des Schutzgebietes ist einem europäischen Postbeamten
übertragen, dem mehrere farbige Hülfsbeamte zur
Unterstützung beigegeben sind. Die übrigen Post-
agenturen werden theils von Gouvernementsbeamten
nebenamtlich, theils von Privatpersonen verwaltet.
b) Im Togogebiete sind zwei Postagenturen
eingerichtet, in Klein-Popo und Lome. Beide Post-
anstalten sind telegraphisch untereinander verbunden
und an das Telegraphennewß der britischen und fran-
zösischen Nachbarkolonien angeschlossen.
Infolge der Lage des Togo-Schutzgebietes zwischen
der verkehrsreichen britischen Goldküsten-Kolonie auf
der einen und der französischen Dahome-Kolonie auf
der anderen Seite ist der Betrieb bei den Post-
anstalten sehr rege und macht die Unterhaltung
mehrmaliger wöchentlicher Botenpostverbindungen mit
den Nachbargebicten erforderlich. Der Geschäfts-
umfang der Postanstalten hat es auch bedingt, daß
beide Agenturen mit europäischen Postbeamten haben
besetzt werden müssen, denen eine ausreichende Zahl
von farbigen Hülfskräften beigegeben worden ist.
c) Im südwestafrikanischen Gebiet. Nach
Unterdrückung des Witbooischen Aufstandes ist zu
Beginn des Jahres 1895 ein im Kolonial-Postdienst
erfahrener Postbeamter zum Zwecke der Organisirung
eines geregelten Postdienstes nach diesem Schutzgebiet
abgegangen. Seitdem sind in acht Orten neue Post-
anstalten eingerichtet worden, so daß zur Zeit neun
Postagenturen bestehen: in Windhoek, Otjimbingue,
Omaruru, Swakopmund, Okahandja, Gibeon, Kect-
manshoop, Lüderiszbucht und Warmbad.
Die großen Entfernungen zwischen den einzelnen
Orten des Schußgebietes, die schlechte Beschaffenheit
der Wege und die ungünstigen Viehfutterverhältnisse
machen die Herstellung regelmäßiger Verbindungen
recht schwierig und kostspielig. Um von Windhoek
nach Swakopmund zu gelangen, brauchen die Boten
10 bis 14 Tage, eine Pferdekarre 8, eine Ochsen-
karre 10 Tage. Nachdem die Fußboten versagt
hatten, auch die Versuche mit Pferden und Kamelen
fehlgeschlagen waren, mußte schließlich auf die Ochsen-
karre, als das zuverlässigste Beförderungsmittel, zu-
rückgegriffen werden.
d) Im ostafrikanischen Gebiete sind, ent-
sprechend der regeren kolonialen Thätigkeit, auch die
Post= und Telegrapheneinrichtungen die ausgedehn-
testen. Außer einem Postamt in Dar-es-Saläm und
acht Postanstalten im Küstengebiet: in Bagamoyo,
Tanga, Pangani, Saadani, Kilwa, Mohorro, Lindi
und Mikindani, die mit Ausnahme von Lindi und
Mikindani bereits mit Telegraphenbetrieb ausgestattet
sind, bestehen im Innern noch elf Postagenturen,
nämlich in den Orten Bukoba, Kilimatinde, Kilossa,
Kisaki, Langenburg, Marangu, Masinde, Moschi,
Mpapua, Muanza und Tabora.
Die Postanstalten in Dar-es-Saläm und Baga-
moyo sind untereinander und mit der an das inter-
nationale europäische Telegraphennetz angeschlossenen
Insel Sansibar durch unterseeische Kabel verbunden,
722
die von der Eastern and South African Telegraph
Company gelegt und der Reichspostverwaltung auf
20 Jahre vermiethet sind.
Der Postverkehr zwischen den Küstenplätzen wird
theils durch die Dampfer der Ostafrika-Linie, theils
durch Regierungsdampfer wahrgenommen; außerdem
sind zwischen den nicht zu entfernt belegenen Post-
agenturen, wie z. B. zwischen Dar-es-Salaäm und
Bagamoyo, Bagamoyo—Saadani, Tanga—Pangani,
Lindi — Mikindani, Kilwa — Mohorro, Botenposten
eingerichtet. Auch die im Innern des Schußgebictes
bestehenden Postanstalten erhalten ihre Postsendungen
durch Botenposten, die für Marangu, Masinde und
Moschi von Tanga, für die übrigen Postanstalten
von Dar-cs-Saläm aus unterhalten und von der Küste
im Anschluß an die Ankunft des von Europa kom-
menden Hauptdampfers der Ostafrika-Linie abgelassen
werden.
Bei dem Umfange und der Wichtigkeit des ost-
afrikanischen Post= und Telegraphenverkehrs ist es noth-
wendig geworden, einen höheren Postbeamten zur Leitung
des gesammten Verwaltungsdienstes nach dem Schutz-
gebiete zu entsenden. Dieser Beamte, ein Postinspektor,
verwaltet das Postamt in Dar-es-Saläm und führt
die Aufsicht über die übrigen Postanstalten. Ihm
sind ein Oberpostsekretär und 12 europäische Post-
und Telegraphenbeamte nebst einem ausreichenden
Stab an farbigem Personal beigegeben. Bei den
Postanstalten in Dar-es-Saläm, Bagamoyo, Tanga,
Pangani und Kilwa wird der Dienst durch euro-
päische Postbeamte wahrgenommen, bei den übrigen
Postagenturen ist die Verwaltung der Stelle Negie-
rungsbeamten nebenamtlich übertragen. Bei der Hin-
aussendung von Fachbeamten wird darauf Bedacht
genommen, daß die Beamten vorher das Orientalische
Seminar besucht und sich so viel Kenntniß der landes-
üblichen Sprachen: Kisuaheli, Guzerati und Hindustani,
angeeignet haben, um sich mit der eingeborenen Be-
völkerung verständigen zu können. Diese Maßregel
hat sich sehr bewährt.
Die Zunahme des Verkehrs nöthigt dazu, dem
Leiter des ostafrikanischen Postwesens in größerem
Umfang Verwaltungsgeschäfte zu übertragen; es liegt
daher in der Absicht, für Ostafrika eine Postbehörde
nach Art der im Reichspostgebiet bestehenden Ober-
postdirektionen einzurichten.
c)NIm Neu-Guineagebiet bestehen Post-
anstalten in Friedrich Wilhelmshafen, Stephansort,
Herbertshöhe und Matupi, die durch die Reichspost-
dampferlinie Singapore—Neu-Guinea untereinander
sowie mit Batavia, Singapore und dem curopäischen
Postgebiet Verbindungen unterhalten.
) Auf den Marshall-Inseln besteht eine
Postanstalt in Jaluit, die durch eine deutsche Segel-
schiffverbindung nach den Karolinen mit dem Heimath=
lande Verbindung unterhält.