für bestimmte Einfuhrartikel zu gewähren seien, er-
gaben sich innerhalb des Kolonialraths mancherlei
Meinungsverschiedenheiten.
Die Schlußsitzung des Kolonialraths am Sonn-
abend Nachmittag brachte einen Vortrag des Geheim-
raths Professors Koch über die außerordentliche
Bedeutung einer wirksamen Bekämpfung der Malaria
und die geeigneten Mittel und Wege hierzu. Es
folgte die Fortsetzung der Berathung des Etats für
das ostafrikanische Schutzgebiet, in deren Verlauf
Gouverneur v. Liebert auf Anfragen u. A. bemerkte,
daß für Vereinfachung des Zolldienstes das Mögliche
geschehen sei, eine Verminderung der Gouvernements-
Dampferflottille aus wirthschaftlichen Rücksichten für
bedenklich erklärte und auf den großen Nutzen der
in Aussicht genommenen Ansiedlung von indischen
Ackerbauern im Schutzgebiete hinwies. Bei der Etats-
forderung zur Herstellung einer Eisenbahn von Dar-
es-Saläm nach Mrogoro erklärte der Direktor der
Kolonial-Abtheilung, die Kolonialverwaltung habe
geglaubt, dadurch, daß sie alternativ sowohl den Bau
durch eine Privatgesellschaft, wie auf Reichskosten
ins Auge gefaßt habe, Alles gethan zu haben, um
die Verwirklichung des Eisenbahnprojektes zu er-
reichen. Einer Reihe weiterer Anregungen, die noch
aus dem Kolonialrath heraus gegeben wurden, sagte
der Kolonialdirektor thunliche Berücksichtigung zu.
Nach Beendigung der Etatsberathung, die bei sämmt-
lichen Schutzgebieten zu erheblicheren Ausstellungen
nicht geführt hatte, erledigte der Kolonialrath noch
den letzten Punkt seiner diesmaligen Tagesordnung,
die Frage der Ausfuhr von Eingeborenen aus den
Schutzgebieten zum Zwecke der Schaustellung, und
nahm dazu den Antrag an, die in der betreffenden
Denkschrift der Deutschen Kolonialgesellschaft dar-
gelegten Gesichtspunkte auch seinerseits der Kolonial-=
verwaltung zur Nachachtung zu empfehlen. Damit
hatte die Herbsttagung des Kolonialraths ihr Ende
erreicht.
*
*
Die oben erwähnte, in der Kolonial-Abtheilung
des Auswärtigen Amtes ausgearbeitete Uebersicht
über die seit der letzten Tagung des Kolonialraths
(9. und 10. November 1899) in den Schutzgebieten
vorgefallenen wichtigeren Ereignisse hat folgenden
Wortlaut:
A. Eivil-Verwaltung.
Deutsch-Ostafrika.
Die in Verträgen durch Längen= und Breiten-
grade bestimmten Grenzen des Schutzgebiets be-
dürfen bekanntlich noch mehrfach der Festlegung durch
Vermessungen im Gelände selbst, beziehungsweise der
Regulirung. Diesem Bedürfniß ist an der deutsch-
englischen Grenze zwischen Nyassa= und Tanganyika-
See, sowie an der deutsch-englischen Grenze bei Jassin
Rechuung getragen. Die von einer gemischten Kom-
mission an den zuerst genannten Punkten vorgeschlagene
Grenzlinie unterliegt zur Zeit noch einer Nachprüfung
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durch die betheiligten Regierungen, die voraussichtlich
zur Annahme der Kommissionsvorschläge führen wird.
Bei Jassin ist die Grenze in einer den Wünschen
des Kaiserlichen Gouvernements entsprechenden Weise
durch Verhandlungen zwischen den betheiligten Lokal-
behörden unter Zustimmung der Regierungen fest-
gelegt worden.
Behufs Regulirung der deutsch-kongolefischen Grenze
am Kivu-See ist vor Kurzem eine Kommission unter
Leitung des Haupim. Hermann von Dar-es-Saläm
aus abgegangen, die am Kivu-See mit einer vom
Kongostaat entsandten Kommission zu gemeinsamer
Arbeit zusommentreffen soll.
Die Ruhe im Innern ist mehrfach durch das
Verhalten von Häuptlingen gestört worden, was ein
Eingreifen der Schutztruppe erforderlich machte. Im
Hinterlande von Lindi mußte gegen den unbotmäßigen
Häuptling Machemba vorgegangen werden, und im
Kilimandjaro-Bezirke waren verschiedene Straf-
expeditionen gegen die räuberischen Aruscha-Leute
ersorderlich. Machemba leistete keinen nachhaltigen
Widerstand, sondern zog es vor, auf portugiesisches
Gebiet zu flüchten. Am Kilimandjaro war der
Charakter der Unruhen ein ernsterer, da festgestellt
wurde, daß ein Ueberfall der Station Moschi in
allen Einzelheiten vorbereitet war. Auch nach Be-
strafung der Hauptschuldigen, bei der die Hinrichtung
von drei Häuptlingen und sechzehn Unterführern sich
als nothwendig erwies, war der Widerstand der
Aruscha-Leute noch nicht völlig gebrochen. Um die-
selben in Zukunft von räuberischen Einsällen in das
benachbarte Gebiet abzuhalten, ist vom Gouvernement
auf Antrag des Hauptm. Johannes die Gründung
einer Militärstation am Meruberge in die Wege geleieet.
Die in letzter Zeit in der Presse mehrfach wieder-
holte Behauptung, daß ganz Deutsch-Ostafrika vor
dem Aufruhr stände, kann nur als unbegründet be-
zeichnet werden. Es ist im Gegentheil gelungen.
den friedlichen Machtbereich der Stationen immer
weiter auszudehnen. Am Tanganyika-See ist eine
neue Station gegründet, die den Namen Bismarck-
burg erhalten hat; durch Abzweigung von Theilen
der Bezirke Langenburg und Udjidji ist für diese
Station der neue Bezirk Ukonongo gebildet wordenr.
Die Ausdehnung der Verwaltung auf das ganze Schutz-
gebiet hat es auch ermöglicht, den früheren Unterschied
zwischen eigentlichem Schutzgebiet und Interessensphäre
endgültig zu beseitigen. Durch eine Reichskanzler-
Verordnung ist die Zuständigkeit der beiden Bezirks-
gerichte in Tanga und Dar-es-Saläm auf das ganze
Gebiet von Deutsch-Ostafrika ausgedehnt worden.
Was die wichtigste Aufgabe, welche für Deutsch-
Ostafrika auf wirthschaftlichem Gebiete vorliegt, die
Herstellung leistungsfähiger Verkehrswege, betrifft, so
hatte der Oberstleutnant Gerding, à lu suite Eisen-
bahn Regiments Nr. 1, wie bekannt, zunächst den
Auftrag, sich über die vor einigen Jahren bereits
stattgehabten allgemeinen Vorarbeiten für die Anfangs-
strecke (Dar-es-Saläm — Mrogoro) einer das Schup-