Full text : Württembergische Geschichtsquellen. Fünfter Band. (5)

1434  Okt.  4.  275

aneinen  Mann  mit  gleichem  Zusats  zu  gleichem  Recht,  wosu  sich  die  Stadt,  die
anfangs  auf  einem  Untergang  bestanden,  nach  einer  mündlichen  Verhandlung
zu  Sulm  mit  dem  Komtur  su  Horneck,  Johann  von  Nippenburg,  herbeiliess.
Von  dem  Tag  am  15.  Sept.  ist  heine  Spur  vorhanden,  nach  diesen  Briefen  hat
5  er  gar  nicht  stattgefunden.
Vgl.  n.  499.  500.  558.

560.  Geory  von  Puttendorf  und  seine  Frau  Agnes  von  Sachsenheim
  verpfänden  der  Stadt  Heilbronn  für  67  Gulden  rückständige
Steuer  und  100  Gulden  Anzahlung,  die  sie  vom  Gut,  das  Egen  Sieder,

10  der  erste  Mann  der  Agnes,  ihr  und  ihrem  Kind  knlin  hinterlassen,
geben  müssen,  wenn  sie  nicht  bis  Martini  übers  Jahr  Bürger  werden,
alle  ihre  Güter,  darunter  die,  welche  Arnold  Ripe  für  400,  die  Hälfte
.des  Ladamts  zu  Heilbronn  mit  den  zugehörigen  Äckern,  die  Lupold
von  Leuzenbrunn  für  200  Gulden  verschrieben  ist  und  wovon  Ulrich

15  Nenninger  47  Gulden  Zins  hat.  —  1434  (Franciscen  tag)  Okt.  4.

Heilbronn,  unteres  Gewölbe  Lade  42.  Or.  mit  Siegeln.

:a)  Die  Stadt  Heilbronn  und  Agnes  von  Sachsenheim  schliessen  einen

Vertrag:  letztere  soll  bis  Georgii  aussiehen,  bis  dahin  ihre  und  ihres  Manns

Schulden  zahlen,  ihre  Güter  in  Jahresfrist  verkaufen,  bis  dahin  versteuern  und

20  dann  veranzahlen.  —  Siegler  Agnes,  ihr  Bruder  Schwarsfrite  von  Sachsenheim

und  ihr  Vetter  Hans  von  Liebenstein.  —  1437  (Mathias  tag)  Febr.  24.  —  Ebd.
Or,  mit  Siegeln  unter  Papierdecke.

b)  Schwarzfritse  von  Sachsenheim  und  Ytel  Walcker  der  ältere‘)  beurkunden,

  dass  Ulrich  Nenninger,  Peter  Zehe,  Klaus  Diemer  der  junge  und  Itel
25  Walcker  vom  Rat  beauftragt  worden  seien,  die  Güter  su  verkaufen,  die  Jörg
von  Puttendorf  und  seine  Frau  nicht  gut  haben  verkaufen  können,  und  mit  dem
Erlös  deren  Schulden  zu  bezahlen,  in  Klagen  gegen  die  Stadt  sollen  die  genannten
Eheleute  vor  den  Rat  zu  Wimpfen,  gegen  einselne  Bürger  vor  deren  Rat  und
Gericht  kommen.  —  Siegler  die  Aussteller  und  die  beiden  Eheleute.  —  1439
30  (fritag  vor  pfingstag)  Mai  22.  —  Ebd.  Or.  mit  4  Siegeln  unter  Papierdecken.

c)  Agnes  von  Sachsenheim  giebt,  da  jetzt  die  Güter  verkauft  sind  und
sie  krankheitshalber  nicht  kommen  kann,  ihrem  Mann  Vollmacht,  die  Käufer
nach  Stadirecht  in  Besits  zu  seizen  und  Wehrbürgen  su  stellen.  —  Siegler  die
Ausstellerin  und  ihr  Bruder  Schwarzfritz.  —  1439  (fritag  nach  der  eylftausend

35  jungfrawen  tag)  Okt.  23.  —  Ebd.  Or.,  Pg.  mit  Siegeln.

561.  Hans  Wolke  (Volke)  der  Färber  zu  Heilbronn  und  seine
Frau  Margarethe,  Selbstschuldner,  und  Hans  Kuder,  Berthold  Utzlinger
  und  sein  Sohn  Hans,  Wehrschuldner,  entlehnen  von  der  Stadt

1)  In  der  folgenden  Urkunde:  Itel  Walter  von  Esslingen,  der  Agnes
Schwäher.