Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

— 740 — 
ccr) der Atoll von Mileu u 40000 Pfund, 
f) 11 Majerun.. 50000 
W - -Arno.... 50000 -- 
li) die Atolle Aur, Maloelab, Wotje, Ailuk und Udjirik. . . . 25000 — 
i) -Insel Mejit ..... .... . 10000- 
k)--Nauku. 30000- 
  
Zusammen..360000Pfund. 
In jedem Bezirk liegt das Einsammeln der Kopra bis zu einem von dem Kaiserlichen Landes- 
hauptmann jährlich festzusetzenden Zeitpunkt und an den von demselben bezeichneten Plätzen einem hierzu 
bestimmten Häuptling ob. 
Jeder dieser Häuptlinge erhält, sobald die von ihm gesammelte Kopra an den Bevollmächtigten 
des Landeshauptmanns abgeliefert ist, den dritten Theil ihres Werthes (das Pfund zu 4 Pfennig gerechnet) 
als Prämie ausgezahlt. 
–2. 
Die im Eigenthum nicht eingeborener Personen befindlichen Kokosnußpflanzungen werden einer 
Ertragsteuer unterworfen. Diese Steuer beträgt bis auf Weiteres für die Pflanzung auf Likieb 1000 Mark, 
für die Pflanzung auf Udjelang 125 Mark jährlich. 
8 3. 
Jeder männliche Bewohner des Schutzgebietes, welcher nicht als Eingeborener anzusehen ist und 
das sechzehnte Lebensjahr überschritten hat, hat eine persönliche Steuer im Betrage von 20 Mark jährlich 
zu entrichten. 
Die Angehörigen der Missionsgesellschaften sind hiervon ausgenommen. 
· 84. 
Die in den §§ 2 und 3 festgesetzten Steuern sind vierteljährlich im Voraus zu zahlen. 
8 5 
Diese Verordnung gilt als am 1. April 1898 in Kraft getreten. Die Verordnungen vom 28. Juni 
1888 und 17. April 1890, betreffend die Erhebung von persönlichen Steuern, treten außer Kraft. 
Jaluit, den 29. August 1898. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann a. i. 
(gez.) Brandeis. 
— - — — — —— — — —— 
Personalien. 
Haiserliche Schutgtruppen. 
A. K. O. vom 22. Oktober 1898. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Herrmann, Hauptmann und Kompagniechef, mit dem 14. November 1898 aus der Schuttruppe aus- 
geschieden und mit dem 15. November 1898 unter Stellung à la suite der Schutztruppe bis 
auf Weiteres zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandirt. 
Graf Fugger v. Glött, Sekondlieutenant, mit dem 12. November 1898, 
Passavant, Sekondlieutenant, mit dem 7. November 1898, — aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Der Sekondlieutenant Graf Fugger v. Glött ist mit dem 13. November d. Is. beim Königlich 
Bayerischen Infanterie-Regiment Pranckh und der Sekondlieutenant Passavant mit dem 8. November 
d. Is. beim Königlich Bayerischen 4. Infanterie-Regiment König Wilhelm von Württemberg wieder angestellt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.