19. Juli 1900 erhobenen Erzeugungssteuer.*) Der
Egxqporteur hat den Betrag der Fabrikationssteuer,
iwelcher der auszuführenden Branntweinmenge ent-
spricht, zu hinterlegen oder für die Zahlung des
Betrages durch Wechsel guter Firmen mit sechs-
rmmonatlicher Verfallzeit Sicherheit zu bestellen. Der
in den Kolonien erzeugte einfache Alkohol und Brannt-
wein hat bei der Einfuhr nach den Provinzen San
Thomé und Principe einen Zoll gleich dem Betrage
der Steuer auf Branntwein einheimischen Ursprungs
-zu entrichten. Die Einfuhr von Rohstoffen zur Be-
reitung von Alkohol und Branntwein nach der Pro-
winz Angola wird in derselben Weise verboten, wie
dies für die Provinz Mozambique durch die Ver-
ordnung vom 19. Juli 1900 und für die übrigen
überseeischen Zollstellen Afrikas durch die Verordnung
vom 25. April 1895 77) geschehen ist; unter diese
Bestimmung sind Maschinen, Apparate, Reagentien
und Essenzen, die zur Bereitung von Alkohol und
Branntwein dienen sollen, nicht einbegriffen, dieselben
haben jedoch die entsprechenden tarifmäßigen Zölle
zu entrichten. Die Befreiung von Ausfuhrzöllen,
welche durch Artikel 3 der gedachten Verordnung
wom 19. Juli 1900 für den in der Provinz Mo-
zambique erzeugten Alkohol und Branntwein gewährt
wird, wird auf die Provinz Angola ausgedehnt.
Allohol- und Branntwein-Fabrikanten der Provinz
Angola dürfen die Flaschen und Gebinde aus Eisen
oder Holz, in denen sie den von ihnen erzeugten
Ollkohol ausgeführt haben, unter gewissen Bedin-
Zungen zollfrei wieder einführen.
Einfacher Alkohol und Branntwein kolonialer
Erzeugung hat bei der Einfuhr nach dem Königreich
(Portugal) und den anliegenden Inseln die in Ar-
tikel 73 der Verordnung vom 14. Juni 1901 7W)
festgesetzten Abgaben zu zahlen und unterliegt den
Bestimmungen der 88 1 und 2 dieses Artikels.
(Diario do Governo.)
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Perschiedene Wittheilungen.
Der dandel Pamburgs mit den deutschen Schutzgebieten
im Jahre 1900.
Die soeben erschienenen Tabellarischen Ueber-
sichten des Hamburgischen Handels im Jahre 1900“
geben über den Handel Hamburgs mit den deutschen
Schutzgebieten folgende Zahlen:
A. Einfuhr im Jahre 1000.
Aus Deutsch-Südwestafrika.
43 Werth: Mk.
Kupfererze 98 2200
Lebende Thiere — 2 420
Seehunds- und Robbenfelle 46 6 040
*) Deutsches Handels-Archiv 1900 I. S. 722.
2 Deutsches Handels-Archiv 1895 I. S. 467.
*) D. Handels-Archiv 1901 (Augustheft) I. S. 652.
751
4d2 Werth: Mk.
Fertiges Pelzwerk kg 140 2 450
Hirsch= und Rehhörner . 23 7700
Ammoniakhaltiger Guano 19 606 219 500
Schmuckfedern . kg 484 37790
Schafwolle . 20 4360
Naturalien und Kuriositäten 47 21170
Andere Waaren — 10 050
Passagiergut. .... 49 15 910
Zusammen 20 003 329 580
1899 18 363 256 870
1898 11561 177 080
1897. 1 663 83 610
18966. 3827 94 600
Aus Deutsch-Westafrika
(Togogebiet und Kamerun).
d2 Werth: Mk.
Kakao . 3097 406 480
Roher Tabak 252 61 000
Kolanüsse 279 11 200
Rothholsz 638 12 700
Medizin. Wurzeln, Rinden ꝛc. 60 4 420
Gummi Kopal . 96 8900
- elasticum .. ..58542918510
Elefantenzähne und Elsenbein 516 741640
Palmöl . .17565843410
Ebenholz . 2262 55 670
Palmkerne 87 079 1 943 110
Blumen, Blüthen 2c., fr. u. getr. 86 2 670
Andere Rohstoffe u. Halbfabrikate — 7790
Naturalien und Kariositäten 95 23 920
Andere Waaren. . — 1710
Passagiergut .... 95 14 610
Zusammen 118 209 7 057740
1899 114 706 6 741 890
1898. 99 692 5 116 130
1897. 63 321 3 088 050
1896. 96 861 3 378 940
Aus Deutsch-Ostafrika.
dz Werth: Mk.
Kaffee. . . 1479 141 040
Medizin. Wurzeln, Rinden rc. 610 15 380
Gummi Kopal . 88 30 110
- elasticum . 1 457 994 610
Halbedelsteine kg 550 10 000
Lebende Thiere . — 7050
Elefantenzähne und Elfenbein 32 55 560
Perlmutterschalen 21 1 730
Wachs 235 66 340
Speiseöle. . 87 5 600
Nutzhölger 2 728 29 830
Bast und andere * 41 1 990
Rohe Stöcke 53 2240
Erdnüsse 84 2340
Manilahanf, Sisal c.. 152 9870
Schafwolle . 97 16 830
Andere Rohstoffe u. Halbfabrikate — 5 490
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