Contents : Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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1850  ordnet  nicht  erschöpfend  das  verfassungsmässige  Versammlungs-
  und  Vereinigungsrecht,  sondern  regelt  nur  zur  Verhinderung
von  Missbräuchen  einzelne  Arten  seiner  Ausübung.  Die  einzige
Ausnahme  von  der  Regel,  dass  von  Versammlungen  in  geschlossenen
  Räumen  und  von  allen  nicht  öffentlichen  Versammlungen
der  Staat  keine  Notiz  nimmt,  bilden  Versammlungen,  in  welchen
öffentliche  Angelegenheiten  erörtert  werden  sollen.

&  1  der  V.-O.  bestimmt  hierüber:  „Von  allen  Versammlungen,
in  welchen  öffentliche  Angelegenheiten  erörtert  oder  berathen
werden  sollen,  hat  der  Unternehmer  mindestens  24  Stunden  vor
dem  Beginn  der  Versammlung,  unter  Angabe  des  Ortes  und  der
Zeit  derselben,  Anzeige  bei  der  Ortspolizeibehörde  zu  machen.
Die  Behörde  hat  darüber  sofort  eine  Bescheinigung  zu  ertheilen.
Beginnt  die  Versammlung  nicht  spätestens  eine  Stunde  nach  der
in  der  Anzeige  angegebenen  Zeit,  so  ist  die  später  beginnende
Versammlung  als  vorschriftsmässig  angezeigt  nicht  anzusehen.
Dasselbe  gilt,  wenn  eine  Versammlung,  die  länger  als  eine  Stunde
ausgesetzten  Verhandlungen  wieder  aufnimmt“.

Die  Anmeldepflicht  erstreckt  sich  auf  alle  (auch  Privatzusammenkünfte
  in  einer  Privatwohnung)  Versammlungen,  in  welchen
öffentliche  Angelegenheiten  erörtert  oder  berathen  werden  sollen.
Zu  letzteren  gehören  alle  Angelegenheiten,  welche  nicht  ausschliesslich
  einzelne  Personen  und  deren  Privatinteressen,  sondern  die
Gesammtheit  des  Gemeinwesens  und  das  gesammte  öffentliche
Interesse  berühren  **.  Hierher  gehören  die  politischen,  religiösen,
sozialpolitischen  Angelegenheiten,  die  Gemeindeangelegenheiten  und
Besprechungen  von  Vertrauensmännern  bei  Wahlvorbereitungen  °*°.
Die  Vorschrift  der  Anzeige  kommt  zur  Anwendung,  wenn  bei
der  Einberufung  die  Absicht  jener  Erörterung  vorliegt.  Unerheblich
  bleibt,  ob  dies  wirklich  geschehen  ist,  gleichgültig  ist  die  Art
und  Weise  der  Einladung.  Jede  Besprechung  öffentlicher  An-#4

  8,  Bau,  l.  c.  8.  86.
25  $.  MascHERr,  1.  c.  8.  16,  17.  Barı,  1.  c.  8.  37.