C. Zollbefreiungen.
Zölle.
I1. Waren und Güter. welche in Seenot oder llararic an Land Lebracht werden,
voransgesetzt, dass dieselben wieder ausgeführt werden.
2. Alle der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft gehörigen und für (dieselbe bestimmten
Waren und Göüter.
3. Alle Ausrüstungsstücke der Beamten der Kaiserlichen Landlshanptmannschaft von
Deutsch-Südwestafrika., sowie der Offiziere und Mannschaften der Kuiserlichen Schutztruppe.
4. Kleider und Wäsche, welche einwandernde Personen zu ihrem cigenen (lehrauche
mit sich führen.
5. Kleinere Mengen von Verzehrungsgetgenständen. velche Reisende in ihrem Reise-
Lepäck zu ihrem eigenen Gebrauch bei sich führen.
6. Sämtliche Niederlassungen von ehristlichen Missionen ohne Cnterschied der Kon-
fession geniessen für die von ihnen zu ihrem eigenen Bedarl eingeführten Gegenrstände, velche
von ihnen nicht zu Handels- oder Tauschzwecken verwendet werden, Belreinng vom Eintfuhr-
2oll bis zum Betrage von 1200 M. jährlich:; ausgenommen von diesen zollfrei zu belassenden
Gegenständen sind alkoholartige Getränke und Tabake und Cigarren.
V. Neu-Guinea.
Einfuhrzölle.
Massstah der Verzollung Lollsata
M. Pf.
I.Biere jeder Art, auch Met. . . . ie Flasche bis zu 75 (sentiliter. — 10
2. Apfelwein und sonstige Obstweine Ü die gröss. Flasche
Dis zu 150 #i — 20
3.Weinc, soweit sie nicht unter No. 4
falken lüle Flasche bis zu 15 Centiliter. — 20
die gröss. Flasche
Dbis zu 150 — 140
in Fässern pro Liter — 30
4. Sũssweine (insbesondere Malaga, Madeira,
Marsala, Sherry, Portwein, Tokayer,
Ruster Ausbruch, Schaumweine) und
andere schwere Weine (australiche,
griechische, sizilische, afrikanische) die Flasche bis zu 15 Centiliter.
die gröss. Flasche
Dbis zu 150 9
5.Branntweine und Liköre jeder Art, alle
sonstigen alkoholischen Getränke,
welche nicht unter 1 bis 4 zu rechnen
sind, alle Spirituosen oder Spirituosen
enthaltenden Mischungen, die zur Be-
reitung von Getränken Ferwendet
werden können . . Jdie Flasche oder Kruke
bis zu 50 Centiliter.
die gröss. 75 —
100
.,.. -,,150 ..
6.InSpirituoseneingemachteFrüchte..diel(’lascbeoderl(r13ke *
bis zu 50 Centiliter.
die grössss. 15 "
» 100 „
150
9*
80
40
60
80