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Ueber Tropen-Hygiene, verbunden mit Demon-
strationen und praktischen Uebungen: Mittwochs,
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt
Dr. Steudel.
Ueber die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen
und deren Verwendung, mit Demonstratio-
nen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr
nachm., Herr Prof. Dr. Warburg.
Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen
Botanischen Garten und Museum zu Berlin
eingerichtete Botanische Centralstelle für die
Kolonien aufmerksam gemacht.
Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Mon-
tags und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm.,
Herr Dr. Velten.
Landeskunde der Deutschen Westafrikanischen
Kolonien (Deutsch -Südwestafrika, Kamerun
und Togo): Dienstags, Freitags, 10— 11 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert.
Ueber Kolonien und Kolonialpolitik: Mitt-
wochs, Sonnabends, 10 — 11 Uhr vorm., Herr
Prof. Dr. Helfferich.
Derselbe wird privatim und unentgeltlich
eine Vorlesung „Ueber Auswärtige Han-
delspolitik“ für junge Kaufleute und Bank-
beamte in den Abendstunden halten: Montags
und Donnerstags, 7—8 Uhr.
Außerdem wird Herr Dr. Köbner, Admiralitäts-
rath im Reichs-Marine-Amt, eine unentgeltliche
Vorlefung halten über Deutsches Kolonial=
und Konsular-Recht: Dienstags, 4—5 Uhr
nachmittags.
Ein „Verein Westafrikanischer Raufleute“
ist am 5. Juni d. Is. mit dem Sitze in Hamburg
begründet worden. Er bezweckt 1. die Hebung und
Ausdehnung der Handelsbeziehungen von und nach
Westafrika, die Abhülfe bestehender und Verhinderung
zukünftig drohender Uebelstände, welche den west-
afrikanischen Handel schädigen könnten, sowie die
Wahrnehmung und Förderung der Interessen aller
am westafrikanischen Handel Betheiligten; 2. gemein-
schaftliches Vorgehen mit anderen Hamburger oder
auswärtigen Vereinen, die gleiche oder ähnliche Zwecke
verfolgen oder deren Bestrebungen den Interessen des
westafrikanischen Handels förderlich erscheinen; 3. die
Ertheilung von Auskünften und Gutachten an Handels-
kammern und andere Hamburger und auswärtige
Behörden und 4. die Unterstützung einzelner Mit-
glieder in solchen Fällen, die besser und nachdrück-
licher von dem Verein geregelt und vertreten werden
können, als durch das einzelne Mitglied. — Dem
Verein ist bereits eine Reihe der namhaftesten in
Westafrika interessirten deutschen Firmen beigetreten.
Qualität des Tabaks hat.
man sagen, daß schwerer,
Verlängerte Geltung des Lissaboner Protokolls vom
8. April 1392.
Das Lissaboner Abkommen zwischen Frankreich,
Portugal und dem Kongostaat, betreffend die Ein-
und Ausfuhrzölle in der westlichen Zone des kon-
ventionellen Kongobeckens, vom 8. April 1892 ist
seiner Zeit für 10 Jahre abgeschlossen worden und
demnach am 8. April d. Is. abgelaufen. Nunmehr
wird seitens der betheiligten Regierungen ein Schrift-
wechsel veröffentlicht, der am 10. Mai d. Is. zwischen
dem portugiesischen Minister des Auswärtigen, dem
französischen und dem belgischen Gesandten zu Lissobon
stattgefunden hat. In diesem Schriftwechsel wird
zum Ausdruck gebracht, daß die drei Signatarmächte
des Lissaboner Protokolls sich über folgende Punkte
verständigt haben:
1. das Abkommen vom 8. April 1892 wird
verlängert bis zum 2. Juli 1905;
2. das Werthzollsystem wird beibehalten, aber
nur provisorisch und unter dem Vorbehalt der
eventuellen Einführung spezifischer Zölle innerhalb
der Maximalgrenze von 10 pCt. vom Werth, die
durch die Deklaration vom 2. Juli 1890 ge-
zogen ist;
3. der Zoll auf Einfuhrwaaren wird von 6 pCt.
auf 10 pCt. vom Werth erhöht, entsprechend dem
durch die vorerwähnte Deklaration gewährten Spiel-
raum; dabei bleiben alle in Art. 1 des Abkommens
vom 8. April 1892 festgesetzten Zollbefreiungen in
raft;
4. der Tarif für die Ausfuhrzölle bleibt un-
verändert.
–— ”“ne
Trfabrungen im Cabaksbau in den Vereinigten Staaten
von Amerika.
Einem Bericht des Verwesers des Kaiserlich
Deutschen Konsulats in Richmond (Virginia) über
die neuesten Erfahrungen in der Kultur und Be-
handlung von Cigarrentabaken entnehmen wir
Folgendes:
Die Temperatur und der Niederschlag haben
einen verhältnißmäßig geringen Einfluß auf die Art
des Tabaks. Der in Kentucky, Tennessee, Virginia,
North Carolina gezogene Tabak ist total verschieden
von dem in Connecticut und Pennsylvania, Ohio,
Wisconsin, Havana und Sumatra gezogenen Tabak,
welcher fast ausschließlich für Cigarren verwandt
wird. In den Monaten Juni, Juli und August
steht die Pflanze im Felde und ist der Temperatur-
unterschied zwischen den angeführten Plätzen in der
Zeit kein bedeutender; bei Havana sind die an-
gegebenen Monate den Erntemonaten in den anderen
Staaten entsprechend. Man hat daher die Schluß-
folgerung gezogen, daß die Beschaffenheit des Bodens
den ausschlaggebenden Einfluß auf die Art und
Im Allgemeinen kann
feuchter Boden auch
schweren, dicken und großblattigen Tabak hervor-