Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
H#erazeein der Kolonial- Abtheilung des Auswärligen Inis. 
  
  
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Am Jährzung. berlin, 15. Februar 1902. Uummer 4. 
Diese Zeils#orie erscheint in der rö#et#. am 1. und 15. — Mote. Drselben werden als Velbeu — die mindestens einmal vierteljährlich 
ericheinenden: „Mittbeilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzzgelieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr 
v. Dene##elmn. Der vierteljährliche Abonnementspreio fur das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die: 
Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifband durch die 2 Verlagebuchbandlung Ml. 3.50 fur Deutichland einschl. der dentschen Schuyacbiete und 
Oenietreich Ungarn, Mi. 3.75 für die Lander des Weltvostvereins. — Einfsendungen und Ansragen sind an die Konialiche Hofduchhandlung von 
Grust Siegiried Mittler und Sohn, Berlin SW 12, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeilungs. Preisliste & 1902 unter Nr. 2052. 
  
  
Ishalt: Amtlicher Theil: Vertrag zwischen dem Neichskanzler und der Jaluit. Gesellschaft in Hamburg über die 
Unterhaltung einer Postdampfschiffsverbindung zwischen Sydney, den Marshall-Inseln, den Karolinen, Hongkong 
und dem Bismarck-Archipel S. 83. — Verordnung, betreffend die Ausführung und Auswanderung Eingeborener 
aus dem deutsch= südwestafrikanischen Schutzgebiete S. 86. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zoll- 
verwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat November 1901 S. 87. — Bekanntmachungen von Eintragungen in das 
Handelsregister des Bezirksgerichts Duala S. 87. — Uebersicht der gerichulichen Geschäfte in dem Schutzgebiete von 
Kamerun während des Geschäftsjahres 1900 S. 88. — Personalien S. 88 
  
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 89. — Kamerun: Expedition des Oberleutnants 
Dominik S. 90. — Expedition des Oberstleutnants Pavel S. 90. — Togo: Verlegung der Zollverwaltung 
nach Lome 93. — Missenschaftliche Sammlungen S. 93. — Deutsch-Südwestafrika: Zur Angora- 
ziegenzucht S. 33.— Deutsch-Neu-Guinea: Kulturarbeiten in Nap (Westkarolinen) (mit einer Karte 
S. 95. — Samooa: Die Selbstverwaltung der Samoaner S. 97. — Aus dem Bereiche der Missionen und 
der Antisklaverei-Bewegung S. 97. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Ab- 
kommen, betreffend die Handelsbeziehungen zwischen Frankreich und Sansibar S. 99. — Eisenbahnen vom oberen 
Kongo nach den großen Seen S. 100. — Außenhandel der Goldküste im Jahre 1900 S. 100. — Ananaskultur in 
Florida S. 100. — Gummibaunkkultur in Nicaragua S. 101. — Verschiedene Mittheilungen: Vorlesungen am 
Seminar für orientalische Sprachen in Berlin S. 102. — Chinin-Verbrauch S. 102. — Kautschulzufuhr nach den 
baupgfachlichsten europäischen Marktplätzen und nach den Vereinigten Staaten von Amerika S. 103 Litteratur 
S. 103. — Litteratur-Verzeichniß S. 104. — Verkehrs-Nachrichten S. 104. — Anzeigen. 
Oierzu als Beilagen: Jahresbericht über die Entwickelung der deutschen Schutzgebiete im 
Jahre 1900/1901 an Bande Anlagen und —— Adreßhuch r 1902. 
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Amtlicher Theil. 
Gesehe; Verordnungen der Beichsbehör den; Verträge. 
Vertrag zwischen dem Neichskanzler und der Jaluit-Gesellschaft in Hamburg 
über die Unterhaltung einer Postdampfschiffsverbindung zwischen Sydney, den 
Marshall-Inseln, den Karolinen, Hongkong und dem Bismarck-Archipel.“) 
Im Auftrage des Reichskanzlers und unter Vorbehalt seiner Genehmigung ist heute zwischen dem 
Postrath Stratz und der Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, vertreten durch ihren hierzu vom Aussichtsrathe 
ermächtigten Direktor Hernsheim, nachstehender Vertrag abgeschlossen worden. 
  
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* 1 
Die Jaluit-Gesellschaft in Hamburg verpflichtet sich, eine jährlich dreimalige Postdampfsschiffs- 
verbindung von Sydney über Jaluit, Kusaie, Ponape, Ruck, Jap nach Hongkong und zurück über Yap, 
Herbertshöhe, Matupi (nach Bedarf), Ruck, Ponape, Kusaie, Jaluit nach Sydney gemäß den Festsetzungen 
dieses Vertrages herzustellen und zu unterhalten. 
82. 
Zur Ausführung der Verbindung hat Unternehmerin einen Dampfer von etwa 500 bis 600 Re— 
gistertons brutto einzustellen, der mindestens Einrichtungen für 10 Kajütsreisende und für 25 Kulis, sowie 
die erforderlichen Vorrichtungen zur Beförderung von Deckreisenden enthält und die Fahrt mit einer Ge- 
schwindigkeit von acht bis neun Seemeilen in der Stunde ausführt. Der Dampfer muß vor der Einstellung 
in die Fahrt durch Sachverständige, die der Reichskanzler ernennt, geprüft und als den Anforderungen 
*) Vergleiche Marineverordnungsblatt für 1902, Nr. 1.
	        
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