Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Verkehr mit den Eingeborenen geschickte reguläre 
Sudanesen oder überhaupt Chargen der regulären 
Truppe, sein. Ombaschas, die bei den Frregulären 
Kirongozis genannt werden sollen, sind aus den 
besten Leuten der Irregulären zu wählen und als 
Patronillenführer, Gesandtschaftsführer, Briefboten- 
führer, Führer von kleinen Karawanen, die unter 
Bedeckung von Irregulären marschiren u. s. w., zu 
verwenden. 
Ich weise darauf hin, daß die Irregulären von 
verschiedenen Häuptlingen, Stämmen und Dörfern 
rekrutirt werden müssen, damit der Stationschef, 
wenn er gegen einen dieser einzuschreiten hat, und 
dann vielleicht die dem Stamme angehörigen Irregu- 
lären auf feindlicher Seite stehen könnten, nicht ganz 
von einer solchen Truppe entblößt ist. 
Auch die Bezirksamtmänner der Küstenstationen 
ersuche ich, mir zu melden, ob und inwieweit die 
für die Stationen des Innern befohlene Instruktion 
einer irregulären Truppe auch für die Küstenstationen 
in Anwendung kommen könnte, für Botendienste im 
Bereich des Bezirkes sicherlich, wenn auch zunächst 
als orts= und sprachkundigere Begleiter eines 
Regulären. 
II. 
Ich empfehle sämmtlichen Stationschefs der 
Innenstationen, sich ebenso wie die bisher ab- 
hehandelten Irregulären eine feste Trägertruppe zu 
organisiren, d. h. in der Weise zu sichern, daß in 
der möglichst kürzesten Zeit ausgesuchte und eingeübte 
Leute — für welche Häuptlinge, Dorfschaften u. s. w. 
haftbar gemacht werden können, oder die durch Be- 
sitzthum im Bereiche der Station für ihre Sicherheit 
Gewähr zu leisten vermögen — angeworben werden 
können. Es ist nicht nöthig, daß diese Leute zu 
regelmäßigen Uebungen eingezogen werden, wohl 
aber sollten sie möglichst häufig mit der Station in 
Verbindung treten, die Feste mitfeiern und sich über- 
haupt bald in ein Zugehörigkeitsverhältniß zur Station 
hineinfinden. Die Träger haben unter möglichst leicht 
zur Verantwortung zu ziehenden Waniampara zu 
stehen und sollen je nach ihrer Verwendung in vier 
Klassen getheilt werden, die auch durch die Löhnung 
— natürlich nur um ein ganz Geringes — diffe- 
riren sollen. 
Die Träger 1. Klasse sind solche, die in 
nächster Beziehung zu den Europäern stehen, ihrem 
Zwecke nach ausgesucht sein und, wenn es die Mittel 
der Station erlauben, womöglich auf der Station 
selbst beschästigt und in der Nähe derselben an- 
gesiedelt sein müssen. Hierzu gehören Dolmetscher, 
Instrumententräger (ältere, ruhige, sichere Leute) für 
Beobachtungs-, Meßinstrumente u. s. w., die Träger 
der Apotheken, die gleichzeitig dem Arzt oder 
Lazarethgehülfen Handreichung machen und hierzu 
vorgebildet sein sollen, dann die Träger der Privat- 
waffen der Europäcr, Jäger, Präparatoren, Samm- 
ler u. s. w. und endlich Führer der Reitthiere der 
  
Europäer, die auch die Verpflegung der Thiere 
übernehmen. 
Als 2. Klasse von Trägern bezeichne ich 
die Träger der Artillerie, d. h. die der Geschütze, 
des Zubehörs und der beim Geschütze gehaltenen 
Munition (ich gestatte den Stationschefs, hierzu auch 
— wenn sie dies für sicherer halten — irreguläre 
Soldaten einzuüben, immer müssen aber ein bis. 
zwei Regulärc dabei sein). Es müssen dies natür- 
lich ausgesuchte Leute sein insofern, als sie eine 
Garantie bieten, daß sie bei einem plötlichen Ueber- 
fall nicht ihre Lasten niederwerfen, sondern bei den- 
selben bleiben und den Anordnungen zu den natür- 
lich vorher eingeübten Handhabungen Folge leisten. 
Während also Klasse 1 mehr nach ihrer Intelligenz, 
so muß diese Klasse mehr nach moralischen Eigen- 
schaften, Muth und Tapferkeit ausgesucht werden. 
3. Träger für Ersatzmunition und Lagereffekten, 
auch möglichst sichere Leute und nebenbei solche, die 
beim Aufschlagen der Zelte und sonstigen Lager- 
arbeiten für die Europäer Verwendung finden, also 
geschickte Leute. 
4. Träger für alles Uebrige. 
Da es wünschenswerth ist, daß bei einer mili— 
tärischen Expedition kein Mann der ganzen Karawane 
unbewaffnet ist, so bestimme ich, daß die Waniam- 
para, eventuell die Träger 1. und 2. Klasse mit 
Karabiner, Patrontasche und einigen Patronen — 
bis zu 20 — bewaffnet sein sollen, alle Uebrigen 
mit ausgesucht guten, kurzen, leichten, großkalibrigen 
und mit einem großen Piston versehenen Vorder- 
ladern sowie einer Tasche, in der Zündhütchen und 
eine Anzahl von Rehpostenpatronen aufbewahrt 
werden. Jeder Träger einer Karawane zu mili- 
tärischen Zwecken muß außerdem kenntlich gemacht 
werden und zwar durch Kopftuch und Schärpe, ent- 
weder von Kaniki oder Bendera. Als Führer der 
Träger, über den Waniampara stehend, sind Zahl- 
meister bei großen Karawanen, bei kleineren Lazareth= 
gehülfen oder sonstige sich eignende Europäer zu 
verwenden. 
Für die reguläre Truppe sind Träger auf das 
allergeringste Maß — wie überhaupt bei jeder mili- 
tärischen Expedition — zu beschränken. Es sollen 
für Kriegsexpeditionen, die voraussichtlich nicht länger 
als einen Monat dauern, nur die großen Kochtessel 
der regulären Truppc von Trägern befördert 
werden. (Schwarzen Offizieren ist ein Träger, den 
schwarzen Unterosfizieren zu je dreien ein Träger 
zu gestatten.) Die irregulären Soldaten dürfen 
natürlich keine Träger haben, auch selbst sich keine 
Last zurecht machen, die sie an der vollen freien 
Bewegung hindert. Wieviel Lasten bei solchen 
Expeditionen den Offizieren und Unteroffizieren zu- 
stehen, ist durch die bekannten Gouvernementsbesehle 
geregelt. 
Beschäftigung der Truppe auf den Sta- 
tionen, die möglichst vielseitig und interessant sein 
soll, nicht nur um alle Dienstzweige und alles Denk-
	        
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