Nummer
Zuchthausstrafe
Benennung der Anstalten,
an welche die Verurtheilten zu überweisen sind
behufs Verbüßung der
Gefängnißstrafe
n
26.
Strafanstalt in Lüneburg.
gart, wenn auf eine
Strafe von über 7
Jahren erkannt ist.
2. Zuchthaus in Ludwigs-
burg oder Filialanstalt
auf Hohenasperg, wenn
auf eine Strafe bis zu
7 Jahren erkannt ist.
Waldeck.
Württemberg.
1. Zuchthaus zu Stutt= 1.
1. Amtsgerichtsgefäng-
nisse zu Arolsen, Cor-
bach, Wildungen und
Pyrmont bei Strafen
bis zu 4 Wochen.
2. Amtzsgerichtogefängniß
zu Harburg bei Ham-
burg bei längerer
Dauer.
Landesgefängniß in
RNottenburg, wenn der
Verurtheilte sich im
Besitze der bürgerlichen
Ehrenrechte befindet.
Landesgefängniß in
Hall, wenn sich die
Verurtheilten nicht im
Besitze der bürgerlichen
Ehrenrechte befinden
oder wegen Rückfalls
in Verbrechen wider
fremdes Eigenthum im
Sinne der 8§8 244, 245,
261, 264 d. Str. G. B.
bestraft sind.
Zellengefängniß zu
Heilbronn bei Stra-
sen von mindestens
viermonatlicher und
höchstens 3 jähriger
Dauer, wenn der Ver-
urtheilte zur Zeit der
Begehung der That
das 30. Lebenojahr
noch nicht zurückgelegt
hatte.
Civilfestungostrafan-
stalt auf Hohenasperg
bei Vollstreckung von
2.
Festungohaft.
Organisatorische Bestimmungen f. d. Kaiserl. Schutztruppen.