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Zweigunternehmung oder irgend eine Art von Gesell-
schafts= oder Privatvertretung einrichten, sind den
Bestimmungen des Artikels 111 des Handelsgesetz-
buches und den übrigen auf sie anwendbaren Vor-
schriften unterworsen.
Einziger Parograph. Die Vertreter dieser Ge-
sellschaften dürfen keine Landwirthschaft treiben und
keine Liegenschaften erwerben, ohne daß die betreffen-
den Gesellschaften in Gemäßheit des § 3 des vorigen
Artikels ihre Satzungen der Genehmigung der Re-
gierung unterwersen oder zu diesem Zweck die er-
sorderliche Ermächtigung in Uebereinsimmung mit
§ 2 des Art. 102 des Handelsgesetzbuches erhalten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen
werden im dritten Artikel mit den im Artikel 112
des portugiesischen Handelsgesetzbuches angedrohten
Strasen belegt. Der vierte Artikel betraut die
Gouverneure mit der Ueberwachung der sremden
Gesellschaften.
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Vertrag zZwischen den Vereinigten Staaten und Jolo.
Zwischen den Vereinigten Staaten und dem
Sultan von Jolo (Sulu) ist am 20. August 1899
zu Jolo ein Vertrag abgeschlossen worden, wonach
der Sultan die Souveränetät der Vereinigten Staaten
anerkennt. Mit Erlaubniß des Sultans darf Jeder-
mann Land im Archipel kaufen. Der Kauf muß
durch die amerikanische Behörde registrirt werden.
Einfuhr von Wassen und Munition ist außer mit
Genehmigung des Generalgouverneurs der Philippinen
verboten.
— — — —
Tanganyika--Gesellschaft.
Eine Gesellschaft Tanganyika concessions lim.
ist mit 100 000 E Nominalkapital entstanden, um
eine Landkonzession der B. South Africa Comp.,
die sie von Mr. Tyndale White und der Zambesia
exploring Company lim. erworben hat, zu ver-
werthen. Die Gesellschaft hat einen Dampfer für
den Tanganyikasee erbauen lassen.
–
Perlensischerei und Perlenhandel im Persischen Golf.")
Die Perlenfischerei im Persischen Golf wird schon
seit uralten Zeiten betrieben und hat in Bezug auf
die Art der Gewinnung im Lause der Jahrhunderte
nur wenig Veränderungen erfahren.
Zum Tauchen werden noch heute größtentheils
Sklaven von der ostafrikanischen Küste verwandt,
welche in stets neuen Zufnhren anlangen, ungeachtet
der englischen Kriegsschiffe, die den Import von
Sklaven in den Golf nur in geringem Grade ver-
hindern. Die Perlentaucherboote sind in der Größe
Berichte über Handel und Industrie, zusammengestellt
im Reichsamt des Innern. Band l. Hest 9.
sebr verschieden; während viele kleine Boote, die aus-
schließlich in der Nähe der Küste fischen, nur eine
Besatzung von 5 bis 15 Mann haben, besteht das
Gros der Taucherflotten aus größeren Booten mit
20 bis 50 Mann Besatzung und ist über den ganzen
Golf vertheilt. — Das Tauchen geschieht in folgender
Weise: Nachdem die Boote auf guten Tauchergründen
angelangt sind, wird etwa die Hälfte der Mannschaft
zum Tauchen bestimmt. Jeder Taucher wird mit
einer starken Leine versehen, die von einem zweiten
Manne an Bord gehalten und bedient wird, so daß
für jeden Taucher ein Mann zur Bedienung der be-
treffenden Leme erforderlich ist. Um die nöthige
Tiefe zu erreichen, werden die Taucher mit einem
großen Steine beschwert. Die Nase wird mit einer
Klammer verschlossen, um das Eindringen des Wassers
zu verhindern. Zum Sammeln der auf dem Meeres-
boden losgelösten Schalen bedient sich der Taucher
eines kleinen, aus Band geflochtenen Netzkorbes. Hat
er seinen Korb gefüllt oder bedarf er frischer Luft,
so giebt er durch Ziehen an der Leine ein Signal
und wird darauf von seinem „Zieher“ unverzüglich
herausgeholt, um sich einige Minuten an der Ober-
fläche zu erholen. Das Wasser selbst verläßt der
Taucher stundenlang nicht. — Die an einem Tage
auf diese Weise gefischten Schalen werden am nächsten
Morgen unter Aussicht des „Nakhodas“ und seiner
Vertrauensmänner von der Mannschaft geöffnet und
die darin gefundenen Perlen von dem Nakhoda ge-
sommelt, wobei Unterschlagungen seitens der Taucher
und Zieher trotz aller Wachsamkeit des Nakhodas
häufig vorkommen. Die Ausbeute an Schalen ist
natürlich sehr verschieden, ebenso wie der Fund von
Perlen in denselben und variirt jeden Tag, wobei
es durchaus nicht gesagt ist, daß die gewonnenen
Perlen der Zahl der gefundenen Schalen entsprechen.
Manche Perlenbänke sind verhältnißmäßig reich an
Schalen, dagegen arm an Perlen, während andere
Gründe arm an Schalen sind und trotzdem einen
guten Ertrag an Perlen ergeben, weshalb die Plätze
auch beständig von den Booten gewechselt werden. —
Die Tiefe, in welcher gefischt wird, ist sehr ver-
schieden, doch dürfte als Maximum 18 Faden zu
betrachten sein; die kleinen Boote an der Küste fischen
in dem seichten Wasser in Tiefen von nur drei bis
sechs Faden. Die großen Taucherboote bleiben
monatelang auf See, etwa von Ende Juni bis Anfang
Oktober, in welcher Zeit nur ein= oder zweimal ein
Hafen aufgesucht wird, um die Perlen zu verkaufen
und um den Waosservorrath und Proviant zu er-
neuern.
Die Dauer der Tauchersaison richtet sich im
Wesentlichen nach der Temperatur des Wassers. Es
wird begonnen, wenn das Wasser in der erforder-
lichen Tiese genügend erwärmt ist, und aufgehört,
wenn das Wasser zu kalt wird. — Es sind schon
verschiedentlich Versuche gemacht worden, die Methode
des Perlenfischens zu ändern und Taucherhelme r.
anzuwenden, bis jetzt indessen ohne Erfolg, da die