Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
H#erazeein der Kolonial- Abtheilung des Auswärligen Inis.
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Am Jährzung. berlin, 15. Februar 1902. Uummer 4.
Diese Zeils#orie erscheint in der rö#et#. am 1. und 15. — Mote. Drselben werden als Velbeu — die mindestens einmal vierteljährlich
ericheinenden: „Mittbeilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzzgelieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Dene##elmn. Der vierteljährliche Abonnementspreio fur das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die:
Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifband durch die 2 Verlagebuchbandlung Ml. 3.50 fur Deutichland einschl. der dentschen Schuyacbiete und
Oenietreich Ungarn, Mi. 3.75 für die Lander des Weltvostvereins. — Einfsendungen und Ansragen sind an die Konialiche Hofduchhandlung von
Grust Siegiried Mittler und Sohn, Berlin SW 12, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeilungs. Preisliste & 1902 unter Nr. 2052.
Ishalt: Amtlicher Theil: Vertrag zwischen dem Neichskanzler und der Jaluit. Gesellschaft in Hamburg über die
Unterhaltung einer Postdampfschiffsverbindung zwischen Sydney, den Marshall-Inseln, den Karolinen, Hongkong
und dem Bismarck-Archipel S. 83. — Verordnung, betreffend die Ausführung und Auswanderung Eingeborener
aus dem deutsch= südwestafrikanischen Schutzgebiete S. 86. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zoll-
verwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat November 1901 S. 87. — Bekanntmachungen von Eintragungen in das
Handelsregister des Bezirksgerichts Duala S. 87. — Uebersicht der gerichulichen Geschäfte in dem Schutzgebiete von
Kamerun während des Geschäftsjahres 1900 S. 88. — Personalien S. 88
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 89. — Kamerun: Expedition des Oberleutnants
Dominik S. 90. — Expedition des Oberstleutnants Pavel S. 90. — Togo: Verlegung der Zollverwaltung
nach Lome 93. — Missenschaftliche Sammlungen S. 93. — Deutsch-Südwestafrika: Zur Angora-
ziegenzucht S. 33.— Deutsch-Neu-Guinea: Kulturarbeiten in Nap (Westkarolinen) (mit einer Karte
S. 95. — Samooa: Die Selbstverwaltung der Samoaner S. 97. — Aus dem Bereiche der Missionen und
der Antisklaverei-Bewegung S. 97. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Ab-
kommen, betreffend die Handelsbeziehungen zwischen Frankreich und Sansibar S. 99. — Eisenbahnen vom oberen
Kongo nach den großen Seen S. 100. — Außenhandel der Goldküste im Jahre 1900 S. 100. — Ananaskultur in
Florida S. 100. — Gummibaunkkultur in Nicaragua S. 101. — Verschiedene Mittheilungen: Vorlesungen am
Seminar für orientalische Sprachen in Berlin S. 102. — Chinin-Verbrauch S. 102. — Kautschulzufuhr nach den
baupgfachlichsten europäischen Marktplätzen und nach den Vereinigten Staaten von Amerika S. 103 Litteratur
S. 103. — Litteratur-Verzeichniß S. 104. — Verkehrs-Nachrichten S. 104. — Anzeigen.
Oierzu als Beilagen: Jahresbericht über die Entwickelung der deutschen Schutzgebiete im
Jahre 1900/1901 an Bande Anlagen und —— Adreßhuch r 1902.
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Amtlicher Theil.
Gesehe; Verordnungen der Beichsbehör den; Verträge.
Vertrag zwischen dem Neichskanzler und der Jaluit-Gesellschaft in Hamburg
über die Unterhaltung einer Postdampfschiffsverbindung zwischen Sydney, den
Marshall-Inseln, den Karolinen, Hongkong und dem Bismarck-Archipel.“)
Im Auftrage des Reichskanzlers und unter Vorbehalt seiner Genehmigung ist heute zwischen dem
Postrath Stratz und der Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, vertreten durch ihren hierzu vom Aussichtsrathe
ermächtigten Direktor Hernsheim, nachstehender Vertrag abgeschlossen worden.
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* 1
Die Jaluit-Gesellschaft in Hamburg verpflichtet sich, eine jährlich dreimalige Postdampfsschiffs-
verbindung von Sydney über Jaluit, Kusaie, Ponape, Ruck, Jap nach Hongkong und zurück über Yap,
Herbertshöhe, Matupi (nach Bedarf), Ruck, Ponape, Kusaie, Jaluit nach Sydney gemäß den Festsetzungen
dieses Vertrages herzustellen und zu unterhalten.
82.
Zur Ausführung der Verbindung hat Unternehmerin einen Dampfer von etwa 500 bis 600 Re—
gistertons brutto einzustellen, der mindestens Einrichtungen für 10 Kajütsreisende und für 25 Kulis, sowie
die erforderlichen Vorrichtungen zur Beförderung von Deckreisenden enthält und die Fahrt mit einer Ge-
schwindigkeit von acht bis neun Seemeilen in der Stunde ausführt. Der Dampfer muß vor der Einstellung
in die Fahrt durch Sachverständige, die der Reichskanzler ernennt, geprüft und als den Anforderungen
*) Vergleiche Marineverordnungsblatt für 1902, Nr. 1.