Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
H# geben in der Kolonial- Abtheilung des Auswirtigzen Amts.
Gerlin, 1. Mai 1901. Uummer 9.
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. sedes Monats. Derselben werden als Veideste beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungereisenden und Gelehrten aus den deutschen Se ate ie herausgegeben von Dr. le###
v. Danekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Buchhandlungen ##rl— direkt unter Streifband durch die Berlagsduchbandlung Mk. 8,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und
Hesterreich ngarn, Mk. 3.,75 für die Länder des Weltpostvereins. — Ginsendungen und Anfeagen find an die Könialiche Hofbuchhandlung von
Ern#st Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 14, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1901 unter Nr. 2008.)
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X Jahrgang.
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Inhalt: Amtlicher Theil: Verordnung, betreffend das Verbot des Bereitens und des Feilbietens rc. von Palmwein
(saurem Toddy) im Gebiete der östlichen Karolinen S. 309. — Gouvernements-Verordnung, betreffend die Auf-
hebung von Zöllen und Steuern in Samoa S. 310. — Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouvernements von
Samoa S. 910. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat
Februar 1901 S. 310. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika S. 311. — Personalien S. 311.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 311. — Deutsch-Ostafrika: Deutsch-ostafrikanische Be-
zirksämter und Stationen im Berichtsjahre 1899/1900 (II) S. 312. — Kamerun: Der Tod des Forschers Conrau
S. 314. — Togo: Bericht über die Verhältnisse im Berirk Misahöhe (1II) S. 314. — Deutsch-Südwestafrika:
Die Unruhen im südlichen Distrikt Grootsontein S. 316. — Abwehrmaßregeln gegen die Beulenpest S. 316. —
Vegetationsverhältnisse in Swakopmund S. 317. — Verzeichniß der im südwestafrikanischen Schutzgebiete thätigen
Firmen und Erwerbsgesellschaften nach dem Stande vom 1. Januar 1901 S. 319. — Deutsch-Neu-Guinea:
Ermordung der Herren Mencke und Caro S. 318. — Verbot der Palmweinbereitung in den Ostkarolinen S. 318.
— Bericht des Vizegouverneurs Dr. Hahl über eince Expedition nach den Rukinseln (Ostkarolinen) S. 318. —
Marshall-Inseln: Schiffsverkehr S. 322. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antifklaverei=
Bewegung S. 322.— Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Verbot des Einsammelns und
Fortschaffens von Guano im Schutzgebiete der Gilbert= und Ellice-Inseln S. 325. — Verschiedene Mitthei-
lungen: Professor Dr. Kohlstock S. 325. — Ausbildung in der Aufnahme astronomischer Längen= und Breiten-
bestimmungen S. 326. — Deutscher Import von Kakao S. 326. — Auszeichnung S. 326. — Litteratur
S. 327. — Litteratur-Verzeichniß S. 327. — Verkehrs-Nachrichten S. 327. — Fahrplan des Norddeutschen Lloyd
in Bremen für die Zweiglinien nach Neu-Guinea S. 328. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gelsehe; Verordnungen der Reichsbehörden; Perträge.
Verordnung, betreffend das Verbot des Bereitens und des Feilbietens r2c. von
Palmwein (saurem Toddy) im Gebiete der östlichen Karolinen.
Auf Grund des § 3 der Versügung des Herrn Reichskanzlers vom 24. Juli 1899, betreffend die
Regelung der Verwaltung und der Rechtsverhältnisse im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen,
wird hiermit für das Gebiet der östlichen Karolinen bestimmt, was folgt:
§s 1.
Es ist verboten, Palmwein (sauren Toddy) zu bereiten, feilzubieten oder sonst in den Verkehr
zu bringen.
82.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Gefängniß bis zu drei
Monaten bestraft.
83.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Ponape, den 30. Dezember 1900.
Der Kaiserliche Vizegouverneur.
Hahl.