Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

158

Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1883
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das

Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.
I

Steuerprincipale  für  das  Jahr  1885.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungebezirkes  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg
beträgt  für  das  Jahr  1885  3,074,286  -4,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  30,742  sich
berechnet.  m

Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1885.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  von  dem  Landrathe  gestellten  Anträge  und  gefaßten  Beschlüsse  ertheilen  Wir
nachstehende  Entschließungen:

1.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes,  den  fixen  jährlichen  Kreisfonds-Zuschuß  für  die
Realschule  in  Kitzingen  um  1000  JX  zu  erhöhen,  haben  Wir  Unsere  Genehmigung  gerne
ertheilt  und  hiernach  für  die  bezeichnete  Anstalt  den  Betrag  von  14,000  IXK  unter  die  Kreis-Ausgaben
  einstellen  lassen.

2.  Der  Landrath  hat  die  Bitte  gestellt,  in  den  Etat  der  Universität  Würzburg  für
die  nächste  Finanzperiode  statt  des  bisherigen  Sustentationsbeitrages  zur  Kreis-Entbindungs-Anstalt
  zu  Würzburg  von  2,454  =  und  5  Karren  Holz  einen  solchen  von  5,000  —X  aufzunehmen.
  Z

Wir  vermögen  diese  Bitte  um  so  weniger  für  begründet  zu  erachten,  als  die  Universität
Würzburg  schon  jetzt  außer  der  Summe  von  2,454  X  86  J  und  5  Karren  Holz  jährlich
noch  513  14  J  für  Anschaffung  von  Instrumenten,  793  JX  80  J¼  als  Funktionsbezug
für  den  II.  Assistenten,  ungefähr  300  „X  an  Eintrittsgeldern  der  Studirenden  und  2622  #
als  Exigenz  der  gynäkologischen  Klinik,  im  Ganzen  also  beiläufig  6,  700  M  zum  Unterhalte
der  Kreisanstalt  beiträgt.

3.  Der  Beschluß  des  Landrathes,  der  Verwaltung  der  Kreis-Irrenanstalt  Werneck  die
Eröffnung  eines  Bankkredites  von  12,000  —X  zu  gestatten,  erhält  Unsere  Genehmigung.