Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
heransgegeben in der Solonial· Ablheiluig des Auowũrligen Amls.
VII. Jahrgaug. Gerlin, 1. März 1896. Nummer 5.
Dieie. Zeitichrift ericheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Veiheste beigefügt dic mindestens einmal vierteljährlich
Pwhesene #heint von Forsch isenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebicten“, herausgegebon von Dr. Freiherr
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und Sohn, Verlin SW 12, Kochstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitungs-Preisliste für 1896 unter Nr. 1910.)
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Koloniakblatt mit 0 iheiten beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Inhalt: Amtlicher Theil: Auszug aus dem Statut der Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika S. 123. —
Ertheilung der Ermächtigung zur Beurkundung des Personenstandes an den Referendar Zache S. 127. — Ernennung
von Beisitzern der Kaiserlichen Gerichte für Deutsch-Ostafrika für die Dauer des Jahres 1896 S. 127. — Nach-
weisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika für den Monat November 1895
S. 128. — Personalien S. 128. — Beilage: Allerhöchste Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über die Ein-
geborenen in den afrikanischen Schutzgebieten, vom 25. Februar 1896.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 1268. — Deutsch-Ostafrika: Ueber die Vertheilung der
Schutztruppe S. 120. — Kamerun: Handelsbewegung S. 129. — Togo:; Inspektionsreisen S. 130. — Ueber
das Krankenhaus in Togo S. 130. Deutsch-Südwestafrika: Künstliche Bewässerung 130. — Aus dem
Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 131. — Aus fremden Kolonien:
Die Heuschrecken-Vertilgung auf Cypern S. 135. — Krieg mit Unyoro S. 136. — Angorazucht im Kaplande
S. 136. — Eisenbahnbau in Sierra Leone S. 136. — Kongobahn S. 136. — Verschiedene Mittheilungen:
Neue Kautschukbäume S. 136. — Preiausschreiben S. 137. — Die Zeitung „CGuzette for Zunzibur and Enst
Alrien“ S. 137. — Litteratur S. 137. — Schisssbewegungen S. 139. — Verkehrs-Nachrichten S. 139. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Geseze; Herordnungen der Reichsbehörden.
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 30. Januar d. Is. beschlossen:
„Der Siedelungsgesellschaft für Deutsch= Südwestafrika wird auf Grund der dem
Gesellschaftsvertrage vom 20. Dezember 1895 beigelegten, vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die
Fähigkeit beigelegt, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an
Grundstücken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden."
Auszug aus dem Statut:
I. Sitz und Zweck der Gesellschaft.
8
Die Gesellschaft hat ihren Siß in Berlin.
Zweck der Gesellschaft ist die wirthschaftliche Erschließung des deutschen Schutzgebietes
von Südwestafrika. Die Gesellschaft kann alle zu diesem Zweck von ihr für dienlich erachteten und
rechtlich erlaubten Handlungen vornehmen, insbesondere Grundeigenthum erwerben, bewirthschaften und
verwerthen sowie Handel, Gewerbe, einschließlich des Bergbaues und dem Verkehr dienender Einrichtungen,
selbständig oder durch Betheiligung an dergleichen Unternehmungen betreiben.
83.
Zunächst wird die Gesellschaft auf Grund der Konzession der Kaiserlichen Regierung die Besiede-
lung der ihr verliehenen Gebietstheile, und zwar hauptsächlich durch Ansiedler deutscher Herkunft in Angriff
nehmen. Sie wird auf die Herstellung einer regelmäßigen, möglichst direkten und häufigen Schiffsverbindung
zwischen Deutschland und dem südwestafrikanischen Schubgebiet sowie auf die Verbesserung der Verkehrswege
zwischen der Küste und dem Innern des Schutzgebietes und auf solche Einrichtungen Bedacht nehmen,
welche den Betrieb der Landwirthschaft und den Absatz ihrer Erzeugnisse seitens der Ansiedler zu erleichtern
geeignet sind.