Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

156 IH. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes. 
Die Verjährung hat völkerrechtlich weder als acquisitive (als Ersitzung) noch 
als extinctive die Kraft einer rechtserheblichen Tatsache.®) 
Dic Rechtfertigung dieses auf den ersten Blick auffallenden Satzes 
liegt in einem doppelten: a) in der Bedeutung, die der stillschwei- 
genden Zustimmung desjenigen Staates, der durch eine Verschiebung 
der völkerrechtlichen Beziehungen in seinen Interessen betroffen wird, 
zukommt (unten IV 3); b) in der unmittelbar rechtbegründenden Wir- 
kung, die auf dem Gebiete des Völkerrechts die nackte Tatsache, daher 
auch die Gewalt, vor allem als Eroberung, hat (oben 8 1012). Die krie- 
gerische Erwerbung eines fremden Staatsgebietes erstreckt, ganz abge- 
sehen von dem Friedensvertrage, die Staatsgewalt des erobernden 
Staates ohne weiteres auf das neuerworbene Gebiet, ohne daß es einer 
Ersitzung im Sinne des Privatrechts, insbesondere also des Ablaufes 
eines längeren Zeitraums, bedarf; und wenn ein Staat ohne Widerspruch 
es zuläßt, daß seine Kolonien von einem andern Staat besetzt und ver- 
waltet werden, so muß ein Verzicht auf die ihm zustehenden Rechte 
angenommen werden, ohne daß erst die Verjährung seiner Ansprüche 
durch den Ablauf der Zeit abgewartet zu werden braucht. 
2. Willkürliche menschliche Handlungen. Unter diesen ireten, wie auf 
dem Gebiete des nationalen Rechtes, zwei Gruppen hervor: die Rechtsgeschäfte 
einerseits, von denen hier die Rede sein soll, und die Delikte andrerseits, die 
unten in $ 25 behandelt werden. Neben den Rechtsgeschäften stehen die rechts- 
geschäftsähnlichen Handlungen (‚‚natürliche Rechtshandlungen‘‘), unter welchen 
die Eroberung als originäre Erwerbsart eine hervorragende Rolle spielt (oben 
81012). 
IV. Völkerrechtliches Rechtsgeschäft ist die auf die Herbeiführung einer 
völkerrechtlichen Wirkung (Begründung, Aufhebung, Änderung eines völker- 
rechtlichen Rechtsverhältnisses) gerichtete Willenserklärung. 
Unter den Rechtsgeschäften sind die zweiseitigen, die Verträge, 
von besonderer Bedeutung (unten $ 22). Die völkerrechtlichen Rechts- 
geschäfte sind sämtlich Rechtsgeschäfte unter Lebenden, denn: ‚der 
Staat stirbt nicht‘. 
1. Die Willenserklärung muß von dem dazu berufenen Organ des Staates 
ausgehen. 
a) Ohne weitere Vollmacht sind das Staatshaupt und der Minister des Aus- 
wärtigen zu jeder rechtsgeschäftlichen Willenserklärung befugt. 
Auch das geisteskranke Staatshaupt kann, so lange es tatsächlich 
an der Spitze seines Staates steht, eine Kriegserklärung mit allen recht- 
6) Ebenso Gareis 88. Nys I143. Die gegenteilige Ansicht wird bezüglich 
der acquisitiven Verjährung in der völkerrechtlichen Literatur vielfach vertreten; 
vgl. Audinet, R. G.111313. Oppenheim 1308. Gegen sie spricht die Tatsache, 
daß auch dem nationalen Stastsrechte, von besonderen Bestimmungen abgesehen, 
das Rechtsinstitut der Verjährung fremdgeblieben ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.