Volltext : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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Knaben  unter  14  Jahren  nicht  unter  Tags  beschäftigt  werden
dürfen.  Vom  Gesichtspunkte  der  Hygiene  wurde  ferner  die  Anlage
  von  Duschbädern  in  allen  Gruben  angeordnet.  In  erster
Lesung  war  auch  die  Einführung  eines  Gesundheitsrates  für  jeden
Grubendistrikt  nach  einem  Amendement  DENIS  beschlossen  worden,
  fiel  jedoch  in  zweiter  Lesung.  Bedeutung  kommt  auch  einem
Amendement  PEPIN  zu,  welches  das  gleiche  Schicksal  traf;  nach
diesem  sollte  die  Ablagerung  zu  Halden  in  der  Nähe  von  Wohnstätten
  nicht  ohne  vorgängige  Abhaltung  einer  Kommission  de
commodo  et  incommodo  gestattet  sein.  Die  Konzessionäre  müssen
in  der  Arbeitsordnung  die  Bestimmungen  über  Frauen-  und  Kinderarbeit
  aufnehmen  und  die  von  der  Bergbehörde  vorgeschriebenen,
  der  Kontrolle  dienenden  Register  führen.  Die  Bergwerksingenieure
  haben  ferner  nunmehr  neben  ihrem  bisherigen  Wirkungskreis
  auch  die  Aufgabe,  die  Befolgung  der  oben  dargestellten
  Normen  betreffend  die  Bergarbeiter  zu  überwachen  und
das  Gesetz  versieht  sie  mit  den  nötigen  Befugnissen  hierzu.

Die  dritte  im  alten  Art.  20  enthaltene  Bestimmung  über  die
Zwangsvereinigung  der  Unternehmer  zur  Einrichtung
  von  Transportbehelfen  beansprucht  in  hohem  Masse  theoretisches
  Interesse.  Das  französische  Gesetz  über  die  Entwässerung
  von  Gruben,  vom  27.  April  1888  hat  bereits  Zwangsorganismen
  geschaffen,  die  jedoch  ihre  Grundlage  in  der  Polizeigewalt
der  Bergbehörde  fanden,  gemäss  der  bei  gemeingefährlichen  Ereignissen
  von  den  Behörden  alles  nötige  vorzukehren  ist;  da  in
vielen  Fällen  nun  mit  der  Erlassung  von  Anordnungen  an  die
einzelnen  Unternehmer  das  Auslangen  nicht  gefunden  werden
kann,  sondern  eine  eigene,  die  Kräfte  aller  zusammenfassende
Organisation  erforderlich  ist,  welche  die  behördlichen  Anordnungen
durchzuführen  hat,  so  wurden  die  wesentlichen  Verfassungsbe-Stimmungen
  eines  solchen  Zwangsverbandes  durch  das  erwähnte
Gesetz  festgestellt.  Anders  hier,  wo  es  sich  nicht  um  Erhaltung
des  Bergbaues,  sondern  allein  um  ein  wohlfeiles  und  rasches