gab, einen Bezugsschein auf dem Rathaus holen, der mit 0,20 4 je Ztr.
der gewünschten Kartoffelmenge zu Gunsten des Landpreises bezahlt und
vom Kreisausschuß abgestempelt sein mußte; oder man meldete unter
Vorlage seines Wirtschaftsbuchs seinen Bedarf bei der städtischen Ausgabestelle
im Feuerwehrhause an, von wo aus straßenweise die Lieferung
erfolgte; oder endlich, man konnte seinen Bedarf aus dem Wirtschaftsbuch
feststellen lassen, die entsprechende Zahl von Kartoffelmarken auf
dem NRathause empfangen und dann seinen Bedarf beim Kleinhändler
decken. Als Tageskopfmenge wurden 1 Pfd. festgesetzt. Kaum war
hiernach der Bedarf bei vielen Familien befriedigt, so erfolgte eine Verringerung
der Kopfmenge auf 1 Pfd., und alle, die mehr erhalten hatten,
mußten die Mehrmengen abgeben oder auf die Zeit nach dem 15.
4. 17 verrechnen. Aur den eigentlichen Selbstversorgern blieb eine
Tageskopfmenge von 1/ Pfd.
Der Kreisausschuß hatte gegen die Kartoffelabgabe gegen Bezugsschein
nichts einzuwenden, ebensowenig gegen die Absicht der Stadt, ihre
Vorräte beim Erzeuger einmieten zu lassen.
VWegen der Bezugsscheingebühr entwickelte sich sofortk ein neuer
Streit zwischen Stadt- und Landkreis. Der Städtetag hatte miltgeteilt,
daß bei freihändigem Ankauf Privater eine „Lieferung“ des betr. Kommunalverbandes
nicht vorliege, mithin auch keine Kommissionsgebühr zu
zahlen sei. Daraufhin wandte sich die Stadt an den Kreisausschuß mit
der Bitte, die Bezugsscheingebühr fallen zu lassen. Der äußerte an sich
sehr schwerwiegende Bedenken gegen das Bezugsscheinverfahren überhaupt,
war aber bereit, die Gebühr auf 5 Pfg. je Ztr. zu senken. Das
fand beim Magistrat keine Gegenliebe, weil er mit Recht einwandte,
daß man jetzt, wo die Mehrheit sich eingedecht habe, eine solche Senkung
nicht verstehen werde. Nun kam in einer persönlichen Besprechung
der Landrat zu dem Worschlag, die Gebühr den Unbemittelten ganz zu
erlassen. Auch damit konnte sich der Magistrat nicht zufrieden geben
und schrieb am 27. 10., daß die Unterscheidung zwischen Bemittelten und
Unbemittelten praktisch sehr schwierig sei. Eine Antwort darauf erging
erst nach mehr als einem Monat, am 30. 11: es sei ganz leicht, durch
Vorlage der Steuerzettel die Minderbemittelten festzustellen: „wenn dem
Magistrat diese Angelegenheit nicht einmal dieser geringen Mühewalkung
wert erscheint, liegt für den Landkreis keine Veranlassung vor, ihr
noch weiter näher zu treten.“ Weitere Verhandlungsversuche der Stadt,
ein Hinweis auf die Tatsache, daß sehr viele Leute keinen Steuerzettel
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hätten, auch eine nochmalige Betonung der Ansicht des Kriegsernäh—
rungsamts, daß die Gebühr nicht zu zahlen sei, hatten keinen Erfolg.
Inzwischen ging die Kartoffelversorgung weiter. Da erklärte am 8.
11. 16 der Landkreis, daß er die Lieferungen einstelle, und zwar mit
der Begründung, daß Stolp bereits ½ seines Bedarfs erhalten habe,
andere Kommunalverbände, die der Landkreis auch versorgen müsse, wie
Essen und Dortmund, noch nicht ½. Während noch Verhandlungen
über die Höhe der der Stadt noch zustehenden Menge schwebten, wurde
die Tageskopfmenge auf /4 Pfd. herabgesetzt und gleichzeitig Ersatz der
ekwa fehlenden Kartoffeln durch Kohlrüben angekündigt. Trot dieser
Herabsetzung wurden die Vorräte aber so knapp, daß Ende Januar trotz
des berrschenden Frostes Kartoffeln aus Reitz herangeschafft werden
mußten, weil der Magistrat „nicht eine Kartoffel vorrätig hatte“. Obendrein
wurden noch Unregelmäßigkeiten in der Kartoffelbelieferung enkdecht:
es wurden Kartoffeln ausgegeben, ohne daß den Empfängern die
Scheine abgefordert wurden, und bei der Abnahme am Bahnhof bestand
keine regelrechte Kontrolle, sodaß damals vielleicht erhebliche Mengen
der öffentlichen Bewirtschaftung verloren gegangen sind. Um alles aufzubringen,
was möglich war, erging Anweisung, in den Haushaltungen
alle nach der Tagesmenge von ¾ Pfd. nicht nötigen Kartoffeln zu
beschlagnahmen und im Bollmann'schen Speicher abzuliefern; auch wurde
der Markenzwang jetzt auf die Gastwirtschaften ausgedehnt. Ein Vorwurf
von maßgebender juristischer Stelle, daß die Beschlagnahme in den
Haushaltungen rechtswidrig sei, blieb nicht aus, doch wußte sich der
Magistrat mit der dringenden Not zu entschuldigen, die die plößliche
starte Kälte und die Angst vor dem Ausbleiben weiterer Zufuhren hervorgerufen
hatten. Gerade in dieser kritischen Zeit häuften sich Klagen
der Einwohner über die städtische Karktoffelausgabestelle, die Rüchksichtslosigkeit
der dort beschäftigten Arbeiter und die mangelnde Eignung des
Kellers, sodaß dem Magistrat auch von dieser Seite her noch wieder besondere
Arbeit und Last erwuchs.
Die Lieferungen aus dem Landkreis gingen immer unvollkommen
ein. Der Kreisausschuß entschuldigte das damit, daß er die Stadt nur
„im anteiligen Verhältnis“ zu den übrigen von ihm zu beliefernden
Bedarfsstellen versorgen könne. Auch diese Mitteilung war wieder ein
Anlaß zum Konflikt. Die Stadt vertrat in Uebereinstimmung mit dem
Oberpräsidenken den Standpunkt, daß dies an sich korrekte Verhalten
von den Stolpern durchaus nicht verstanden würde, zumal tatsächlich
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