Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Diese Zahlen find Mmimalzahlen, da nur die 
Anwesenden gezählt wurden. 
Landschaft Boem: 
Männer Frauen zusammen 
2 Woraworadörfer — – 1227 
Nsuta — — 123 
Kagyabi — — 83 
Guamang. —- — 321 
Kugye – — 133 
Atonko 134 
Aka – – 240 
Gyasekang-kese – – 819 
Gyasekang-akura — — 679 
Borada — — 1000 
3 Bowiridörfer — 817 
Akpafo 515 456 971 
5730 
Es fehlen Ahamansu, Asato Süd= und Ost-buem. 
Da diese auf 3900 Seelen geschätzt werden, ergiebt 
sich für Boem eine Gesammtbevölkerung von 9630 
Seelen. 
Landschaft Avatime: 
Amedjowe 418 Tongui 320 
Gbatseme 800 Djokpe 730 
Vhane 450 Fume 300 
Biakoa 600 3718 
Insgesammt zählt der Bezirk etwa 350 selb- 
ständige Dörfer, wobei die oft nicht unbeträchtlichen 
Farmdörfer nicht gerechnet sind. Ebenso sind dabei 
die zahlreichen Weiler nicht gerechnet, in die der 
Haupttheil der Bevölkerung von Dayi, Agotime und 
Tove zerstreut ist. Auf Grund der als Stichproben 
benutzten Zählungen ist die Gesammtbevölkerung des 
Bezuks auf nicht unter 150 000 Seelen zu schältzen. 
2. Besiedelung und Organisation. 
Veränderungen in der Besiedelung fanden statt 
durch Neubesiedelung verlassener Orte zufolge Ein- 
wirkung der Regierung. So wurde das verlassene 
Kuamtkrum von Bawiri aus wieder neubesiedelt, um 
den Handelsverkehr auf der Strecke Kunya-Akroso 
zu erleichtern. Aus demselben Grunde ist die Zu- 
sammenfassung der östlich der Lomestraße in einzelne 
Gehöfte zerstreuten Tovebevölkerung vorbereitet 
worden. Ferner wurde der Hauptort der Landschaft 
Dayi Atigba, dessen Bevölkerung sich aus Mangel 
an Ordnungssinn gänzlich in das unbewohnte Gebiet 
nördlich zerstreut hatte, wieder bevölkert. 
Der Bezirk wurde im Berichtsjahre durch Ein- 
theilung in Distrikte und durch den Bau von Stationen 
organisirt. 
Es wurden nachstehende Distrikte gebildet: 
1. Agome mit der Station Misahöhe, 2. Avatime, 
3. Ho, 4. Agotime, 5. Tove, 6. Agu, 7. Kpelle, 
8. Dayi, 9. Lipke, 10. Buem, 11. Kpandu, 
12. Botoku, 13. Woadse. 
Hierbei wurde die Bevölkerung aller zum Distrikt 
gehörenden Dörfer nach dem politischen oder wirth- 
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schaftlichen Centrum des Bezirks zusammengerufen, 
um dort unter Leitung eines Beamten eine Station 
in Landesbauweise aufzuführen. Je nach Zweck 
und Bedeutung der Station zählt dieselbe 6 bis 
16 Gebäude. Ueberall befindet sich ein Haus, das 
den Bedürfnissen des Europäers entspricht, soweit 
sich das mit einheimischem Material erreichen läßt. 
Nach dem Bau wurden die versammelten Leute mit 
den für sie wesentlichen Verordnungen und Vor- 
schriften bekannt gemacht, auch wurden etwaige Klagen 
und Anfragen erledigt. Solche Termine wurden 
von da an bei jeder Bereisung des Bezuks auf den 
Stationen abgehalten. Ferner stellte jede Landschaft 
eine Anzahl Rekruten, die theils als Soldaten theils 
als Polizisten ausgebildet und zur Besetzung dieser 
Außenstationen verwandt wurden. Bei jeder Station 
ist ein Versuchsgarten angelegt. Von diesen Ver- 
suchs gärten aus soll später der zugehörige Distrikt 
mit Saatgut und Unterweisung zur Einführung ge- 
eigneter Kulturen versehen werden. 
Schließlich wurden noch für reisende Europäer 
auf den Hauptverkehrsrouten da, wo nicht bereits 
eine Verwaltungsstation bestand, besondere Rast- 
stationen errichtet. Auf dem Wege Lome—Misahöhe 
wurden die bereits bestehenden in Tove und Gbin in 
Lehm ausgeführt, und in Assaun eine solche neu er- 
richtet. Auf dem Wege Misahöhe — Kete Kratschi 
befinden sich zur Zeit in Kollem und Lavanjo Neu- 
anlagen dieser Art. Geplant ist noch eine ebensolche 
in Wurupong. Auf dem Wege von Misahöhe nach 
Kpandu wurde in We Deme eine Unterkunft errichtet. 
Im Allgemeinen giebt es im Bezirke kein Ge- 
meindeland, sondern alles Land ist in zusammen- 
hängenden Stücken unter einer Anzahl alteingesessener 
Familien vertheilt. Das Familienoberhaupt giebt 
von dem Familienland nach Bedarf an die einzelnen 
Haushaltungen der Familie ab. Bei großen Feld- 
arbeiten hilft man sich gegenseitig. Der Haushaltungs- 
vorstand kann aber über das Land nicht ohne Zu- 
stimmung des Familienoberhaupts verfügen. Anders 
ist es mit dem Lande, das ein Familienglied durch 
Kauf erwirbt. Darüber hat er bezw. haben seine Erben 
allein frei zu versügen. Verkauf findet sehr selten 
statt, da dies als Unrecht gegen die Familie ange- 
sehen wird. Aber auch das Familienoberhaupt kann 
— wenigstens im nördlichen und östlichen Theile des 
Bezirks — nicht auf eigene Faust Land an Fremde 
verkaufen. Es bedarf dazu der Zustimmung des 
Oberhäuptlings, der jederzeit den Verkauf verbieten 
kann. In manchen Landschaften u#t dagegen das 
Familienhaupt in dieser Beziehung unbeschränkt. 
Anders liegen die Verhältnisse in den früher wenig 
bewohnten Gegenden, die erst durch spätere Ein- 
wanderung besiedelt worden sind. Dort ist das in 
der Nähe der Ansiedlungen gelegene Land, wie es 
nach und nach in Besitz genommen wurde, zwischen 
den Familien vertheilt. Dagegen sind die Besitz- 
verhältnisse bezüglich des weiterabliegenden Landes 
(Fortsetzung Seite 241.) 
  
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