Full text: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Zweigunternehmung oder irgend eine Art von Gesell- 
schafts= oder Privatvertretung einrichten, sind den 
Bestimmungen des Artikels 111 des Handelsgesetz- 
buches und den übrigen auf sie anwendbaren Vor- 
schriften unterworsen. 
Einziger Parograph. Die Vertreter dieser Ge- 
sellschaften dürfen keine Landwirthschaft treiben und 
keine Liegenschaften erwerben, ohne daß die betreffen- 
den Gesellschaften in Gemäßheit des § 3 des vorigen 
Artikels ihre Satzungen der Genehmigung der Re- 
gierung unterwersen oder zu diesem Zweck die er- 
sorderliche Ermächtigung in Uebereinsimmung mit 
§ 2 des Art. 102 des Handelsgesetzbuches erhalten. 
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen 
werden im dritten Artikel mit den im Artikel 112 
des portugiesischen Handelsgesetzbuches angedrohten 
Strasen belegt. Der vierte Artikel betraut die 
Gouverneure mit der Ueberwachung der sremden 
Gesellschaften. 
—.#. — 
Vertrag zZwischen den Vereinigten Staaten und Jolo. 
Zwischen den Vereinigten Staaten und dem 
Sultan von Jolo (Sulu) ist am 20. August 1899 
zu Jolo ein Vertrag abgeschlossen worden, wonach 
der Sultan die Souveränetät der Vereinigten Staaten 
anerkennt. Mit Erlaubniß des Sultans darf Jeder- 
mann Land im Archipel kaufen. Der Kauf muß 
durch die amerikanische Behörde registrirt werden. 
Einfuhr von Wassen und Munition ist außer mit 
Genehmigung des Generalgouverneurs der Philippinen 
verboten. 
— — — — 
Tanganyika--Gesellschaft. 
Eine Gesellschaft Tanganyika concessions lim. 
ist mit 100 000 E Nominalkapital entstanden, um 
eine Landkonzession der B. South Africa Comp., 
die sie von Mr. Tyndale White und der Zambesia 
exploring Company lim. erworben hat, zu ver- 
werthen. Die Gesellschaft hat einen Dampfer für 
den Tanganyikasee erbauen lassen. 
– 
  
Perlensischerei und Perlenhandel im Persischen Golf.") 
Die Perlenfischerei im Persischen Golf wird schon 
seit uralten Zeiten betrieben und hat in Bezug auf 
die Art der Gewinnung im Lause der Jahrhunderte 
nur wenig Veränderungen erfahren. 
Zum Tauchen werden noch heute größtentheils 
Sklaven von der ostafrikanischen Küste verwandt, 
welche in stets neuen Zufnhren anlangen, ungeachtet 
der englischen Kriegsschiffe, die den Import von 
Sklaven in den Golf nur in geringem Grade ver- 
hindern. Die Perlentaucherboote sind in der Größe 
  
Berichte über Handel und Industrie, zusammengestellt 
im Reichsamt des Innern. Band l. Hest 9. 
  
sebr verschieden; während viele kleine Boote, die aus- 
schließlich in der Nähe der Küste fischen, nur eine 
Besatzung von 5 bis 15 Mann haben, besteht das 
Gros der Taucherflotten aus größeren Booten mit 
20 bis 50 Mann Besatzung und ist über den ganzen 
Golf vertheilt. — Das Tauchen geschieht in folgender 
Weise: Nachdem die Boote auf guten Tauchergründen 
angelangt sind, wird etwa die Hälfte der Mannschaft 
zum Tauchen bestimmt. Jeder Taucher wird mit 
einer starken Leine versehen, die von einem zweiten 
Manne an Bord gehalten und bedient wird, so daß 
für jeden Taucher ein Mann zur Bedienung der be- 
treffenden Leme erforderlich ist. Um die nöthige 
Tiefe zu erreichen, werden die Taucher mit einem 
großen Steine beschwert. Die Nase wird mit einer 
Klammer verschlossen, um das Eindringen des Wassers 
zu verhindern. Zum Sammeln der auf dem Meeres- 
boden losgelösten Schalen bedient sich der Taucher 
eines kleinen, aus Band geflochtenen Netzkorbes. Hat 
er seinen Korb gefüllt oder bedarf er frischer Luft, 
so giebt er durch Ziehen an der Leine ein Signal 
und wird darauf von seinem „Zieher“ unverzüglich 
herausgeholt, um sich einige Minuten an der Ober- 
fläche zu erholen. Das Wasser selbst verläßt der 
Taucher stundenlang nicht. — Die an einem Tage 
auf diese Weise gefischten Schalen werden am nächsten 
Morgen unter Aussicht des „Nakhodas“ und seiner 
Vertrauensmänner von der Mannschaft geöffnet und 
die darin gefundenen Perlen von dem Nakhoda ge- 
sommelt, wobei Unterschlagungen seitens der Taucher 
und Zieher trotz aller Wachsamkeit des Nakhodas 
häufig vorkommen. Die Ausbeute an Schalen ist 
natürlich sehr verschieden, ebenso wie der Fund von 
Perlen in denselben und variirt jeden Tag, wobei 
es durchaus nicht gesagt ist, daß die gewonnenen 
Perlen der Zahl der gefundenen Schalen entsprechen. 
Manche Perlenbänke sind verhältnißmäßig reich an 
Schalen, dagegen arm an Perlen, während andere 
Gründe arm an Schalen sind und trotzdem einen 
guten Ertrag an Perlen ergeben, weshalb die Plätze 
auch beständig von den Booten gewechselt werden. — 
Die Tiefe, in welcher gefischt wird, ist sehr ver- 
schieden, doch dürfte als Maximum 18 Faden zu 
betrachten sein; die kleinen Boote an der Küste fischen 
in dem seichten Wasser in Tiefen von nur drei bis 
sechs Faden. Die großen Taucherboote bleiben 
monatelang auf See, etwa von Ende Juni bis Anfang 
Oktober, in welcher Zeit nur ein= oder zweimal ein 
Hafen aufgesucht wird, um die Perlen zu verkaufen 
und um den Waosservorrath und Proviant zu er- 
neuern. 
Die Dauer der Tauchersaison richtet sich im 
Wesentlichen nach der Temperatur des Wassers. Es 
wird begonnen, wenn das Wasser in der erforder- 
lichen Tiese genügend erwärmt ist, und aufgehört, 
wenn das Wasser zu kalt wird. — Es sind schon 
verschiedentlich Versuche gemacht worden, die Methode 
des Perlenfischens zu ändern und Taucherhelme r. 
anzuwenden, bis jetzt indessen ohne Erfolg, da die
	        
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