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Einzige deutsche Zeitung Nord-Atrlkas!
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Briefadresse: Telegr.-Adresse:
Anyptlscher Kurier, Kalro. Kurier, Kalro.
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Erscheint gleichzeitig in deutscher und
französischer Sprache.
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(Gegr. 1851.) Saalfeld a. S. (Germany), (Cesr. 1854.)
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Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin SW##, Kochstraße 68—71.
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Soeben erschien:
#rutsche Kolonial Gesezchung.
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Sammlung
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der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetzt,
Derordnungen, Erlasse und internationalen Vereinbarungen,
mit Aumerkungen und Sachregister.
Zweiter Theil.
1893 bis 1897.
Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch
herausgegeben von
Dr. Alfred ZBimmermann.
Geheftet Mk. 8,— ord., in Halblederband Mk. 9,50 ord.
Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem jetzt vierzehn-
jährigen Bestehen eine gewaltige Entwickelung gewonnen und bedeuten
einen wichtigen Faktor unseres Staatslebens. Immer allgemeinere
Beachtung wird daher der Gesetzgebung unserer Kolonien geschenkt.
Zahlreich sind die Bestimmungen und Erlasse, welche für die
deutschen Kolonien besonders gegeben sind und die Verwaltung, die
Rechtsverhältnisse der Beamten und Militärpersonen, die Rechtspflege,
Handel, Gewerbe und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts-
verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen Schutzgebieten
cregeln, sodaß eine einheitlich bearbeitete Kolonialgesetzsammlung unent-
behrlich ist. Nachdem bereits im Jahre 1893 der erste, die Zeit bis
zum Jahre 1892 umfassende Theil des obigen Werkes erschienen ist.
gelangte nunmehr die obige Fortsetzung zur Ausgabe, die von dem durch
eine wirthschafts= und kolomalhistorischen Arbeiten bekannten Konsul
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Dr. Alfred Zimmermann, Mitglied der Kolonialabtheilung des Aus-
wärtigen Amtes, bearbeitet worden ist. Auch dieser zweite Theil
enthält alle Bestimmungen auf Grund amtlicher Quellen gesammelt;
er umfaßt die Zeit von 1893 bis 1897 mit allein 287 Nummern,
während der bis zum Jahre 1892 reichende erste Theil 256 Nummern
aufführt. Der bequemeren Handhabung wegen ist die chronologische
Anordnung der Gesetze 2c. gewählt worden; ein nach sachlichen Ge-
sichtspunkten geordnetes Verzeichniß der wiedergegebenen Gesetze,
Erlasse und Bestimmungen, sowie ein alphabetisches Sachregister
ermöglichen schnellste Auffindung und leichtesten Gebrauch. Das Ge-
sammtwerk ist zum Preise von Mk. 22,—, der zweite Theil allein für
Mk. 8,— zu beziehen. .
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