zandigte Zusammenstellung ist jetzt erschienen. Sie
deschränkt sich, ihrem amtlichen Charakter entsprechend,
auf die Wiedergabe des positiven Rechtsstoffes und
dermeidet ein Eingehen auf juristische Streitfragen.
Die Ergänzung zu dieser Textausgabe soll eine
wissenschaftliche, systematische Darstellung der kolo-
malen Rechtsfragen aus der Feder des Admiralitäts-
rathes Dr. Köbner bilden; sie wird unter dem
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Mittler & Sohn, Berlin.
nentalen Missionskonferenz zu Bremen vom
14., 15. und 17. Mai 1901.
Nachtrag zur Rangliste der Kaiserlich Deut-
schen Marine für das Jahr 1901.
Stande vom 11. Oktober 1901.
Nach dem
Mk. 1, 25. E. S.
Zu der im Marine-Kabinet redigirten „Rang-
Titel „System des deutschen Kolonialrechts“ in dem-
#elben Verlage später erscheinen und es sich insbe-
fondere zur Aufgabe machen, bei der Darstellung
der einzelnen Rechtsinstitute deren volkswirthschaftliche
Grundlagen zu beleuchten.
liste der Kaiserlich Deutschen Marine“
1901 am 8. Mai abgeschlossen ist, ist soeben der
alljährliche Nachtrag erschienen. Er ist nach dem
Schema der Hauptrangliste unter Berücksichtigung der
Herbstübungeflotte aufgestellt und am 11. Oktober
abgeschlossen, gewährt also die neueste Uebersicht über
die Eintheilung, Stellenbesetzung, das Dienstalter 2c.
innerhalb der Deutschen Marine.
, welche für
Im Verlage der Buchhandlung der Berliner
evangelischen Missionsgesellschaft, NO. 43, sind er- W
schienen: Die Verhandlungen der zehnten konti-
DPerkehrs Hachrichten.
Die Worttaxe im Telegrammverkehr zwischen Europa und Deutsch-Ostafrika ist vom 1. No—
vember d. Is. ab von 5 Mk. 30 Pf. auf 3 Mk. 80 Pf. herabgesetzt worden.
Am 19. August d. Is. ist in Mahenge (Deutsch-Ostafrika) eine Postagentur eröffnet worden.
Die Postagentur in Karibib (Deutsch-Südwestafrika) nimmt nicht erst, wie in Aussicht genommen
war (vergl. Kol. Bl. 1901, S. 685), vom 1. Dezember ab, sondern bereits seit dem 8. Juli d. Is. am
Postanweisungs= und Nachnahmedienst theil.
Bei der Postagentur in Lüderitzbucht (Deutsch-Südwestafrika) ist der Postanweisungs= und
Nachnahmedienst am 15. August d. Is. eingeführt worden.
Vom 1. November d. Is. ab wird ein unmittelbarer Austausch von Postpacketen ohne Werth-
angabe und ohne Nachnahme bis 5 kg zwischen Deutsch-Neu-Guinea und den Karolinen, Marianen,
Palau= und Marshall-Inseln einersens und Ceylon andererseits eingerichtet werden. Die Beförderung
der Packetversandte erfolgt mittelst der Reichspostdampfer der ostasiatischen und australischen Haupt= und
Zweiglinien und zwischen Jopan und den Marianen durch Segelschiffe. Die vom Absender im voraus zu
entrichtenden Beförderungsgebühren für ein Postpacket nach Ceylon betragen:
in Deutsch-Neu-Guinea sowie auf den Karolinen und Palau- Inseln . 3 Mk. — Pf.,
auf den Marshall--Insen 3. 40
auf den Marinnenn 3 380
Der Abgang S. M. S. „Cormoran“ von Apia wird am 27. November d. Is. erfolgen.
Nachdem Neapel amtlich für sechente erklärt worden ist, laufen die Reichspostdampfer der
ostasiatischen, australischen und ostafrikanischen Linien vom 27. Oktober d. Is. an (beginnend mit Dampfer
„Kaiser“, von Ostafrika heimkehrend) wieder den Fahrplänen entsprechend Neapel an. Die vor Ausbruch
der Pest gültigen regelmäßigen Schlußzeiten für die Post sind daher wieder in Kraft getreten.
Bostdaupfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten.
Deie Abfahrt erfolgt
Nach
vom Ein- l
schiffungshafen an folgenden Tagen
Auss chiffungshafen.
Dauer
der Ueberfahrt
Briefe müssen aus
Berlin spätestens
abgesandt werden
am 7.,
Neapel 22. November Tanga 17—20 Tage
(deund-e Schisffe) 90 oms. Dar-zes-Sal. 18 —21 Tgm 1., 5., S., 19., 22.,
Brindist“ am 10., 24. November Tanga 18 Tage 1 29. November
6 » (esu«icheSiffe)«1()«atsds. Dar-cgiSalä-nl9"agcWar-ade
1«Dmtichonaftlla Brindisi am 3. Nov., 1. Dez. Sansibar 20 Tage
(englische Schiffe)s, 100 abds.
Marseille am 10. jedes Mts. Sansibar 18 Tage am 8. jedes Monats
(kranzösische Schiffe), 40 ums. 10% abds.