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Diese Zahlen find Mmimalzahlen, da nur die
Anwesenden gezählt wurden.
Landschaft Boem:
Männer Frauen zusammen
2 Woraworadörfer — – 1227
Nsuta — — 123
Kagyabi — — 83
Guamang. —- — 321
Kugye – — 133
Atonko 134
Aka – – 240
Gyasekang-kese – – 819
Gyasekang-akura — — 679
Borada — — 1000
3 Bowiridörfer — 817
Akpafo 515 456 971
5730
Es fehlen Ahamansu, Asato Süd= und Ost-buem.
Da diese auf 3900 Seelen geschätzt werden, ergiebt
sich für Boem eine Gesammtbevölkerung von 9630
Seelen.
Landschaft Avatime:
Amedjowe 418 Tongui 320
Gbatseme 800 Djokpe 730
Vhane 450 Fume 300
Biakoa 600 3718
Insgesammt zählt der Bezirk etwa 350 selb-
ständige Dörfer, wobei die oft nicht unbeträchtlichen
Farmdörfer nicht gerechnet sind. Ebenso sind dabei
die zahlreichen Weiler nicht gerechnet, in die der
Haupttheil der Bevölkerung von Dayi, Agotime und
Tove zerstreut ist. Auf Grund der als Stichproben
benutzten Zählungen ist die Gesammtbevölkerung des
Bezuks auf nicht unter 150 000 Seelen zu schältzen.
2. Besiedelung und Organisation.
Veränderungen in der Besiedelung fanden statt
durch Neubesiedelung verlassener Orte zufolge Ein-
wirkung der Regierung. So wurde das verlassene
Kuamtkrum von Bawiri aus wieder neubesiedelt, um
den Handelsverkehr auf der Strecke Kunya-Akroso
zu erleichtern. Aus demselben Grunde ist die Zu-
sammenfassung der östlich der Lomestraße in einzelne
Gehöfte zerstreuten Tovebevölkerung vorbereitet
worden. Ferner wurde der Hauptort der Landschaft
Dayi Atigba, dessen Bevölkerung sich aus Mangel
an Ordnungssinn gänzlich in das unbewohnte Gebiet
nördlich zerstreut hatte, wieder bevölkert.
Der Bezirk wurde im Berichtsjahre durch Ein-
theilung in Distrikte und durch den Bau von Stationen
organisirt.
Es wurden nachstehende Distrikte gebildet:
1. Agome mit der Station Misahöhe, 2. Avatime,
3. Ho, 4. Agotime, 5. Tove, 6. Agu, 7. Kpelle,
8. Dayi, 9. Lipke, 10. Buem, 11. Kpandu,
12. Botoku, 13. Woadse.
Hierbei wurde die Bevölkerung aller zum Distrikt
gehörenden Dörfer nach dem politischen oder wirth-
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schaftlichen Centrum des Bezirks zusammengerufen,
um dort unter Leitung eines Beamten eine Station
in Landesbauweise aufzuführen. Je nach Zweck
und Bedeutung der Station zählt dieselbe 6 bis
16 Gebäude. Ueberall befindet sich ein Haus, das
den Bedürfnissen des Europäers entspricht, soweit
sich das mit einheimischem Material erreichen läßt.
Nach dem Bau wurden die versammelten Leute mit
den für sie wesentlichen Verordnungen und Vor-
schriften bekannt gemacht, auch wurden etwaige Klagen
und Anfragen erledigt. Solche Termine wurden
von da an bei jeder Bereisung des Bezuks auf den
Stationen abgehalten. Ferner stellte jede Landschaft
eine Anzahl Rekruten, die theils als Soldaten theils
als Polizisten ausgebildet und zur Besetzung dieser
Außenstationen verwandt wurden. Bei jeder Station
ist ein Versuchsgarten angelegt. Von diesen Ver-
suchs gärten aus soll später der zugehörige Distrikt
mit Saatgut und Unterweisung zur Einführung ge-
eigneter Kulturen versehen werden.
Schließlich wurden noch für reisende Europäer
auf den Hauptverkehrsrouten da, wo nicht bereits
eine Verwaltungsstation bestand, besondere Rast-
stationen errichtet. Auf dem Wege Lome—Misahöhe
wurden die bereits bestehenden in Tove und Gbin in
Lehm ausgeführt, und in Assaun eine solche neu er-
richtet. Auf dem Wege Misahöhe — Kete Kratschi
befinden sich zur Zeit in Kollem und Lavanjo Neu-
anlagen dieser Art. Geplant ist noch eine ebensolche
in Wurupong. Auf dem Wege von Misahöhe nach
Kpandu wurde in We Deme eine Unterkunft errichtet.
Im Allgemeinen giebt es im Bezirke kein Ge-
meindeland, sondern alles Land ist in zusammen-
hängenden Stücken unter einer Anzahl alteingesessener
Familien vertheilt. Das Familienoberhaupt giebt
von dem Familienland nach Bedarf an die einzelnen
Haushaltungen der Familie ab. Bei großen Feld-
arbeiten hilft man sich gegenseitig. Der Haushaltungs-
vorstand kann aber über das Land nicht ohne Zu-
stimmung des Familienoberhaupts verfügen. Anders
ist es mit dem Lande, das ein Familienglied durch
Kauf erwirbt. Darüber hat er bezw. haben seine Erben
allein frei zu versügen. Verkauf findet sehr selten
statt, da dies als Unrecht gegen die Familie ange-
sehen wird. Aber auch das Familienoberhaupt kann
— wenigstens im nördlichen und östlichen Theile des
Bezirks — nicht auf eigene Faust Land an Fremde
verkaufen. Es bedarf dazu der Zustimmung des
Oberhäuptlings, der jederzeit den Verkauf verbieten
kann. In manchen Landschaften u#t dagegen das
Familienhaupt in dieser Beziehung unbeschränkt.
Anders liegen die Verhältnisse in den früher wenig
bewohnten Gegenden, die erst durch spätere Ein-
wanderung besiedelt worden sind. Dort ist das in
der Nähe der Ansiedlungen gelegene Land, wie es
nach und nach in Besitz genommen wurde, zwischen
den Familien vertheilt. Dagegen sind die Besitz-
verhältnisse bezüglich des weiterabliegenden Landes
(Fortsetzung Seite 241.)
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