Full text : Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

K#eransgegeben  in  ber  Kolonial-Abl##eilung  des  Inuswärtigen  Jns.

 

 

 

 

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Im  Jhrzenz.  garlin,  1.  Jumi  1902.

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Uummer  11.

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Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  iedes  Monaks.  Derselben  werden  als  Beiheste  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljäbrlich
erscheinenden:  „Mittheilangen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiberr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreis  fur  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchbandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Lander  des  Weltvostwereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1902  unter  Nr.  2052.)

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Theil:  Runderlaß,  betreffend  Geschenke  von  Angehörigen  der  eingeborenen  Bevölkerung  in  den
Schutzgebieten  S.  233.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  233.  —  Uebersicht  über  die  Geschäfte  der
Kaiserlichen  Gerichte  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes  während  des  Geschäftsjahres  1901  S.  234.  —  Nachweisung
  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  März  1902  S.  235.—
Uebersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  des  Schutzgebietes  Kamerun  während  des  Geschäftsjahres  1901
S.  236.  —  Personalien  S.  236.

Nichtamtlicher  Theil:  Personal-Nachrichten  S.  237.  —  Deutsch-Ostafrika:  Kircheneinweihung  in  Dares-Salom
  S.  238.  —  Kamerun:  Expedition  des  Oberstleutnants  Pavel  S.  238.—  Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft.
  „Victoria“  S.  239.  —  Togo:  Missenschaftliche  Sammlungen  S.  241.  —  Zur  Statistik  des  Waarenverkehrs
  des  Schutzgebiets  Togo  für  das  Jahr  1901  S.  241.  —  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  Schutzgebietes
  Togo  für  das  Jahr  1901  S.  242.  —  Samoa:  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln
  S.  243.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  244.  —
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Ueber  die  Entwickelung  der  Wasserwerke  in  Punjab
(Oberindien)  S.  246.  —  Außenhandel  des  Kongostaats  im  Jahre  1901  S.  248.  —  Textilwaaren-Einfuhr  nach
Französisch-Westafrika  S.  248.  —  Petroleumfunde  in  Portugiesisch-Kongo  S.  248.  —  Goldgewinnung  in  Mozambique

248.  —  Verschiedene  Mittheilungen:  Deutscher  Kolonialkongreß  S.  249.  —  Litteratur  S.  249.  —
Verkehrs-Nachrichten  S.  250.  —  Anzeigen.

 

 

Amtlicher  Theil.
Gesehe;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

Nunderlaß,  betreffend  Geschenke  von  Angehörigen  der  eingeborenen  Bevslkerung
in  den  Schutzgebieten.

Beamte  und  Angestellte  der  Schutzgebiete  sowie  die  dem  Reichsheer  oder  der  Kaiserlichen  Marine
entstammenden  Angehörigen  der  Schutztruppe  dürfen  Geschenke  von  Angehörigen  der  eingeborenen
Bevölkerung  nicht  annehmen.

Geschenke,  deren  Zurückweisung  nach  der  Landessitte  eine  Verletzung  in  sich  schließen  würde,  sind
dem  Gouvernement  abzuliefern,  sofern  nicht  nach  Lage  des  Falles  eine  andere  Verwerthung  im  fiskalischen
Interesse  angebracht  oder  geboten  erscheint.

Ausnahmen  von  dieser  Bestimmung  sind  nur  mit  ausdrücklicher  Genehmigung  der  Kolonial=Abtheilung

  zulässig.
Berlin,  den  1.  März  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Stuebel.

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Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  Mai  1902  auf  1,38  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.