abhängig. Handel im Umherziehen ist verboten.
Zum Handel mit Edelsteinen und Edelmetallen ist
eine Sondererlaubniß nöthig; dieselbe wird nur
Bankiers und Konzessionären ertheilt, und auch nur
dann, wenn sie ihr Eigenthum an der Waare nach-
weisen. Außerdem darf Niemand rohe Edelsteine
oder Edelmetalle kaufen, tauschen, zu Pfand nehmen,
verkaufen oder feilbieten. Gelegenheitskäufe oder
-verkäufe erfordern behördliche Genehmigung.
Den Behördenorganismus anlangend, so steht der
Zentralstelle, dem Ministerium, zu Lissabon ein Kolo-
nialrath mit berathender Stimme zur Seite. Es
folgen in der Beamtenhierarchie die General-, Bezirks-
und Distriktsgouverneure. Als Unterorgane der
Letzteren fungiren Bergwerkskommissare, welchen die
Beaufsichtigung der Betriebe innerhalb ihres Amts-
kreises in technischer und kaufmännischer Beziehung
obliegt. Zur Unterstützung der Bergwerkskommissare
wird ein Bergwerksrath gebildet, der aus neun,
jährlich aus der Zahl der Konzessionäre oder deren
Stellvertreter zu wählenden Mitgliedern besteht.
Dieser Bergwerksrath ist zuständig, mit Zustimmung
des Provinzialgouverneurs auf den Betrieb bezügliche
Bestimmungen zu erlassen und abzuändern und alle
Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Entwickelung des
Berriebes für nöthig erachtet werden.
Das im Vorstehenden inhaltlich wiedergegebene
Dekret gilt nicht in den von Gesellschaften mit Hoheits-
rechten verwalteten Gebieten; dort verbleibt es daher
bei dem bisherigen Rechtszustande.
—
Die kommerzielle Entwickelung der Rolonie
Britisch-Ken= Guinea.
Der Gesammthondel der Kolonie Britisch-Neu-
Guinea erforderte im Jahre 1888/89 (1. Juli bis
30. Juni) einen Umsatz von nur 17 051 L. Davon
entfielen auf die Einfuhr 11 108 8# und auf die
Ausfuhr 5943 L. In den darauffolgenden zehn
Jahren erfolgte eine stetige und beträchtliche Stei-
gerung. So setzt sich der Gesammthandel im Jahre
1897/98 aus einer Einfuhr im Werthe von 46 9714#
und einer Ausfuhr im Werthe von 49 850 2 zu-
sammen, stellt also insgesammt einen Werth von
96 821 K dar.
Als hauptsächliche Ausfuhrartikel kamen in
Betracht:
Gold im Werthe von 25 612 2,
Perlmutter im Werthe von 8 468=
Kopra - - - 2425 -
Gummi - - - 3 683 =
Trepang - - 3 395 -
Die Einfuhr bestand, wie bei allen jungen
Kolonien, im Wesentlichen aus Nahrungsmitteln und
Getränken, Stoffen und Kleidungsstücken, Tabak und
Cigarren, Baumaterialien und Eisenwaaren.
Von kolonial-politischem Interesse ist das Ver-
hältniß der Einnahmen zu den Ausgaben während
der letzten zehn Jahre.
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Im Jahre 1888/89 standen einer Ausgabe von
10 769 & eine Einnahme von nur 2679 2 gegen-
über; bis zum verflossenen Rechnungsjahre aber waren
die Einnahmen auf 10 280 K, die Ausgaben hingegen
nur auf 14 990 2 gestiegen. Während also die
Ausgaben sich im Verlaufe von zehn Jahren nur
um die Hälfte gesteigert haben, haben sich die Ein-
nahmen in demselben Zeitraume vervierfacht, und die
Kolonie erfordert heute bereits um die Hälfte weniger
Zuschüsse, als vor zehn Jahren. In dem Annual
report on British New Guinea wird darauf hin-
gewiesen, es seien hinreichend ausgedehnte Ländereien
in von der Bevölkerung nicht oder nicht mehr be-
unruhigten Gebieten vorhanden, so daß der Zuzug
von Acker= und Plantagenbau Treibenden nunmehr
nach der Kolonie gelenkt werden könne; letztere würde
dann sehr bald ihre gesammten Ausgaben selbst
decken können.
— — ———
Perschiedene Wilkheilungen.
Das Rolonial= Wirtschaftliche Komitee,
das sich bekanntlich die Aufgabe gestellt hat, die
wirthschaftlichen Interessen unserer Schutzgebiete in
gemeinnütziger Weise zu fördern, faßte in seiner
Hauptversammlung am 8. Mai folgende Beschlüsse:
1. Der Ausschuß wird beauftragt, auf Grund der
vorliegenden Gutachten der Herren Professor
Dr. Dove — Dr. Hartmann — Regierungs-
baumeister Rehbock — J. Kuffner, Wein-
farmbesitzer, Kapkolonie — Dr. B. Marloth,
Chemiker, Kapstadt — J. C. Watermeyer,
landwirthschaftlicher Sachverständiger, Kapstadt
— die geeigneten Schritte zu thun, um die
Errichtung einer „Versuchsfarm für Wein und
Gartenkulturen im Swakopthal“, nach Sicher-
stellung der nach eingehender Prüfung erforder-
lichen Mittel, zur Ausführung zu bringen.
2. Zur Begleitung des Herrn Dr. Preuß (Deutsche
Expedition nach „Central= und Südamerika"“)
bis Venezuela ist der Gärtner Niepel beizu-
geben. Die Ausreise ist auf den 1. Juni
festgesetzt.
3. Zur Betheiligung an der Kunene — Zambesi-
Expedition der „Companhin de Mossamedes“
ist ein Botaniker, behufs botanischer Studien
und Sammlungen, zu entsenden. Die Ausreise
ist auf den 21. Juni festgesetzt.
4. Der Ausschuß wird beauftragt, Maßnahmen zu
treffen zur Aufbringung von zwei Preisen von
je Mk. 5000 für die in einem Zeitraum von
vier Jahren erfolgte größte und zweckmäßigste
Aupflanzung und Kultur von Kautschukpflanzen
in den Gebirgen Deutsch-Ostafrikas bezw. Togos.
Als Minimum werden 25 000 gesunde
Pflanzen verlangt. Als Arten stehen zur Aus-
wahl: IIançornia speciosa (Mangahbeira),
Castilloa elastien (Ule), eine, einen guten