1434 Okt. 4. 275
aneinen Mann mit gleichem Zusats zu gleichem Recht, wosu sich die Stadt, die
anfangs auf einem Untergang bestanden, nach einer mündlichen Verhandlung
zu Sulm mit dem Komtur su Horneck, Johann von Nippenburg, herbeiliess.
Von dem Tag am 15. Sept. ist heine Spur vorhanden, nach diesen Briefen hat
5 er gar nicht stattgefunden.
Vgl. n. 499. 500. 558.
560. Geory von Puttendorf und seine Frau Agnes von Sachsenheim
verpfänden der Stadt Heilbronn für 67 Gulden rückständige
Steuer und 100 Gulden Anzahlung, die sie vom Gut, das Egen Sieder,
10 der erste Mann der Agnes, ihr und ihrem Kind knlin hinterlassen,
geben müssen, wenn sie nicht bis Martini übers Jahr Bürger werden,
alle ihre Güter, darunter die, welche Arnold Ripe für 400, die Hälfte
.des Ladamts zu Heilbronn mit den zugehörigen Äckern, die Lupold
von Leuzenbrunn für 200 Gulden verschrieben ist und wovon Ulrich
15 Nenninger 47 Gulden Zins hat. — 1434 (Franciscen tag) Okt. 4.
Heilbronn, unteres Gewölbe Lade 42. Or. mit Siegeln.
:a) Die Stadt Heilbronn und Agnes von Sachsenheim schliessen einen
Vertrag: letztere soll bis Georgii aussiehen, bis dahin ihre und ihres Manns
Schulden zahlen, ihre Güter in Jahresfrist verkaufen, bis dahin versteuern und
20 dann veranzahlen. — Siegler Agnes, ihr Bruder Schwarsfrite von Sachsenheim
und ihr Vetter Hans von Liebenstein. — 1437 (Mathias tag) Febr. 24. — Ebd.
Or, mit Siegeln unter Papierdecke.
b) Schwarzfritse von Sachsenheim und Ytel Walcker der ältere‘) beurkunden,
dass Ulrich Nenninger, Peter Zehe, Klaus Diemer der junge und Itel
25 Walcker vom Rat beauftragt worden seien, die Güter su verkaufen, die Jörg
von Puttendorf und seine Frau nicht gut haben verkaufen können, und mit dem
Erlös deren Schulden zu bezahlen, in Klagen gegen die Stadt sollen die genannten
Eheleute vor den Rat zu Wimpfen, gegen einselne Bürger vor deren Rat und
Gericht kommen. — Siegler die Aussteller und die beiden Eheleute. — 1439
30 (fritag vor pfingstag) Mai 22. — Ebd. Or. mit 4 Siegeln unter Papierdecken.
c) Agnes von Sachsenheim giebt, da jetzt die Güter verkauft sind und
sie krankheitshalber nicht kommen kann, ihrem Mann Vollmacht, die Käufer
nach Stadirecht in Besits zu seizen und Wehrbürgen su stellen. — Siegler die
Ausstellerin und ihr Bruder Schwarzfritz. — 1439 (fritag nach der eylftausend
35 jungfrawen tag) Okt. 23. — Ebd. Or., Pg. mit Siegeln.
561. Hans Wolke (Volke) der Färber zu Heilbronn und seine
Frau Margarethe, Selbstschuldner, und Hans Kuder, Berthold Utzlinger
und sein Sohn Hans, Wehrschuldner, entlehnen von der Stadt
1) In der folgenden Urkunde: Itel Walter von Esslingen, der Agnes
Schwäher.