Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Aulage 4 zu 88. 
Auf Ihren Vortrag bestimme Ich für die afrikanischen 
Schutztruppen: 
Die Stellenbesetzung der Offiziere, Sanitätsoffiziere und 
oberen Militärbeamten und die eintretendenfalls erforderlich 
werdenden Beförderungen zu den Chargen bleiben Meiner 
Entscheidung vorbehalten. Die Chargenbezeichnungen haben 
denen Meines Heeres zu entsprechen. Die Offiziere und 
Sanitätsoffiziere erhalten Patente ihrer Chargen, die oberen 
Militärbeamten Bestallungen. Den von Ihnen hiernach zu 
stellenden Anträgen auf Zutheilungen und Beförderungen ist 
im Allgemeinen die heimische Anciennetät zu Grunde zu legen. 
Neues Palais, den 10. November 1896. 
gez. Wilhelm I. R. 
ggez. Fürst zu Hohenlohe. 
An den Reichskanzler.
	        
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