Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

Anlage  zu  dem  Gesetze  über  den  Urkundenstempel.

 

Zu  Artikel  3,  §  5.

Tabelle

über

den  gegenwärtigen  Werth  einer  gewissen  Rente  oder  Nutzung  auf  eine  bestimmte

Anzahl  von  Jahren.