Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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den  gegenwärtig  bei  dem  General-Quartiermeisterstab  kommandirten  aggregirten
Unter-Lieutenant  des  dritten  Reiter-Regiments,  Grafen  Normann,  bei  diesem
Regiment  eingetheilt.  »

Unterdem1.d.M.habcnSeineKöniglicheMajestätdenaggregirten
Unter-LieutcnantdrrKLcibgardezquerd,Grafcnb.Bcntivogl«to,zuden
Garnisons-Compagnie11versetzt.

Durch  höchste  Entschließungen  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  2.  d.  M.
wurde  die  bei  dem  Ministerium  des  Innern  erledigte  Canzlei-Direbtorsstelle  mit  dem
damit  etatsmäßig  verbundenen  Titel  und  Rang  eines  Regierungsraths,  dem  Ministerial-Sekretär
  Camerer,

die  erledigte  Stelle  eines  Dekans  und  Stadtpfarrers  in  Vaihingen,  dem  Dekan
Andler  in  Neuenstadt,  gnädigst  übertragen,  und

der  Straßenbau-Inspektor  Freiherr  v.  Seeger  zu  Balingen  auf  die  erledigte
Straßenbau-Inspektion  Ellwangen  gnädigst  verset,  wie  auch

nach  höchstem  Dekrete  vom  5.  d.  M.  dem  den  Garnisons-Compagnien  aggregirten
Unter-Lieutenant,  Grafen  v.  Benrivoglio,  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
K.  Militärdienst  ertheilr.

'  II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Verfügung,  betreffend  die  Einlieserung  der  Arbeilshaus-Gefangenen  in  die  Arbeitshäuser  zu
Ludwigsburg  und  Markgröningen.

Nachdem  Seine  Königliche  Majestät  vermöge  höchster  Entschließung  vom
8.  April  d.  J.  zu  genehmigen  geruht  haben,  daß  für  die  Zukunft  eine  gänzliche
Trennung  der  männlichen  und  weiblichen  Arbeitshaus-Gefangenen  in  den  bestehenden
Strafanstalten  in  der  Art  durchgeführt  werde,  daß  von  nun  an  alle  männlichen  zur
Arbeitshausstrafe  verurtheilten  Individuen,  ohne  Rücksicht  auf  die  Dauer  ihrer
Strafe,  in  dem  Arbeitshause  zu  Ludwigsburg,  und  ebenso  alle  Frauenspersonen,