Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Bereitung von Tembo in Deutsch-Ostafrika. 
Durch Verordnung vom 19. Oktober 1895 hat der Kaiserliche Gouverneur die Verordnung vom 
1. Juli 1894, betreffend das Verbot der Bereitung von Tembo, die sich als undurchführbar erwiesen hat, 
aufgehoben. Da indessen unleugbar die Tembogewinnung der Palmenkultur in hohem Grade schädlich ist, 
sind die Bezirksämter angewiesen worden, je nach Lage der Dinge in ihrem Bezirke ihr thunlichst entgegen- 
zuwirken. Besonders soll erwogen werden, ob vielleicht der Temboverkauf ausschließlich besonders konzessio- 
nirten Personen, welche hierfür eine gewisse Gebühr zu entrichten hätten, überlassen werden kann. 
Die Verordnung vom 7. August 1894, betreffend den Schuß der Holzbestände im Bezirt Windhoel, 
ist unter dem 11. Oktober v. Is. auf die Orte Gobabis und Aais in einem Umkreise von zwei Stunden 
Wagentreck ausgedehnt worden. 
Zusatzverordnung zu der Verordnung für die Frachtfahrer im füdwestafrikanischen 
Schutzgebiete vom 12. März 1895. 
1. Der § 4 Absatz 2 daselbst erhält folgende Fassung: · 
„Der Frachtbrief ist vom Empfänger innerhalb acht Tagen nach Eingang der Fracht der 
nöchsten Ortspolizeibehörde einzureichen, welche denselben umgehend an die zuständige Bezirks- 
hauptmannschaft weiterzureichen hat.“ 
2. Die §8§ 10 und 11 fallen weg, so daß der bisherige 
Windhoek, den 27. September 1895. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann. 
In Vertretung: 
(L. 8.) gez. v. Lind equist. 
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12 als § 10 Schlußparagraph wird. 
Perspnalien. 
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Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Sekondlkentenant ominik, * la. 
suite des Grenadier-Regiments Prinz Carl von Preußen Nr. 12, kommandirt zur Dienstleistung beim 
Auswärtigen Amt, den Rothen Adler-Orden 1V. Klasse mit Schwertern zu verleihen. 
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Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem früheren Regierungsarzt im S )5r 
gebiete der Marshall-Inseln, Stabsarzt Dr. Stein bach, den Nothen Adler-Orden IV. Klasse zu verleihen. 
Der Sekondlieutenant a. D. Passavant, bisher vom Königlich bayerischen 4. Insanteric Regiment 
König Wilhelm II. von Württemberg, ist mit dem 11. Dezember 1895 der Schutztruppe für Deutsch- 
Ostafrika zugetheilt worden. 
Der Korvettenkapitän Reincke hat das Kommando S. M. S. „Sperber“ am 26. Oktober 1895 
in Kamerun übernommen. 
N. § § § § § -—. — . í í í í 
Nichtamtlicher Theil. 
- « « Dchezirksinntnmnnv.StrantziftintOktober 
Personal Nachrichten. v. Is. nach Dar-zes-Saläm vom Urlaub zurückgekehrt. 
Deutsch. Oftafrika. » 
DekKCifckHchcGouverncurMajorv.Wiss-!DckArztI)1-.9)k(1nkiewitz,ScrgcaFIthslc- 
mann hat sich vom 2. bis 9. November in Sansibar lewski, Lazarethgehülfe Näw y, Bablmeisterosdirn 
aufgehalten, um Sr. Hoheit dem Sultan und dem Winkler, sämmtlich Angehörige der Kaiserli ! 
Königlich großbritannischen Vertreter seinen ersten Schuhtruppe, haben Ende November Ostafrika mi 
offiziellen Besuch abzustatten. Heimathsurlaub verlassen. 
   
	        
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