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Zölle.
’s Be-
** Warengattung Zolltarifsatz "
o.L merkungen
10. Spirituosen aller Art (mit Ausnunhme von Bier, Wein aBeiererten.
und Schaumwein), alkoholhaltige Parfümerien, Iinhalts vorden
Essenzen, Tinkturen, auch zum Medizinalgebrauch pbro 1 1 2.00 M. n“ aennkaen
11. Streichhölzer. brutto 1 kg 0.50 „ ln . ao
12. Tabak : zu ½l etc. jede.
a) Cigarren, Cigaretten. Plattentahak „ 1, 2.00 „ vige dokchedr
b) Rohe Tahakblätter, roher und geschnittener W#
Rauchtabak. sowie Kau- und Schnupltabak
jeder Art . . 1,,1.50,,
13.salz. . 1,,0.02,,
14.’l’hee. 1,,0.75,,
15.Waü"en:
a) Hinterladegewehre aller Art mit Ausnahme der
Teschins THpppooro stück 20.00 „
b) Teschins, Vorderlader und sonstige Schuss-
und Stichwaffen „ „ 5.00 „
16. Weine und Schaumwein Pprutto 1 kg 0.15 „
17.uge und Zeugwaren aller Art aus Wolle, Halbwolle,
Baumwolle, Leinen und Seide (lertige Kleider,
Leibwäsche und Putzwaren aller Art, Decken und —-
Teppiche ete.) ........ nett01,,1.00,,
18.Zucker,rollt-rundraffinierter,allen-Art.
’l’arif-
No.
brutto 1 „ 0.10 „
Die Einführung von Feuerwaffen, Munition oder Pulver jeder Art, sowie der Handel
damit ist nur der Kalserlichen Landeshauptmannschaft gestattet.
Auf (trund eines schriftlichen, von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft auszu-
stellenden Erlaubnisscheines kann Nichteingeborenen die Erlaubnis zur Einführung von
Feuerwaffen und Munition zum eigenen Gebrauch gestattet werden, sofern sie binreichende
Sicherheit dafür gewähren, dass sie dieselben nicht an Dritte vergeben oder verkaufen werden.
B. Ausfuhrzölle.
7 K „6 .
Warengattung
Zolltarifsatz
CGuano aller Art:
Robben- und Seehundfelle .
Strausstedern, rohe und gereinigte
a) bei der Austuhr in Schiffen, welche mit Guano
vollbeladen oder mit mehr als drei Vierteln ihres
Registertonnengehalts beladen sind, für jede auch
nur angefangene Registertonne lant Messbriee
b) bei der Ausfuhr in Schiffen, welche nur bis zu
drei Vierteln ihres Registertonnengehalts mit Guano
beladen sind, sowie bei der Ausfubr über Land
Registertonne 35.00 M.
00 kg 3.00 M.
1 Stück 1.00 „
netto 1 kg 4.00 „