Full text : Die Kriegswirtschaft in Stolp 1914-1919.

gab,  einen  Bezugsschein  auf  dem  Rathaus  holen,  der  mit  0,20  4  je  Ztr.
der  gewünschten  Kartoffelmenge  zu  Gunsten  des  Landpreises  bezahlt  und
vom  Kreisausschuß  abgestempelt  sein  mußte;  oder  man  meldete  unter
Vorlage  seines  Wirtschaftsbuchs  seinen  Bedarf  bei  der  städtischen  Ausgabestelle
  im  Feuerwehrhause  an,  von  wo  aus  straßenweise  die  Lieferung
erfolgte;  oder  endlich,  man  konnte  seinen  Bedarf  aus  dem  Wirtschaftsbuch
  feststellen  lassen,  die  entsprechende  Zahl  von  Kartoffelmarken  auf
dem  NRathause  empfangen  und  dann  seinen  Bedarf  beim  Kleinhändler
decken.  Als  Tageskopfmenge  wurden  1  Pfd.  festgesetzt.  Kaum  war
hiernach  der  Bedarf  bei  vielen  Familien  befriedigt,  so  erfolgte  eine  Verringerung
  der  Kopfmenge  auf  1  Pfd.,  und  alle,  die  mehr  erhalten  hatten,
  mußten  die  Mehrmengen  abgeben  oder  auf  die  Zeit  nach  dem  15.
4.  17  verrechnen.  Aur  den  eigentlichen  Selbstversorgern  blieb  eine
Tageskopfmenge  von  1/  Pfd.

Der  Kreisausschuß  hatte  gegen  die  Kartoffelabgabe  gegen  Bezugsschein
  nichts  einzuwenden,  ebensowenig  gegen  die  Absicht  der  Stadt,  ihre
Vorräte  beim  Erzeuger  einmieten  zu  lassen.

VWegen  der  Bezugsscheingebühr  entwickelte  sich  sofortk  ein  neuer
Streit  zwischen  Stadt-  und  Landkreis.  Der  Städtetag  hatte  miltgeteilt,
daß  bei  freihändigem  Ankauf  Privater  eine  „Lieferung“  des  betr.  Kommunalverbandes
  nicht  vorliege,  mithin  auch  keine  Kommissionsgebühr  zu
zahlen  sei.  Daraufhin  wandte  sich  die  Stadt  an  den  Kreisausschuß  mit
der  Bitte,  die  Bezugsscheingebühr  fallen  zu  lassen.  Der  äußerte  an  sich
sehr  schwerwiegende  Bedenken  gegen  das  Bezugsscheinverfahren  überhaupt,
  war  aber  bereit,  die  Gebühr  auf  5  Pfg.  je  Ztr.  zu  senken.  Das
fand  beim  Magistrat  keine  Gegenliebe,  weil  er  mit  Recht  einwandte,
daß  man  jetzt,  wo  die  Mehrheit  sich  eingedecht  habe,  eine  solche  Senkung
  nicht  verstehen  werde.  Nun  kam  in  einer  persönlichen  Besprechung
der  Landrat  zu  dem  Worschlag,  die  Gebühr  den  Unbemittelten  ganz  zu
erlassen.  Auch  damit  konnte  sich  der  Magistrat  nicht  zufrieden  geben
und  schrieb  am  27.  10.,  daß  die  Unterscheidung  zwischen  Bemittelten  und
Unbemittelten  praktisch  sehr  schwierig  sei.  Eine  Antwort  darauf  erging
erst  nach  mehr  als  einem  Monat,  am  30.  11:  es  sei  ganz  leicht,  durch
Vorlage  der  Steuerzettel  die  Minderbemittelten  festzustellen:  „wenn  dem
Magistrat  diese  Angelegenheit  nicht  einmal  dieser  geringen  Mühewalkung
  wert  erscheint,  liegt  für  den  Landkreis  keine  Veranlassung  vor,  ihr
noch  weiter  näher  zu  treten.“  Weitere  Verhandlungsversuche  der  Stadt,
ein  Hinweis  auf  die  Tatsache,  daß  sehr  viele  Leute  keinen  Steuerzettel

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hätten, auch eine nochmalige Betonung der Ansicht des Kriegsernäh— rungsamts, daß die Gebühr nicht zu zahlen sei, hatten keinen Erfolg. Inzwischen ging die Kartoffelversorgung weiter. Da erklärte am 8. 11. 16 der Landkreis, daß er die Lieferungen einstelle, und zwar mit der Begründung, daß Stolp bereits ½ seines Bedarfs erhalten habe, andere Kommunalverbände, die der Landkreis auch versorgen müsse, wie Essen und Dortmund, noch nicht ½. Während noch Verhandlungen über die Höhe der der Stadt noch zustehenden Menge schwebten, wurde die Tageskopfmenge auf /4 Pfd. herabgesetzt und gleichzeitig Ersatz der ekwa fehlenden Kartoffeln durch Kohlrüben angekündigt. Trot dieser Herabsetzung wurden die Vorräte aber so knapp, daß Ende Januar trotz des berrschenden Frostes Kartoffeln aus Reitz herangeschafft werden mußten, weil der Magistrat „nicht eine Kartoffel vorrätig hatte“. Obendrein wurden noch Unregelmäßigkeiten in der Kartoffelbelieferung enkdecht: es wurden Kartoffeln ausgegeben, ohne daß den Empfängern die Scheine abgefordert wurden, und bei der Abnahme am Bahnhof bestand keine regelrechte Kontrolle, sodaß damals vielleicht erhebliche Mengen der öffentlichen Bewirtschaftung verloren gegangen sind. Um alles aufzubringen, was möglich war, erging Anweisung, in den Haushaltungen alle nach der Tagesmenge von ¾ Pfd. nicht nötigen Kartoffeln zu beschlagnahmen und im Bollmann'schen Speicher abzuliefern; auch wurde der Markenzwang jetzt auf die Gastwirtschaften ausgedehnt. Ein Vorwurf von maßgebender juristischer Stelle, daß die Beschlagnahme in den Haushaltungen rechtswidrig sei, blieb nicht aus, doch wußte sich der Magistrat mit der dringenden Not zu entschuldigen, die die plößliche starte Kälte und die Angst vor dem Ausbleiben weiterer Zufuhren hervorgerufen hatten. Gerade in dieser kritischen Zeit häuften sich Klagen der Einwohner über die städtische Karktoffelausgabestelle, die Rüchksichtslosigkeit der dort beschäftigten Arbeiter und die mangelnde Eignung des Kellers, sodaß dem Magistrat auch von dieser Seite her noch wieder besondere Arbeit und Last erwuchs. Die Lieferungen aus dem Landkreis gingen immer unvollkommen ein. Der Kreisausschuß entschuldigte das damit, daß er die Stadt nur „im anteiligen Verhältnis“ zu den übrigen von ihm zu beliefernden Bedarfsstellen versorgen könne. Auch diese Mitteilung war wieder ein Anlaß zum Konflikt. Die Stadt vertrat in Uebereinstimmung mit dem Oberpräsidenken den Standpunkt, daß dies an sich korrekte Verhalten von den Stolpern durchaus nicht verstanden würde, zumal tatsächlich 4 51