Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Ueber Tropen-Hygiene, verbunden mit Demon- 
strationen und praktischen Uebungen: Mittwochs, 
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt 
Dr. Steudel. 
Ueber die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen 
und deren Verwendung, mit Demonstratio- 
nen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr 
nachm., Herr Prof. Dr. Warburg. 
Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen 
Botanischen Garten und Museum zu Berlin 
eingerichtete Botanische Centralstelle für die 
Kolonien aufmerksam gemacht. 
Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Mon- 
tags und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., 
Herr Dr. Velten. 
Landeskunde der Deutschen Westafrikanischen 
Kolonien (Deutsch -Südwestafrika, Kamerun 
und Togo): Dienstags, Freitags, 10— 11 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. 
Ueber Kolonien und Kolonialpolitik: Mitt- 
wochs, Sonnabends, 10 — 11 Uhr vorm., Herr 
Prof. Dr. Helfferich. 
Derselbe wird privatim und unentgeltlich 
eine Vorlesung „Ueber Auswärtige Han- 
delspolitik“ für junge Kaufleute und Bank- 
beamte in den Abendstunden halten: Montags 
und Donnerstags, 7—8 Uhr. 
Außerdem wird Herr Dr. Köbner, Admiralitäts- 
rath im Reichs-Marine-Amt, eine unentgeltliche 
Vorlefung halten über Deutsches Kolonial= 
und Konsular-Recht: Dienstags, 4—5 Uhr 
nachmittags. 
Ein „Verein Westafrikanischer Raufleute“ 
ist am 5. Juni d. Is. mit dem Sitze in Hamburg 
begründet worden. Er bezweckt 1. die Hebung und 
Ausdehnung der Handelsbeziehungen von und nach 
Westafrika, die Abhülfe bestehender und Verhinderung 
zukünftig drohender Uebelstände, welche den west- 
afrikanischen Handel schädigen könnten, sowie die 
Wahrnehmung und Förderung der Interessen aller 
am westafrikanischen Handel Betheiligten; 2. gemein- 
schaftliches Vorgehen mit anderen Hamburger oder 
auswärtigen Vereinen, die gleiche oder ähnliche Zwecke 
verfolgen oder deren Bestrebungen den Interessen des 
westafrikanischen Handels förderlich erscheinen; 3. die 
Ertheilung von Auskünften und Gutachten an Handels- 
kammern und andere Hamburger und auswärtige 
Behörden und 4. die Unterstützung einzelner Mit- 
glieder in solchen Fällen, die besser und nachdrück- 
licher von dem Verein geregelt und vertreten werden 
können, als durch das einzelne Mitglied. — Dem 
Verein ist bereits eine Reihe der namhaftesten in 
Westafrika interessirten deutschen Firmen beigetreten. 
  
Qualität des Tabaks hat. 
man sagen, daß schwerer, 
Verlängerte Geltung des Lissaboner Protokolls vom 
8. April 1392. 
Das Lissaboner Abkommen zwischen Frankreich, 
Portugal und dem Kongostaat, betreffend die Ein- 
und Ausfuhrzölle in der westlichen Zone des kon- 
ventionellen Kongobeckens, vom 8. April 1892 ist 
seiner Zeit für 10 Jahre abgeschlossen worden und 
demnach am 8. April d. Is. abgelaufen. Nunmehr 
wird seitens der betheiligten Regierungen ein Schrift- 
wechsel veröffentlicht, der am 10. Mai d. Is. zwischen 
dem portugiesischen Minister des Auswärtigen, dem 
französischen und dem belgischen Gesandten zu Lissobon 
stattgefunden hat. In diesem Schriftwechsel wird 
zum Ausdruck gebracht, daß die drei Signatarmächte 
des Lissaboner Protokolls sich über folgende Punkte 
verständigt haben: 
1. das Abkommen vom 8. April 1892 wird 
verlängert bis zum 2. Juli 1905; 
2. das Werthzollsystem wird beibehalten, aber 
nur provisorisch und unter dem Vorbehalt der 
eventuellen Einführung spezifischer Zölle innerhalb 
der Maximalgrenze von 10 pCt. vom Werth, die 
durch die Deklaration vom 2. Juli 1890 ge- 
zogen ist; 
3. der Zoll auf Einfuhrwaaren wird von 6 pCt. 
auf 10 pCt. vom Werth erhöht, entsprechend dem 
durch die vorerwähnte Deklaration gewährten Spiel- 
raum; dabei bleiben alle in Art. 1 des Abkommens 
vom 8. April 1892 festgesetzten Zollbefreiungen in 
raft; 
4. der Tarif für die Ausfuhrzölle bleibt un- 
verändert. 
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Trfabrungen im Cabaksbau in den Vereinigten Staaten 
von Amerika. 
Einem Bericht des Verwesers des Kaiserlich 
Deutschen Konsulats in Richmond (Virginia) über 
die neuesten Erfahrungen in der Kultur und Be- 
handlung von Cigarrentabaken entnehmen wir 
Folgendes: 
Die Temperatur und der Niederschlag haben 
einen verhältnißmäßig geringen Einfluß auf die Art 
des Tabaks. Der in Kentucky, Tennessee, Virginia, 
North Carolina gezogene Tabak ist total verschieden 
von dem in Connecticut und Pennsylvania, Ohio, 
Wisconsin, Havana und Sumatra gezogenen Tabak, 
welcher fast ausschließlich für Cigarren verwandt 
wird. In den Monaten Juni, Juli und August 
steht die Pflanze im Felde und ist der Temperatur- 
unterschied zwischen den angeführten Plätzen in der 
Zeit kein bedeutender; bei Havana sind die an- 
gegebenen Monate den Erntemonaten in den anderen 
Staaten entsprechend. Man hat daher die Schluß- 
folgerung gezogen, daß die Beschaffenheit des Bodens 
den ausschlaggebenden Einfluß auf die Art und 
Im Allgemeinen kann 
feuchter Boden auch 
schweren, dicken und großblattigen Tabak hervor-
	        
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