Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

des Schutzgebietes ist einem europäischen Postbeamten 
übertragen, dem mehrere farbige Hülfsbeamte zur 
Unterstützung beigegeben sind. Die übrigen Post- 
agenturen werden theils von Gouvernementsbeamten 
nebenamtlich, theils von Privatpersonen verwaltet. 
b) Im Togogebiete sind zwei Postagenturen 
eingerichtet, in Klein-Popo und Lome. Beide Post- 
anstalten sind telegraphisch untereinander verbunden 
und an das Telegraphennewß der britischen und fran- 
zösischen Nachbarkolonien angeschlossen. 
Infolge der Lage des Togo-Schutzgebietes zwischen 
der verkehrsreichen britischen Goldküsten-Kolonie auf 
der einen und der französischen Dahome-Kolonie auf 
der anderen Seite ist der Betrieb bei den Post- 
anstalten sehr rege und macht die Unterhaltung 
mehrmaliger wöchentlicher Botenpostverbindungen mit 
den Nachbargebicten erforderlich. Der Geschäfts- 
umfang der Postanstalten hat es auch bedingt, daß 
beide Agenturen mit europäischen Postbeamten haben 
besetzt werden müssen, denen eine ausreichende Zahl 
von farbigen Hülfskräften beigegeben worden ist. 
c) Im südwestafrikanischen Gebiet. Nach 
Unterdrückung des Witbooischen Aufstandes ist zu 
Beginn des Jahres 1895 ein im Kolonial-Postdienst 
erfahrener Postbeamter zum Zwecke der Organisirung 
eines geregelten Postdienstes nach diesem Schutzgebiet 
abgegangen. Seitdem sind in acht Orten neue Post- 
anstalten eingerichtet worden, so daß zur Zeit neun 
Postagenturen bestehen: in Windhoek, Otjimbingue, 
Omaruru, Swakopmund, Okahandja, Gibeon, Kect- 
manshoop, Lüderiszbucht und Warmbad. 
Die großen Entfernungen zwischen den einzelnen 
Orten des Schußgebietes, die schlechte Beschaffenheit 
der Wege und die ungünstigen Viehfutterverhältnisse 
machen die Herstellung regelmäßiger Verbindungen 
recht schwierig und kostspielig. Um von Windhoek 
nach Swakopmund zu gelangen, brauchen die Boten 
10 bis 14 Tage, eine Pferdekarre 8, eine Ochsen- 
karre 10 Tage. Nachdem die Fußboten versagt 
hatten, auch die Versuche mit Pferden und Kamelen 
fehlgeschlagen waren, mußte schließlich auf die Ochsen- 
karre, als das zuverlässigste Beförderungsmittel, zu- 
rückgegriffen werden. 
d) Im ostafrikanischen Gebiete sind, ent- 
sprechend der regeren kolonialen Thätigkeit, auch die 
Post= und Telegrapheneinrichtungen die ausgedehn- 
testen. Außer einem Postamt in Dar-es-Saläm und 
acht Postanstalten im Küstengebiet: in Bagamoyo, 
Tanga, Pangani, Saadani, Kilwa, Mohorro, Lindi 
und Mikindani, die mit Ausnahme von Lindi und 
Mikindani bereits mit Telegraphenbetrieb ausgestattet 
sind, bestehen im Innern noch elf Postagenturen, 
nämlich in den Orten Bukoba, Kilimatinde, Kilossa, 
Kisaki, Langenburg, Marangu, Masinde, Moschi, 
Mpapua, Muanza und Tabora. 
Die Postanstalten in Dar-es-Saläm und Baga- 
moyo sind untereinander und mit der an das inter- 
nationale europäische Telegraphennetz angeschlossenen 
Insel Sansibar durch unterseeische Kabel verbunden, 
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die von der Eastern and South African Telegraph 
Company gelegt und der Reichspostverwaltung auf 
20 Jahre vermiethet sind. 
Der Postverkehr zwischen den Küstenplätzen wird 
theils durch die Dampfer der Ostafrika-Linie, theils 
durch Regierungsdampfer wahrgenommen; außerdem 
sind zwischen den nicht zu entfernt belegenen Post- 
agenturen, wie z. B. zwischen Dar-es-Salaäm und 
Bagamoyo, Bagamoyo—Saadani, Tanga—Pangani, 
Lindi — Mikindani, Kilwa — Mohorro, Botenposten 
eingerichtet. Auch die im Innern des Schußgebictes 
bestehenden Postanstalten erhalten ihre Postsendungen 
durch Botenposten, die für Marangu, Masinde und 
Moschi von Tanga, für die übrigen Postanstalten 
von Dar-cs-Saläm aus unterhalten und von der Küste 
im Anschluß an die Ankunft des von Europa kom- 
menden Hauptdampfers der Ostafrika-Linie abgelassen 
werden. 
Bei dem Umfange und der Wichtigkeit des ost- 
afrikanischen Post= und Telegraphenverkehrs ist es noth- 
wendig geworden, einen höheren Postbeamten zur Leitung 
des gesammten Verwaltungsdienstes nach dem Schutz- 
gebiete zu entsenden. Dieser Beamte, ein Postinspektor, 
verwaltet das Postamt in Dar-es-Saläm und führt 
die Aufsicht über die übrigen Postanstalten. Ihm 
sind ein Oberpostsekretär und 12 europäische Post- 
und Telegraphenbeamte nebst einem ausreichenden 
Stab an farbigem Personal beigegeben. Bei den 
Postanstalten in Dar-es-Saläm, Bagamoyo, Tanga, 
Pangani und Kilwa wird der Dienst durch euro- 
päische Postbeamte wahrgenommen, bei den übrigen 
Postagenturen ist die Verwaltung der Stelle Negie- 
rungsbeamten nebenamtlich übertragen. Bei der Hin- 
aussendung von Fachbeamten wird darauf Bedacht 
genommen, daß die Beamten vorher das Orientalische 
Seminar besucht und sich so viel Kenntniß der landes- 
üblichen Sprachen: Kisuaheli, Guzerati und Hindustani, 
angeeignet haben, um sich mit der eingeborenen Be- 
völkerung verständigen zu können. Diese Maßregel 
hat sich sehr bewährt. 
Die Zunahme des Verkehrs nöthigt dazu, dem 
Leiter des ostafrikanischen Postwesens in größerem 
Umfang Verwaltungsgeschäfte zu übertragen; es liegt 
daher in der Absicht, für Ostafrika eine Postbehörde 
nach Art der im Reichspostgebiet bestehenden Ober- 
postdirektionen einzurichten. 
c)NIm Neu-Guineagebiet bestehen Post- 
anstalten in Friedrich Wilhelmshafen, Stephansort, 
Herbertshöhe und Matupi, die durch die Reichspost- 
dampferlinie Singapore—Neu-Guinea untereinander 
sowie mit Batavia, Singapore und dem curopäischen 
Postgebiet Verbindungen unterhalten. 
) Auf den Marshall-Inseln besteht eine 
Postanstalt in Jaluit, die durch eine deutsche Segel- 
schiffverbindung nach den Karolinen mit dem Heimath= 
lande Verbindung unterhält.
	        
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