Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Auch in Okahandja unterhält die Mission eine 
Station. Okahandja ist insofern der Hauptort des 
Hererolandes, als hier Samnel Maharero, der Ober- 
häuptling des ganzen Volkes, seinen Sitz hat. Seine 
Oberhäuptlingschaft ist jetzt im ganzen Lande fast 
anerkannt; die Regierung hat die Anerkennung 
überall mit Nachdruck gefördert. Hier befindet sich 
auch das Gehülfenseminar, das Augustineum, unter 
Leitung des Präses der Hereromission, Viehe. Major 
Leutwein und Regierungsassessor Lindeq uist haben 
bei ihrem letzten Aufenthalt in Okahandja ihrem 
Wohlwollen für die Mission dadurch Ausdruck ge- 
geben, daß sie für das Augustineum jeder 100 Mark 
spendeten. 
In Otjosazu ist Missionar J. Irle thätig. 
Missionar Lang wirkt in Otjihaenena. 
Die Station Omararu war über drei Jahre 
ohne Missionar. Sie stand in der Zeit, so gut es 
ging, unter der Pflege des benachbarten Missionars 
Bernsmann von Omburu. Jetzt ist der Missionar 
Dannert zurückgekehrt. Am 18. Juni hielt er 
wieder seinen Einzug in seine alte Station. Das 
Haus ist jetzt mit Wellblech neu gedeckt. 
Leider muß Omburu eine Zeit lang unbesetzt 
bleiben. Der Missionar Bernsmann hat am 
21. November seine Urlaubsreise angetreten. 
Die Station Otjozondjupa hat sich seit ihrer 
Wiederaufnahme (1891) unter dem Missionar Eich 
sehr schön entwickelt. 
Aus Vlavolo schreibt ein Pater der Kongre- 
gation vom göttlichen Herzen Jesu unterm Novem- 
ber v. Is. Folgendes: 
In Blavolo häuft sich die Arbeit durch Bekeh- 
rungen derartig an, daß beinahe ein Missionar allein 
nicht mehr genügt. Schon jetzt ist die Zahl aller 
der hier Getauften 797, und nach einem Jahre wird 
sie sicher über 1000 sein; denn nach den Malagunan= 
leuten sind schon wieder neue Gruppen bereit, sich 
unterrichten und taufen zu lassen. Ich muß jetzt 
schon jeden Sonntag zwei heilige Messen lesen, die 
erste mit Predigt für die Männer, die zweite mit 
nachfolgendem Unterrichte für die Frauen. Die 
Männer allein füllen schon die ganze Kirche; die 
Frauen sind allerdings nicht so zahlreich. 
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Masten und Tauen mit Blumen geschmückt, die ge- 
schmückten Auslegerkähne der Wilden. Es nahmen 
an der Einweihung theil 23 Herren von der Ver- 
waltung und Pflanzung in Herbertshöhe, Offiziere 
vom Kriegsschiff, Vertreter aller Firmen und Privatc, 
sowohl von der Weißen Bucht als von der Nordküste. 
Rus fremden Rolonien. 
Landgesetzgebung in der Rapkolonie. 
Die in der Kapkolonie bestehende Landgesetzgebung 
hat zuletzt durch den Crown Land Disposal Act 
and Leasing Acts Amendment Act vom 6. August 
1895 wichtige Abänderungen bezw. Zusätze erfahren. 
Die bisherige Entwickelung der Landgesetzgebung 
in der Kapkolonie ist folgende: 
In den ersten Jahrzehnten der holländischen 
Herrschaft war die unentgeltliche Vergebung von un- 
vermessenem Lande üblich. Nach drei Jahren ging 
das in Anban genommene Stück in den Besitz des 
Kolonisten über. Garten= und Weideland wurde 
ohne Gebühr verpachtet. Als die Bevölkerung dichter 
wurde und die Nachfrage wuchs, wurde Land für 
eine Abgabe in Pacht immer für ein Jahr gegeben. 
Das Pachtland war verkäuflich. Entschädigung für 
die aufgewendete Arbeit erhielt der Kolonist bei Er- 
löschen der Pacht nicht. 1703 wurde die Pacht auf 
24 Dollar neben einer Stempelabgabe von 6 Dollar 
bemessen. 
Auch Grundstücke mit beschränktem Eigenthums- 
recht wurden seitens der holländischen Verwaltung 
vergeben. Die Besitzer mußten gewisse Ertrags- 
antheile abliesern und das ganze Land kultiviren 
und bepflanzen. Terrains von 60 Morgen wurden 
gegen bestimmte Zahlungen in ewige Pacht gegeben. 
1732 wurde die Erbpacht von Land zunächst auf 
15 Jahre zu 1½ sh vom Morgen eingeführt und 
der Pachtvertrag bei Ablauf immer wieder erneuert. 
Die Engländer übernahmen diese holländischen 
Einrichtungen bei Erwerbung der Kolonie. 1814 
wurde allen Pächtern von Land auf Zeit die Ein- 
gehung eines Erbpachtvertrages freigestellt. Nur 
Wenige machten aber davon Gebrauch. Die Erb- 
pächter waren verpflichtet, ihr ganzes Land binnen 
Am 27. Oktober, gerade vier Wochen nach der 
letzten Taufe, empfingen hier 270 Erwachsene auf 
einmal die Firmung. 
dem 28. Oktober, sand in Gegenwart des Bischofs 
die feierliche Einsegnung der neuen Kirche statt. 
Zu der Feier waren bei der Station ferner in 
Am darauf folgenden Tage, 
Flaggenschmuck erschienen: die bischöfliche Yacht, die 
zum Zwecke des Aufsammelus von Waisenlindern 
aus den Inseln von der Mission in Sydney er- 
worben worden ist, die „Zoch“, ein Handelsschiff der 
Firma Hernsheim & Co., und die „Suga“, ein 
Handelsschiff der Deutschen Handels= und Plantagen- 
gesellschaft aus Mioko. Dazu kamen Boote, an 
* 
drei Jahren zu bewirthschaften. Erst nach dieser 
Zeit war anfänglich eine Veräußerung gestattet. 
1843 wurde der öffentliche Verkauf von Grundbesitz 
zu mindestens 2 sh für den Aere eingeführt. Alles 
freie Land stand zur Auswahl offen und wurde erst 
bei der Vergebung auf Kosten des Käufers ver- 
messen. 
1856 ordnete ein Gesetz an, daß alles freie 
Land gegen eine jährliche Zahlung und Tragung der 
Vermessungsgebühr verkauft werden könne. 
1864 wurde Verpachtung von Kronland auf 
21 Jahre im Wege der Versteigerung eingeführt. 
Die Pächter konnten später das Land gegen Zahlung
	        
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