzehnten der holländischen
Herrschaft war die unentgeltliche Vergebung von un-
vermessenem Lande üblich. Nach drei Jahren ging
das in Anban genommene Stück in den Besitz des
Kolonisten über. Garten= und Weideland wurde
ohne Gebühr verpachtet. Als die Bevölkerung dichter
wurde und die Nachfrage wuchs, wurde Land für
eine Abgabe in Pacht immer für ein Jahr gegeben.
Das Pachtland war verkäuflich. Entschädigung für
die aufgewendete Arbeit erhielt der Kolonist bei Er-
löschen der Pacht nicht. 1703 wurde die Pacht auf
24 Dollar neben einer Stempelabgabe von 6 Dollar
bemessen.
Auch Grundstücke mit beschränktem Eigenthums-
recht wurden seitens der holländischen Verwaltung
vergeben. Die Besitzer mußten gewisse Ertrags-
antheile abliesern und das ganze Land kultiviren
und bepflanzen. Terrains von 60 Morgen wurden
gegen bestimmte Zahlungen in ewige Pacht gegeben.
1732 wurde die Erbpacht von Land zunächst auf
15 Jahre zu 1½ sh vom Morgen eingeführt und
der Pachtvertrag bei Ablauf immer wieder erneuert.
Die Engländer übernahmen diese holländischen
Einrichtungen bei Erwerbung der Kolonie. 1814
wurde allen Pächtern von Land auf Zeit die Ein-
gehung eines Erbpachtvertrages freigestellt. Nur
Wenige machten aber davon Gebrauch. Die Erb-
pächter waren verpflichtet, ihr ganzes Land binnen
Am 27. Oktober, gerade vier Wochen nach der
letzten Taufe, empfingen hier 270 Erwachsene auf
einmal die Firmung.
dem 28. Oktober, sand in Gegenwart des Bischofs
die feierliche Einsegnung der neuen Kirche statt.
Zu der Feier waren bei der Station ferner in
Am darauf folgenden Tage,
Flaggenschmuck erschienen: die bischöfliche Yacht, die
zum Zwecke des Aufsammelus von Waisenlindern
aus den Inseln von der Mission in Sydney er-
worben worden ist, die „Zoch“, ein Handelsschiff der
Firma Hernsheim & Co., und die „Suga“, ein
Handelsschiff der Deutschen Handels= und Plantagen-
gesellschaft aus Mioko. Dazu kamen Boote, an
*
drei Jahren zu bewirthschaften. Erst nach dieser
Zeit war anfänglich eine Veräußerung gestattet.
1843 wurde der öffentliche Verkauf von Grundbesitz
zu mindestens 2 sh für den Aere eingeführt. Alles
freie Land stand zur Auswahl offen und wurde erst
bei der Vergebung auf Kosten des Käufers ver-
messen.
1856 ordnete ein Gesetz an, daß alles freie
Land gegen eine jährliche Zahlung und Tragung der
Vermessungsgebühr verkauft werden könne.
1864 wurde Verpachtung von Kronland auf
21 Jahre im Wege der Versteigerung eingeführt.
Die Pächter konnten später das Land gegen Zahlung