VII Alphabetisches Register.
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Mit einer der Summe nach vor das Kollegialgericht gehörigen
Klage kann bei demselben eine Klage verbunden
werden, welche ohne diese Verbindung, der Summe nach,
vor den Einzelnrichrer gehören würde 504
Kompetenz bei Streitigkeiten über Zwangabtretung von
Grundeigenthum; Berufungs= und Revisionefrist dabei. 507
Zuständigkeit des Einzelnrichters in Berscholle nheits. und
Verlassenschaftssachen . 509
Enteignung. s. Erpropriation.
Entschädigungspflicht bei theilweiser Expropriation. 115
Erbfolge der Ehegatten in die Errungenschaft nach bav.
reuth. Rechte ... 214
Erbrecht Unehelicher am väterlichen Nachlaß .. 315
Erbschaft: deren Anfall an Verichoneng. .... 33 49
(Berichtiguna. S.
Deliberationsfrist zur Erlärung über er —
nach bayer. Rechte
Das Recht des Fiskus, einem Unwürdigen vie Eroschaft
zu entreißen, ist durch die Verf.-Urkunde Tit. vul s.s 6
nicht ausgehoben .
Erbverträge, s. Ehe- und Erbverträge.
Erkenntniß: den im unterrichterlichen eingeschlichenen Redaktionsverstoß,
welcher zu einer überstüssigen Eidesleistung
führen könnte, darf der Oberrichter von Amtswegen beseitigeen
238.
Errungenschaft: der überlebende Ehemann isi nach bayer.
Rechte nicht schuldig, seinen Kindern aus dem Errungenschaftsvermögen
einen Antheil als Muttergut auszuzeigen 97, 138
Erbfolge des überlebenden Ehegatten in das Errungenschastsvermögen
nach bevreuther Rechte ...
Ersitzung der Servitute .. 11
Erwerbfählgkeit 8** Neligiosen 292
Exceptio, f. Einre
Excipiendo reus #ruen potest. .. 123
Erekutionsverfahren: Revifion in demsel lben ..
Etekunvpkozeßvessea Statthasttgkett bei dinglicher dypothekklage
Unzulässigkeit der Nevisson gegen zwei gleichlautende Erkenntnisse
im Erekutivprozesse
Expropriation: über den Umfang der Entschädigungspflicht
bei eilteile Abtretung des zu entwährenden Geenandes.
Kompetenz, ingleichen Verufungs= und Neoisionsfrist in
Exprepriationsprozessen .
Extinktivverjährung der Reallasten nach bayer. Rechte . 252
Faustiavo pertrayt nur durch ein constitutum vossessorium
vollzog
Fiskus: dessen Per, einem uUnwärdigen die crbschaft B¾l
entreißen, ist durch die ä Verfassungsurkunde TLit. Vll 8. 6
nicht ausgehoben . ..412