Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

C. Zollbefreiungen. 
Zölle. 
I1. Waren und Güter. welche in Seenot oder llararic an Land Lebracht werden, 
voransgesetzt, dass dieselben wieder ausgeführt werden. 
2. Alle der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft gehörigen und für (dieselbe bestimmten 
Waren und Göüter. 
3. Alle Ausrüstungsstücke der Beamten der Kaiserlichen Landlshanptmannschaft von 
Deutsch-Südwestafrika., sowie der Offiziere und Mannschaften der Kuiserlichen Schutztruppe. 
4. Kleider und Wäsche, welche einwandernde Personen zu ihrem cigenen (lehrauche 
mit sich führen. 
5. Kleinere Mengen von Verzehrungsgetgenständen. velche Reisende in ihrem Reise- 
Lepäck zu ihrem eigenen Gebrauch bei sich führen. 
6. Sämtliche Niederlassungen von ehristlichen Missionen ohne Cnterschied der Kon- 
fession geniessen für die von ihnen zu ihrem eigenen Bedarl eingeführten Gegenrstände, velche 
von ihnen nicht zu Handels- oder Tauschzwecken verwendet werden, Belreinng vom Eintfuhr- 
2oll bis zum Betrage von 1200 M. jährlich:; ausgenommen von diesen zollfrei zu belassenden 
Gegenständen sind alkoholartige Getränke und Tabake und Cigarren. 
V. Neu-Guinea. 
  
  
Einfuhrzölle. 
Massstah der Verzollung Lollsata 
M. Pf. 
I.Biere jeder Art, auch Met. . . . ie Flasche bis zu 75 (sentiliter. — 10 
2. Apfelwein und sonstige Obstweine Ü die gröss. Flasche 
Dis zu 150 #i — 20 
3.Weinc, soweit sie nicht unter No. 4 
falken lüle Flasche bis zu 15 Centiliter. — 20 
die gröss. Flasche 
Dbis zu 150 — 140 
in Fässern pro Liter — 30 
4. Sũssweine (insbesondere Malaga, Madeira, 
Marsala, Sherry, Portwein, Tokayer, 
Ruster Ausbruch, Schaumweine) und 
andere schwere Weine (australiche, 
griechische, sizilische, afrikanische) die Flasche bis zu 15 Centiliter. 
die gröss. Flasche 
Dbis zu 150 9 
5.Branntweine und Liköre jeder Art, alle 
sonstigen alkoholischen Getränke, 
welche nicht unter 1 bis 4 zu rechnen 
sind, alle Spirituosen oder Spirituosen 
enthaltenden Mischungen, die zur Be- 
reitung von Getränken Ferwendet 
werden können . . Jdie Flasche oder Kruke 
bis zu 50 Centiliter. 
die gröss. 75 — 
100 
.,.. -,,150 .. 
6.InSpirituoseneingemachteFrüchte..diel(’lascbeoderl(r13ke * 
bis zu 50 Centiliter. 
  
  
die grössss. 15 " 
» 100 „ 
150 
9* 
  
80 
40 
60 
80
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.