Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Besuche bisher noch nicht in Swakopmund anwesend 
war, herübergekommen und nahm sowohl an der 
Fahrt nach Nonidas wie an dem abends stattfinden- 
den Essen theil. Er gab unverhohlen seiner Ueber- 
raschung über das schnelle Aufblühen Swakopmunds 
sowie über die Schnelligkeit des Baues und das 
treffliche Funktioniren der Feldbahn Ausdruck. 
Da der Premierlieutenant Kecker abwesend war, 
so übergab der Baumeister der Strecke, Sekond- 
lieutenant Schultze, die Bahn mit einer Anrede 
der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft, worauf der 
stellvertretende Landeshauptmann unter Ausbringung 
eines Hochs auf Seine Majestät den Kaiser die 
Theilstrecke Swakopmund—Nonidas dem öffentlichen 
Verkehr übergab. Letzterer wurde bereits am Nach- 
mittag mit Maulthierbetrieb ins Werk gesetzt. 
— — 
KAus dem Prreiche der Wissionen und 
der Antisklaverei-Bewegung. 
Statut für den Ausschuß der deutschen evangelischen 
Wisstonsgesellschaften. 
1. Aus äußeren wie auch inneren Gründen ist 
es durchaus wünschenswerth, daß die deutschen evan- 
gelischen Missionsgesellschaften untereinander nicht nur 
innere Gemeinschaft pflegen und bewahren, sondern 
auch, daß sie dieselbe durch irgend welche äußere 
Einrichtung zum sichtbaren Ausdruck bringen. 2. In 
Anerkennung dessen, daß solches sehr wünschenswerth 
ist, erklären die hier vertretenen deutschen evangelischen 
Missionsgesellschaften sich im Prinzip für den Fort- 
bestand eines Missionsausschusses. 3. Dem bisher 
bestandenen Missionsausschuß mangelte noch die feste, 
innere Organisation sowie die von allen Gesellschaften 
anerkannte Autorität. Um beides für die Zukunft 
herzustellen, vereinigen sich die nachgenannten deutschen 
evangelischen Gesellschaften: 1. Brüdergemeinde, 
2. Baseler Gesellschaft, 3. Rheinische Gesellschaft, 
4. Berlin I, 5. Berlin II, 6. Leipziger Gesellschaft, 
7. Norddeutsche Gesellschaft, 8. Hermannsburger 
Gesellschaft, 9. Breklumer Gesellschaft, 10. Neu- 
kirchener Gesellschaft (die auf der Konferenz nicht 
vertretenen Gesellschaften [Berlin III und Neuen- 
dettelsau] sollen zum Beitritt noch besonders auf- 
gefordert werden). 
a) Die Anzahl der Mitglieder. Der Aus- 
schuß besteht aus fünf Mitgliedern, von denen wenig- 
stens vier im Vorstand einer Gesellschaft sein müssen. 
b) Die Art und Weise der Wahl. Die 
Mitglieder werden von allen oben genannten Gesell- 
schaften gewählt. Jede Gesellschaft hat eine Stimme. 
Bei Vakanzen in der Zwischenzeit ergänzt sich der 
Ausschuß durch Kooptation. 
c) Die Amtsdauer. Sie reicht von einer 
kontinentalen Konferenz bis zur nächsten. Die bis- 
herigen Mitglieder sind jederzeit wieder wählbar. 
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d) Die innere Organisation. Dieselbe bleibt 
dem Ermessen des Ausschusses überlassen. 
e) Die Aufgaben des Ausschusses. Der 
Ausschuß hat nicht die Befugniß, sich in irgend einer 
Weise in den inneren Missionsbetrieb einer Gesell- 
schaft einzumischen oder aus eigener Initiative Fragen 
zu behandeln, die innerhalb einer Missionsgesellschaft 
auftauchen und diese allein berühren. 
— 
Die Mission der Baptisten in Kamerun, 
die bisher mehr einen Privatcharakter trug, ist auf 
der 17. Bundeskonferenz der Baptisten Deutschlands, 
15. bis 18. August in Barmen, dem Bunde ange- 
gliedert worden und wird unter dem Namen 
„Missionsgesellschaft der Baptisten in Deutschland für 
Kamerun“ fortgesetzt werden. In den letzten drei 
Jahren sind für diese Mission von den Baptisten, 
die in Deutschland in 140 Gemeinden 29000 Mit- 
glieder zählen, 136000 Mk. aufgebracht worden. 
Die kirchliche Missionsgesellschaft in 
England, die 1872 225 Missionare und Missionars- 
frauen in ihrem Dienst hatte, zählt deren jetzt 67 1. 
Im Herbst v. Is. sandte sie 78 neue Missionsarbeiter 
aus, und für keinen braucht sie Gehalt zu zahlen, 
denn 70 werden von einzelnen Freunden, Familien, 
Vereinen oder einzelnen Gemeinden versorgt, 8 leben 
von ihrem eigenen Vermögen. 
  
Die Norddeutsche Missionsgesellschaft hat 
beschlossen, vom nächsten Schuljahr ab (1. Februar 
1898) in ihren Schulen in Togo Deutsch als Un- 
terrichtsgegenstand einzuführen. Diese mit Dank zu 
begrüßende Neuerung bezieht sich zunächst auf die 
Mittelschulen und die beiden oberen Klassen der 
Stationsschulen. Auch in dem zu Quetta (Gold- 
küstenkolonie) bestehenden Seminar der Mission werden 
in Zukunft die zur Entsendung nach Togo bestimmten 
Zöglinge Unterricht im Deutschen erhalten. 
In „Kreuz und Schwert“ lesen wir: Unsere 
ostafrikanische Mission hat soeben wieder eine Ver- 
stärkung erhalten durch die Ankunft der hochw. Patres 
König, Haberkorn und Hiltz. Dieselben schifften 
sich am 12. September in Marseille ein und kamen 
soeben hier in Bagamoyo an. 
Dasselbe Blatt schreibt: Die Trappisten aus 
Natal wollen in Westusambara (Ostafrika) eine 
Station anlegen, die drei Stunden von der deutschen 
Versuchsstation Kwai gelegen sein soll. Von bester 
Stelle erhalten wir darüber folgende Zuschrift: „Zwei 
unserer Patres reisten am 1. August von Mariann- 
hill ab nach Deutsch-Ostafrika, um daselbst einen Platz 
für unsere künftige Missionsstation aufzusuchen und 
dieselbe auch alsbald zu gründen. Am 17. August 
erreichten sie wohlbehalten Dar-es-Saläm und suchten 
daselbst den Herrn Gouverneur auf. Am 31. August
	        
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