Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Frcs. auf rein militärische Ausgaben, 13709162 Frcs. 
auf die Civilverwaltung und 9 103 000 Fres. auf 
die Kosten der Deportation. Da letztere den kolo- 
nialen Ausgaben nicht hinzugerechnet werden können, 
so beträgt der Gesammtaufwand Frankreichs für seine 
Kolonien etwa 78½ Millionen. Die Kolonien und 
Protektorate, welche hierbei in Betracht kommen, 
sind folgende: Martinique, Guadeloupe, Réunion, 
Guyana, Senegal, Sudan, Guince, Cote d'Jvoire, 
Dahomey, Congo, St. Pierre ct Miquelon, Mada- 
gaskar, Mayotte, Inde, Nouvelle-Caledonia, die fran- 
zösischen Besigungen in der Südsee, Indo-China, 
Cochinchina, Annam-Tonkin, Cambodja, Laos, So- 
maliküste. Die eigenen Einnahmen aller dieser Kolo- 
nien betrugen nach dem Budget für 1898 annähernd 
106 000 000 Fres. Ihr Handelsumsatz ist von 
477 000 000 Frcs. im Jahre 1896 auf etwa 
514 000 000 Frcs. im Jahre 1897 gestiegen. Fast 
der ganze Mehrbetrag entfällt auf Indo-China. Von 
den übrigen haben nur Senegal und Guinea eine 
Zunahme, einzelne, wie Guadeloupe, Martinique, 
Guayana und Dahomcy, eine Abnahme des Handels 
zu verzeichnen. Nur die kleinere Hälfte des Ge- 
sammthandels ist französisch. Die Anzahl der Beamten 
in den Kolonien beläuft sich auf über 11 000. Zu 
ihrer Unterhaltung trägt das Mutterland 7 800 000 
Francs bei. 
Am meisten hat sich die finanzielle Lage Indo- 
Chinas verbessert, welches die Kosten seiner Civil- 
verwaltung und — als einzige von allen Kolonien — 
ist wenig für öffentliche Arbeiten geschehen. 
Geld und Menschen gewesen, während der Handels- 
verkehr, anstatt zu wachsen, abnimmt. Frankreich 
importirt die Bedürfnisse der Armee, das Ausland 
bringt alles Andere. „Werden“", so fragt Herr 
Doumergue, „die militärischen Expeditionen stets 
mit dem Willen der Regierung unternommen? Die 
Umstände, unter denen Timbuktu eingenommen wurde, 
lassen einige Zweifel daran aufkommen. Jedenfalls 
sind sie gegen den häufig ausgesprochenen Willen des 
  
Parlaments, welches aber der vollendeten Thatfache 
Verwaltung vorhanden. 
auch noch einen Theil der militärischen Ausgaben 
(beinahe 8 000 000 Frocs.) selbst deckt. 
Kommissionsbeschlüssen jetzt nur noch 20 360 000 Fres., 
während er im Jahre 1898 noch über 23 000 000, 
1897 über 24 500 000, 1896 beinahe 26 500 000 
Francs betrug. Erwähnenswerth ist übrigens, daß 
ein neuer Zolltarif für Indo-China in Vorbereitung 
ist, der die französischen Produkte und die 
Industrie der Eingeborenen gegenüber dem 
ausländischen Wettbewerb noch mehr als 
bisher begünstigen soll. 
Madagaskar erfordert für die Civilverwaltung 
einen Zuschuß von 1 804 000 Frcs. Für militärische 
Ausgaben werden mehr als 23 000 ooo, b. i über zur Erreichung dieses Zweckes würde in dem Ent- 
Die 
5 000 000 mehr als im Vorjahre, beantragt. 
Mehreinstellung ist wegen der regelmäßigen Ueber- 
schreitung des Voranschlages in den früheren Jahren 
erfolgt. Auch jetzt ist die Lage infolge des unruhigen 
Zustandes des Landes noch keineswegs befriedigend 
und eine Verminderung der Ausgaben nicht abzu- 
sehen, wenn, wie bisher, das Bestreben dahin geht, 
auf einmal alle Gebiete und Völkerschaften der großen 
Insel zu unterwerfen. 
Der französische Sudan nimmt für militä- 
rische Zwecke 6 165 000 Frcs. in Anspruch. Wie 
der Bericht sagt, ist diese Kolonie für das Mutter- 
land bisher eine fortlaufende Ouelle von Opfern an 
Der Zuschuß 
des Mutterlandes zu den letzteren beträgt nach den langen Eisenbahn von Dakar nach St. Louis 
gegenüber die Lage annehmen muß, deren Schaffung 
es bei vorheriger Befragung nicht zugelassen hätte.“ 
Der französische Kongo erfordert nahezu 
2 500 000 Fres., etwas mehr wie das Vorjahr. 
Davon entfällt etwa 1 000 000 auf den oberen 
Ubangi. Abgesehen von einigen Arbeiten zur Ver- 
besserung der gesundheitlichen Verhältnisse in Libre- 
ville und der Herstellung einer Telegraphenlinie 
zwischen Loango und Kap Lopez bezw. Braßzwill 
en- 
sowenig ist trotz der vielen Beamten eine geordnete 
Es wird indeß anerkannt, 
daß man sich mit dieser Frage endlich beschäftigt. 
Auch soll eine Kopfsteuer von den Eingeborenen er- 
hoben werden; im Sangha= und Loangogebiet so- 
wie im Bezirk von Brazzoville sind in dieser Richtung 
schon einige Ergebnisse erzielt. Die französische 
Herrschaft am Kongo wird im Allgemeinen als mehr 
fiktiv wie reell bezeichnet, da auf einem Gebiet von 
etwa 1 800 000 dkm nur eine kleine Anzahl von 
Posten vorhanden sei. 
Jür den Betrieb und die Verzinsung der 264 Kkm 
wird ein Betrag von einer Million beantragt. Wie 
sich aus dem Bericht ergiebt, hat der Bau dieser 
Bahn seiner Zeit 20 000 000 Fres. gekostet, wo- 
von der Staat beinahe drei Viertel, die konzessionirte 
Gesellschaft gegen die Zusicherung einer Zinsgarantie 
von 6 pCt. ein Viertel mit 5 000 000 Frocs. auf- 
gebracht hat. 
Der Berichterstatter erachtet eine Herabminderung 
der kolonialen Ausgaben Frankreichs für möglich, 
wenn die Regierung und die lokalen Verwaltungen 
den guten Willen dazu hätten. Ein wirksames Mittel 
  
schluß zu erblicken sein, sich nicht weiter, wie bisher, 
in der Eroberung unbegrenzter Ländereien zu gefallen, 
infolge deren die militärischen Kosten im vorliegenden 
Etat allein eine Höhe von 64 913 900 Frcs. erreicht 
hätten. Es sei eine durch die Beispiele von Mada- 
gaskar, des Sudans und im Großen und Ganzen 
auch von Indo-China widerlegte Annahme, daß die 
militärischen Kosten sofort nach der Eroberung eines 
Landes aufhören oder sich nur wesentlich vermindern. 
Im Gegentheil erfordere die Vertheidigung eines 
Kolonialbesitzes oft größere Opfer als dessen Erobe- 
rung. Es sei deshalb ein bisher von dem Parlament 
und dem Lande vergeblich gehegter und ausgesprochener
	        
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