Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 60. (60e)

82  Ueber  Hypothekenamortisation.

des  rechtmäßigen  Forderungsinhabers  spricht,  so  ist  es
für  die  Auslegung  sicherlich  verlockend,  den  buchsmäßigen
Forderungsinhaber  allein  für  das  maßgebende  Subject
zu  erklären  und  demgemäß  bei  dieser  Frage  nur  jene  Einträge
  für  relevant  zu  erachten,  die  den  Forderungsinhaber
  als  directen  Urheber  ausweisen.  Diese  Anschauung
scheint  z.  B.  Lehner  in  seinem  Lehrbuche  des  Hyp.-R.
vor  Augen  gehabt  zu  haben,  wenn  er  in  §  164  daselbst
den  Begriff  „Handlung“  erschöpfend  erläutern  will  und
dabei  ausführt:  „Ob  diese  bei  dem  Hypothekenamte  sich
ergebende  Handlung  in  der  ersten  um  alleinigen  Eintragung,
oder  in  einer  Protestation,  oder  in  einer  die  Löschung
bezielenden  Vormerkung  bestehe,  ist  gleichviel.“

II.  Eine  andere  Meinung,  von  der  Autorität  Gönner's
  geführt  (vgl.  Commentar  desselben,  Bd.  1  zu  8  82
S.  574,  §  2  Ziff.  4).  gelangt  zu  einem  wesentlich
verschiedenen  Resultate:  Dieselbe  faßt  nämlich  den  Begriff
  Handlung  als  schlechtweg  identisch  mit  Einschreibung
  überhaupt  auf,  legt  anscheinend  das  Schwergewicht
der  Auslegung  auf  die  Worte:  „auf  diese  Forderung  sich
beziehend“  und  hält  dem  entsprechend  hier  jede  Einschreibung
  für  maßgebend,  die  auch  nur  in  irgend  einer  Beziehung
  zu  der  betreffenden  Forderung  steht.

Was  diese  Einschreibung  betroffen  hat,  sagt  Gönner
a.  a.  O.,  das  ist  ganz  gleichgültig.

Konsequenter  Weise  muß  hienach  selbst  ein  Eintrag
hieher  gehören,  in  welchem  nichts  weiter  enthalten  ist,
als  daß  der  Schuldner  für  den  Fall  der  Löschungsreife
der  diesbezüglichen  Forderung  auf  sein  Recht  der  Rangoffenbelassung
  verzichtet  hat  (R  zicht
gemäß  §  84  des  Hyp.-Ges.)!  Denn  auch  dieser  Eintrag
bezieht  sich  ja  auf  die  Forderung.

Welche  dieser  beiden  Meinungen  ist  nun  die  richtige?
Oder  liegt  vielleicht  auch  hier  die  Wahrheit  in  der  Mitte
und  läßt  sich  eine  dritte  zutreffendere  Meinung  aufstellen?
Dies  will  in  Nachstehendem  versucht  werden.