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Knaben unter 14 Jahren nicht unter Tags beschäftigt werden
dürfen. Vom Gesichtspunkte der Hygiene wurde ferner die Anlage
von Duschbädern in allen Gruben angeordnet. In erster
Lesung war auch die Einführung eines Gesundheitsrates für jeden
Grubendistrikt nach einem Amendement DENIS beschlossen worden,
fiel jedoch in zweiter Lesung. Bedeutung kommt auch einem
Amendement PEPIN zu, welches das gleiche Schicksal traf; nach
diesem sollte die Ablagerung zu Halden in der Nähe von Wohnstätten
nicht ohne vorgängige Abhaltung einer Kommission de
commodo et incommodo gestattet sein. Die Konzessionäre müssen
in der Arbeitsordnung die Bestimmungen über Frauen- und Kinderarbeit
aufnehmen und die von der Bergbehörde vorgeschriebenen,
der Kontrolle dienenden Register führen. Die Bergwerksingenieure
haben ferner nunmehr neben ihrem bisherigen Wirkungskreis
auch die Aufgabe, die Befolgung der oben dargestellten
Normen betreffend die Bergarbeiter zu überwachen und
das Gesetz versieht sie mit den nötigen Befugnissen hierzu.
Die dritte im alten Art. 20 enthaltene Bestimmung über die
Zwangsvereinigung der Unternehmer zur Einrichtung
von Transportbehelfen beansprucht in hohem Masse theoretisches
Interesse. Das französische Gesetz über die Entwässerung
von Gruben, vom 27. April 1888 hat bereits Zwangsorganismen
geschaffen, die jedoch ihre Grundlage in der Polizeigewalt
der Bergbehörde fanden, gemäss der bei gemeingefährlichen Ereignissen
von den Behörden alles nötige vorzukehren ist; da in
vielen Fällen nun mit der Erlassung von Anordnungen an die
einzelnen Unternehmer das Auslangen nicht gefunden werden
kann, sondern eine eigene, die Kräfte aller zusammenfassende
Organisation erforderlich ist, welche die behördlichen Anordnungen
durchzuführen hat, so wurden die wesentlichen Verfassungsbe-Stimmungen
eines solchen Zwangsverbandes durch das erwähnte
Gesetz festgestellt. Anders hier, wo es sich nicht um Erhaltung
des Bergbaues, sondern allein um ein wohlfeiles und rasches