Bande sudanesischer Aufrührer, ungesähr 50 Gewehre
stark, welche sich aus Unzufriedenen und Deserteuren
zu rekrutiren sucht.
Auch im Osten von Bukedi, im Norden vom
Berg Elgon, existirt ein häßlicher Kriegsherd. Eine
Zahl von arabischen Sklavenhändlern, die sich dort
niedergelassen und mit einigen sudanesischen Räubern
und rebellischen Baganda zusammengethan hat, be-
fehdet die friedliebenden Eingeborenen an den Ab-
hängen des Elgon-Berges.
Die weiter im Süden angesessene Enjämesi-
bevölkerung am Baringo-See und die Masai sind
ungefährlich.
Der Nandi-Distrikt und der westliche Theil des
Man --Distrikts sind von zwei Stämmen, den Lumbwa
und den Nandi, bewohnt. Die Mehrzahl der Nandi-
häuptlinge hat sich nach einigem Widerstande mit
den Engländern verbündct. Die Minderheit dagegen
bildet noch jetzt eine räuberische Horde.
Die Lumbwa sind ein armer Stamm, welcher
ebenso wie die Nandi keine Gewehre, sondern Speere
und vergiftete Pfeile führt. Er hat sich der eng-
lischen Herrschaft noch nicht unterworfen.
An der Nordost-Ecke des Victoria Nyanza, in
der Umgebung der Ugowe-Bai, wohnt das fried-
liebende und ackerbautreibende Kavirondo-Volk, welches,
was Sprache und Blut anbelangt, mit den Shuli-
und Nil-Negern nahe verwandt ist.
Die Landfrage ist im größeren Theile des
Schutzgebiets als theilweise gelöst anzusehen. Das
dichter bevölkerte Land sowie das wüste und nicht
in Besitz genommene Land gehört der Königin,
nachdem es meistens im Wege der friedlichen Ueber-
einkunft, in einzelnen Fällen jedoch auch als Preis
eines siegreich geführten Kampfes in den Besitz der
Krone übergegangen ist.
Den Fremden ist cs verboten, in irgend einem
Theile des Schutzgebiets ohne Zustimmung der Re-
gierung von den Eingeborenen Land zu erwerben.
Von den Missionen abgesehen, wohnen zur Zeit
elf curopäische Ansiedler im Schutzgebiete, und zwar
drei Deutsche, ein Italiener und sieben Engländer.
Doch hält sich darin bereits eine größere Anzahl
von Handelsleuten auf, die aus Britisch-Indien
stammen. Die Haupthandelsfirmen — zwei an der
Zahl — sind deutsch.
Die Rechtspflege wird zwischen Europäern oder
zwischen Europäern und Eingeborenen durch englische
Gerichtshöfe ausgeübt, die in allen Hauptstationen des
Schutzgebiets errichtet sind. Unter den Eingeborenen
spricht der anerkannte Häuptling Recht.
Vierzehntägige Postverbindung besteht zwischen
Uganda und der Küste bei Mombassa.
Eine Telegraphenstation ist in Entebbe am Sce
eingerichtet und erstreckt ihre Thätigkeit bis Kampala.
Die einzigen Schiffsgefäße, die zur Zeit den
Victoria Nyanza befahren, sind:
1. Der kleine Regierungsdampfer, der den deutschen
Behörden in Mwanza gehört.
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2. Ein kleines Dampfboot der Ungandaregierung.
3. Ein Dampfer, der einer englischen Handels-
firma in Uganda gehört.
4. Das Segelboot der Missionsgesellschaft.
5. Eine arabische Dau.
So unbedeutend diese Fahrzeuge auch sind, so
haben sie doch das Ihrige gethan, um den Verkehr
zu ermöglichen und den Handel mit Deutsch-Ost-
asrika zu erleichtern.
Seit Eröffnung der Uganda-Eisenbahn werden
die Passagiere in wenigen Tagen und verhältniß-
mäßig bequem von Mombassa nach der Grenze des
Uganda-Schutzgebietes befördert.
Außer einigen unvollkommenen Landstraßen, die
Kikuya mit der Eldoma-Ravine-Station und letztere
mit dem Nyanda-Valley verbinden, giebt es im
Schutzgebiete mehrere gut angelegte Landstraßen zur
Verbindung von Mengo (mit der alten Hauptstadt
von Uganda) mit Toru, Buddu, Ankole und Unyoro.
Der Victoria-Nyanza, der Albert-, Rudolf= und
Baringo-See ist schiffbar für Dampfboote. Der
Naivasha= und Nakuro-See können mit kleinen Booten
befahren werden.
Der Nil ist schiffbar von Kakoge bis Foweira,
von Fajav bis Dufile und von Fort Berkeley bis
Khartum.
Wo Wasserwege und Landstraßen nicht vor-
handen sind, wird der Güterverkehr durch menschliche
Träger und Lastthiere vermittelt.
Cheilung der Rolonie Congo francais.
Durch Dekret vom 5. September d. Is. hat die
französische Regierung von der Kolonle Congo français
ein Territoire militaire des pays et protectorats
du Tchad abgetrennt, welches einem Kommissar
unterstellt ist, der vom Generalkommissar des Congo
francais abhängt. Das Territoire umsaßt das
Flußgebiet des Kemo, das Gebiet des Chari sowie
Bagirmi, Wadal und Kanem. Das Territoire wird
ein eigenes Budget erhalten. Seine Einnahmen
fließen aus einem Antheil an den Zöllen und Steuern
der Eingeborenen. In dem Territoire steht eine
Truppe von 744 Eingeborenen mit 27 Offizieren,
zwei Aerzten, zwei Unterkommissaren und 63 Unter-
offizieren französischer Abkunft.
Einfuhr nach Madagaskar.
Eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Außen-
handels von Madagaskar zeigt eine bemerkenswerthe
Steigerung der Einfuhr von Frankreich. Im Jahre
1896 bezifferte sich dieselbe auf 13 987 931 Franken,
1897 auf 18 358918 Franken und 1899 auf
27916 614 Franken. Die Einfuhr aus Frankreich
hat die Einfuhr aus anderen Ländern fast gänzlich
verdrängt und umfaßt jetzt 87 pCt. der Gesammt-
einfuhr. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einfuhr