Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Berausgegeben in der Holenial-Abtheiluns des Auswärtigen Imis. 
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AUummer 1. 
  
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—1 erin. 1. Januer 1990. 
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 16. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mitthellungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutrgebieten“, herausgegeben vorn Dr. Freiherr 
v. Danekelman. Der viertelfährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 8.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk 3.50 für Deutschland und Oesterreich = Ungarn, Mk. 3,75 für 
die Länder des Weltpostvereins. —. Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler 
und Sohn, Berlin 8W12, Kochstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitungs- Preisliste für 1898 unter Nr. 2017.) 
  
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Inhalt: Amtlicher Theil: Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika für den Monat Dezember 1897 S. 1. — 
Personalien S. 1. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 2. — Deutsch-Ostafrika: Ueber das Texasfieber der 
Rinder S. 2. — Forschungsreisen S. 5. — Deutsch-Südwestafrika: Bericht über den Raubzug der Afrikaner- 
Hottentotten im Süden des Schutzgebietes S. 5. — Eröffnung der Bahn-Theilstrecke Swakopmund—Nonidas 
S. 5. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antifklaverei-Bewegung S. 6. — Aus fremden 
Kolonien: Landpreise im Kongostaat S. 7. — Verwaltungsordnung Formosas S. 7. — Verschiedene Mit- 
theilungen: Deutsches Kolonial-Museum S. 7. — Ueber die bisherigen Erfahrungen mit Anbau von Kautschuk- 
pflanzen im Plantagenbetriebe S. 7. — Ausbreitung der Rinderpest S. S. — Einwanderungsverbot in Nicaragua 
S. 8. — Litteratur-Verzeichniß S. 8. — Schiffsbewegungen S. 9. — Verkehrs-Nachrichten S. 9. — Fahrpläne der 
Woermann-Linie, Ostafrika-Linie und des Norddeutschen Lloyd für 1898 S. 10. — Anzeigen. 
  
  
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Perordnungen und Wiktheilungen der Behörden in den Schuhgebieken. 
Der amtliche Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika ist für den Monat Dezember v. Is. auf 
1,325 Mark für eine Rupie festgesetzt worden. 
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Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen Landes- 
hauptmann und Kommandeur der Schutztruppe für Südwestafrika Major Leutwein die Genehmigung zur 
Anlegung des ihm von Seiner Hoheit dem Herzog-Regenten von Mecklenburg-Schwerin verliehenen 
Ehrenkreuzes des Greifen-Ordens zu ertheilen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen ständigen Hülfs- 
arbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrath v. Buri, zum Wirklichen Legationsrath und vortragenden 
Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen. 
Dem ständigen Hülfsarbeiter in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts von der Decken 
ist der Charakter als Legationsrath verliehen worden. 
Der Premierlieutenant v. Doering vom 4. Oberschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 63 ist unter 
Stellung à la suite dieses Regiments zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandirt worden. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 23. Dezember 1897. 
Dominik, Premierlieutenant à la suite der Schutztruppe für Kamerun, unter Entbindung von dem 
Kommando zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt, in diese Schutztruppe einrangirt.
	        
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