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(Nr. 8463.) Allerhöchster Erlaß vom 13. August 1876., betreffend die Mitwirkung des Ministeriums
für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten bei der Beaufsichtigung
aller nicht landschaftlichen Grundkreditanstalten.
N durch Meinen Erlaß vom 10. September 1874. die Beaufsichtigung
der landschaftlichen Kreditanstalten dem Ministerium für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten überwiesen worden ist, will Ich, einverstanden mit dem Berichte
des Staatsministeriums vom 11. d. Mts., genehmigen, daß das Ministerium
für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sortm auch bei der Beaussichtigung
aller nicht landschaftlichen Grundkreditanstalten mitwirkend eintritt.
Mit der Ausführung dieses durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringenden Erlasses sind die Minister der Finanzen, des Innern,
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten beauftragt.
Bayreuth, den 13. August 1876.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg. Friedenthal. v. Bülow. Hofmann.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 1876. (Nr. 8463.) 58. Be-