fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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Klasseneintheilung 
der 
Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. 
  
Beim Reichsheere. 1 Bei der Marine. 
  
  
I. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind. 
A. Obere Militärbeamte 
(im Offizierrange). 
1. Der Büreauvorsteher bei dem Chef des preußischen 1. Der Lootsenkommandeur der Marine und dessen Ver- 
Generalstabes der Armee. treter. 
2. Die Festungsoberbauwarte und Festungsbauwarte 2. Die Geschwadersekretäre während ihrer Dienstleistung 
1. und 2. Klasse. als solche. 
3. Die Zahlmeister. 
4.  Die Korpsroßärzte, die Oberroßärzte und Roß- 
ärzte. 
Bayern: 
die Korpsstabsveterinäre, die Stabsveterinäre 
und die Veterinäre 1. und 2. Klasse. 
Sachsen: siehe II A 6. 
5. Die Oberapotheker. 
  
6. Der Armeemusikinspizient. 
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
7. Der Büreauvorsteher und die Geheimen Kanzlei- 3. Die Civilmitglieder der Küstenbezirksämter I in Neu. 
sekretäre beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. fahrwasser, II in Stettin, IV und V in Bremer 
8. Die Topographen. haven. 
9. Der höhere Civilverwaltungsbeamte bei den Etappen- 
inspektionen. 
10. Die in Beamtenstellen des Militäreisenbahnwesens 
befindlichen oberen Beamten, als: 
a) die höheren Eisenbahnbeamten beim Chef 
des Feldeisenbahnwesens, beim stellvertretenden 
Generalstabe der Armee und den immobilen 
Linienkommandanturen, 
 
	        
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