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Personalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen
Gouverneur v. Puttkamer und dem Konsul in Lagos Ed. Schmidt die Erlaubniß zur Annahme des
ihnen von Seiner Hoheit dem Herzog-Regenten von Mecklenburg-Schwerin verliehenen Komthur= bezw.
Ritterkreuzes des Greifenordens zu ertheilen.
Der Sekondlieutenant Schmidt vom Infanterie-Regiment Nr. 97 ist unter Stellung à la suite
des Regiments zum Auswärtigen Amt kommandirt worden.
Kaiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Südwestafrika.
A. K. O. vom 2. Juli 1898.
Demmler, Sekondlieutenant, mit dem 20. Juli d. Is. aus dem Königlich Bayerischen Heere ausgeschieden
und mit dem 21. Juli d. Is. als Sekondlieutenant mit einem Patent vom 1. März 1891 in der
Schutztruppe angestellt.
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Nichtamtlicher Theil.
4 « s Der Sekondlieutenant Schmidt vom Infanterie-
Perspnal-achrichten. |Regiment Nr. 97 und der Kesselschmied Klapproth
Deutsch-Ostafrika. sind nach Kamerun abgereist.
Der Anfang d. Is. als Arzt für die Pflanzungen
in Ostusambara entsandte Dr. Kummer hat seinen
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Wohnsitz in Nguelo (Handei) genommen. Cogo.
Der Landmesser Bertram und der Vermessungs- Der Techniker Küntgen und der Grenzwächter
gehülse Geist sind in Dar-es-Saläm eingetroffen. Rapp sind in Lome eingetroffen.
Ramernn. Der Lazarethgehülfe Winkler hat einen Hei-
Der Steuermann Wendt ist in Kamerun ein= mathsurlaub angetreten.
getroffen.
achrichten aus den deukschen Schungebieken.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Deutsch-Plftafrika. der aktuellen Verhältnisse des neuen Reichslandes
. »,, gewidmet war, das Bedürfniß nach zuverlässiger
Ueber die mohammedanischen Rechtsverhältnisse in und eingehender Information über die dortigen
Ostafrika Rechtsverhältnisse. Daß die Fürsten von Sansibar
hat der angesehenste Kadi von Sansibar ein Gut= und ihre Beamten ihr sektirerisches Recht dorthin
achten abgegeben, welches der Direktor des Orien= verpflanzt hatten, war anzunehmen, dagegen gänzlich
talischen Seminars, Geh. Regierungsrath Prof. Dr. unbekannt, ob der orthodoxe Islam mit irgend einem
Sachau, mit solgenden einleitenden Worten in den seiner kanonischen Rechtssysteme dort vertreten war,
„Mittheilungen aus dem Seminar für Orientalische und mit welchem. Man mußte außerdem mit der
Sprachen zu Berlin“#) soeben veröffentlicht hat: Möglichkeit rechnen, daß z. B. Zaiditisches Recht aus
Als das Deutsche Reich 1892 die Verwaltung irgend einem Lande Südwestarabiens dorthin über-
von Ostafrika übernahm, erwuchs für das Seminar tragen worden sein konnte. Nachdem alsdann bekannt
mit Rücksicht auf denjenigen Theil seines Unterrichts= geworden, daß Schafüttisches Recht gelte, ergab sich die
items, welcher der Einführung in das Studium weitere Frage, wie das numerische Verhältniß zwischen
s*sF**d*dd* Ibaditen und Schafiiten war und ob die Rechts-
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) Berlin 1898. systeme geographisch gesonderte Verbreitungsgebiete