Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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(Nr.  8463.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  13.  August  1876.,  betreffend  die  Mitwirkung  des  Ministeriums
  für  die  landwirthschaftlichen  Angelegenheiten  bei  der  Beaufsichtigung
aller  nicht  landschaftlichen  Grundkreditanstalten.

N  durch  Meinen  Erlaß  vom  10.  September  1874.  die  Beaufsichtigung
der  landschaftlichen  Kreditanstalten  dem  Ministerium  für  die  landwirthschaftlichen
Angelegenheiten  überwiesen  worden  ist,  will  Ich,  einverstanden  mit  dem  Berichte
des  Staatsministeriums  vom  11.  d.  Mts.,  genehmigen,  daß  das  Ministerium
für  die  landwirthschaftlichen  Angelegenheiten  sortm  auch  bei  der  Beaussichtigung
aller  nicht  landschaftlichen  Grundkreditanstalten  mitwirkend  eintritt.

Mit  der  Ausführung  dieses  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringenden  Erlasses  sind  die  Minister  der  Finanzen,  des  Innern,
für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  und  für  die  landwirthschaftlichen
Angelegenheiten  beauftragt.

Bayreuth,  den  13.  August  1876.
Wilhelm.

Gr.  zu  Eulenburg.  Friedenthal.  v.  Bülow.  Hofmann.

An  das  Staatsministerium.

 

Jahrgang  1876.  (Nr.  8463.)  58.  Be-