die Arbeit fortgeführt. Die Station liegt „wie im
Walde“, so sind die Bäume gewachsen, die gepflanzt
wurden.
Hier wie auf Muakareri hatten die Brüder,
wie auch die jungen Frauen, vom Fieber nicht zu
leiden. Die Arbeit wurde auf beiden Plätzen in
derselben Weise geführt. Tägliche Andachten wech-
selten mit Besuchen in den Dörfern, und an den
Sonntagen stellte sich immer eine Schaar von Hörern
bei den Gottesdiensten ein. Auf beiden Stationen
fanden sich auch täglich viele Kranke ein. Es wuchs
diese Arbeit übermäßig, so daß die Brüder Heil-
gehülfen anlernen mußten, durch deren Eintreten
ihnen viel Zeitaufwand erspart wurde. Wenn auch
die Liebe und Sorgfalt, mit der man sie behandelt,
anscheinend meist ohne Dank entgegengenommen
werden, so ist es doch sicher, daß die Liebe und
Achtung, welche die Landbevölkerung den Missionaren
entgegenbringt, zum großen Theil auf den Eindruck
zurückzuführen ist, den die an diesen Kranken geübte
Barmherzigkeit auf die Leute macht. Auch wären
die Missionare sicher nicht so schnell bekannte, ja
populäre Männer im Lande geworden, wenn sie
nicht durch diese ärztlichen Hülfsleistungen täglich in
nähere Berührung mit so vielen Menschen aus allen
Theilen des Landes gekommen wären.
Auch über den Anfang unserer Arbeit im Kinga-
lande, wo die Station Muakagile angelegt worden
ist, können wir Erfreuliches berichten. Vom 6. bis
17. Juli machten die Brüder Schumann und
Wolff von der Station Muakareri aus eine Unter-
suchungsreise in die östlich vom Kondelande sich er-
hebende Alpengegend. Steile Gebirgszüge wechseln
hier mit Hochflächen, wo kühle Luft weht, und
kürzerer Graswuchs wie der Wald, der sich an
vielen Bergabhängen hinzieht, muthen den Europäer
heimathlich an. Hier durchzogen die genannten
Brüder die Landschaft Buanji (siehe Berliner Missions-
berichte 1895, S. 471), deren wenige Bewohner als
scheue Flüchtlinge auf unzugänglichen Berggipfeln
hausen, und fanden dann im Gebiete des Kinga-
Häuptlings Bululile freundliche Aufnahme. Sie
konnten in einer Höhenlage von 6300 Fuß auch
einen Platz ausfindig machen, der sich zur Anlegung
einer Missionsstation eignete. Die Missionare Hübner
und Wolff wurden dann bestimmt, hier ihren Wohn-
sib zu nehmen. Am 30. Juli verließ der Erst-
genannte mit 50 Trägern Wangemannshöh und
erreichte den Platz Muakagile am zweiten Tage.
Er erhielt den Eindruck, daß der zum Bau aus-
ersehene Hügel sich in jeder Hinsicht zum Bauplatz
eigene. Nicht weit entfernt liegt der am stärksten
bewohnte Strich des Kingalandes. Holz und Bruch-
steine zum Bau fanden sich in unmittelbarer Nähe.
on der Station aus kann man einen herrlichen
Ausblick auf die Gebirgslandschaften genießen, wenn
nicht Wolken oder die hier so häufig auftretenden
Nebel Alles verhüllen. Der Oberhäuptling Bululile
empfing Missionar Hübner mit großer Freundlich-
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keit, er machte ihm ein Geschenk von einem Rind
und fügte später noch ein Rind und ein Schaf hinzu.
Da an Arbeitern kein Mangel war, entschloß sich
Missionar Hübner, gleich das erste Wohnhaus aus
Ziegeln herzustellen, von denen in vier Wochen
38 000 geformt und gebrannt wurden. Da die
Stürme des Gebirges das Wohnen im Zelt fast
unmöglich machten, wurde aber zunächst ein kleines
Häuschen errichtet, wic auch ein Stall für das Vieh.
Besonders erfreulich ist es, daß gleich der erste
Gottesdienst, der auf dem neuen Platz gehalten
werden konnte, von 200 Bakinga besucht wurde,
welche der Predigt folgen konnten, da hier die
Kondesprache noch verstanden wird. Auch kam der
zweitgrößte Häuptling des Gebirges Kierera zu Be-
such und brachte auch ein Rind als Bewillkomm-
nungsgeschenk. In seinem Gebiet liegt der Ort des
Häuptlings Muibuka, welcher von den Brüdern zur
Anlegung einer zweiten Kingastation in Aussicht ge-
nommen worden ist. Daß Kierera den Missionar
besuchte, der sich bei dem ihm bisher feindlichen
Bululile niedergelassen hatte, zeigt wieder, wie die
Mission auch in mittelbarer Weise friedestiftend wirkt.
In den „Documents relatils à la Repression
de la Traité des Esclaves publiés en exccution
des artiches LXXXI et suirants de Tacte
gencral de Bruxgelles“ (1895) finden sich in
Bezug auf Waffen und Munition folgende ein-
zelne Verordnungen sowie Statistiken der verschie-
denen Nationen vor:
Deutschland. Verfügung des Reichskanzlers,
betreffend Verbot der Ausfuhr von Waffen Jund
Schießbedarf, welche für Häfen der Somaliküste oder
Aethiopien bestimmt sind, aus Deutsch-Ostafrika.
Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr
von Wassen und Schießbedarf nach Aethiopien (vom
27. Juli 1895).
Oesterreich-Ungarn. Runderlaß des Ministers
des Innern von Ungarn, vom 23. September 1895,
betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waffen und
Schießbedarf nach Abessinien.
NRunderlaß des ungarischen Finanzministers an
die Zollverwaltungsbehörden, betreffend das Verbot
der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf nach
Abessinien.
Kongostaat. Statistik über die während des
IV. Trimesters 1894 und der ersten drei Trimester
1895 für den Gebrauch eingeführten und deklarirten
Feuerwassen und Schießbedarf.
Frankreich. Senegal. Rapport des Direktors
der Eingeborenen-Angelegenheiten vom 5. Dezember
1895, wonach Kriegswaffen und Schießbedarf den
Eingeborenen nur auf Erlaubniß des Direktors der
Eingeborenen = Angelegenheiten überliefert werden
dürsen; der Verkauf der Steinschloßgewehre gestattet,
der aller gezogenen Waffen aber untersagt ist.
Französisch-Guinea. Statistische Tafeln, be-
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