Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Parteien, die nicht in Transvaal wohnen oder 
die kein festes Eigenthum haben, müssen vor dem 
Streitverfahren Sicherheit leisten (§ 15, 7 des Ges.). 
Das Patent wird auf 14 Jahre ertheilt (§ 21 
des Gesetzes) und kann auf weitere 14 Jahre aus- 
gedehnt werden (§ 31 des Gesetzes). 
Erfindungen, welche außerhalb des Transvaals 
durch Patent geschützt sind, müssen innerhalb zwölf 
Monate nach Erlangung des auswärtigen Patents 
hier zur Patentertheilung angemeldet werden (§ 23 
des Gesetzes). Der Patentinhaber kann zur Ver- 
werthung seiner Erfindung angehalten werden (§ 29 
des Gesetzes). 
§ 60 regelt die Frage der Gebührenzahlung für 
die vor dem Kriege erworbenen Patente. 
II. Zum Markenschutzgesetz. 
Der Vorsteher des Patentamts ist zugleich Re- 
gistrator der Waarenzeichen (§ 2 des Gesetzes). 
Wer die Eintragung eines Waarenzeichens be- 
antragt und außer Landes wohnt, hat hier eine Zu- 
stellungsadresse anzugeben (§ 2, 4 des Gesetzes). 
Nur die hier eingetragenen Waarenzeichen sind 
gegen Mißbrauch geschützt (§ 10 des Gesetzes). 
Wer außerhalb des Transvaals die Eintragung 
eines Waarenzeichens beantragt hat, soll für sechs 
Monate ein Prioritätsrecht auf Eintragung seines 
Zeichens in das hiesige Register haben (§ 21 d. Ges.). 
Die Anträge auf Eintragung müssen von dem 
Antragsteller selbst oder von einem hier in Traus- 
vaal zugelassenen Attorney oder Patentanwalt gestellt 
werden (§ 8 der Ausführungsbestimmungen). 
Wenn die Waarenzeichen andere als lateinische 
Buchstaben oder Worte in einer anderen als der 
englischen Sprache enthält, so muß eine Umschreibung 
mit lateinischen Buchstaben bezw. eine englische Ueber- 
setzung beigefügt werden (§ 13 der Ausführungs- 
bestimmungen). 
Dandel in Gambia. 
Ueber den Import und Export der britischen 
Kolonie Gambia im Jahre 1901 veröffentlicht „West 
Africa“ auf Grund des Annual Colonial Report 
solgende Zahlen: 
Der Gesammtwerth des Imports betrug im 
Jahre 1901 252 646 K und zeigt im Vergleich zu 
277 659 & im Jahre 1900 eine Abnahme von 
25 013 L. Der Gesammtwerth des Exports betrug 
im Jahre 1901 233 667 & und zeigt eine Abnahme 
von 48 309 #& im Vergleich zu 281 976 2E im 
Jahre 1900. Die Abnahme des Imports hat 
hauptsächlich bei Baumwollenwaaren stattgefunden und 
hat ihren Grund darin: 1. daß die Handelshäuser 
große Stocks aus dem vorhergehenden Jahre vor- 
räthig haben, 2. daß die Ernten fehlschlugen, wo- 
durch die Kaufkraft der Eingeborenen beträchtlich 
vermindert wurde. Die Abnahme des Exports ist 
fast ganz durch den Mangel an Regen im Jahre 
1901 verursacht worden. 
Die Importwerthe für die letzten 5 Jahre betrugen: 
Jahr Geld Andere Artikel Zus. 
14 ? ? 
1897. 36 515 139 812 176 327 
1898. 59 030 187 062 246 092 
1899. 69 335 171 .572 210 907 
1900 83 251 194 408 277 659 
1901. 67 552 185 095 252 647 
Die Exportwerthe für die letzten 5 Jahre betrugen: 
Jahr Geld Andere Artikel Zus. 
e 2 2 
1897. 2272 163 622 165 894 
1898. 2722 245 110 247 832 
1899. 7 439 234 497 241 936 
1900. 41.271 210 705 281 976 
1901. 39 212 194 155 233 667 
  
Perschiedene Wittheilungen. 
Forschungsreisen. 
Am 3. September dieses Jahres haben sich der 
Professor an der Königlichen Forstakademie in 
Hann. Münden, Dr. M. Büsgen, und der Hülfs- 
arbeiter im Kaiserlichen Gesundheitsamt, Privat- 
dozent Dr. Busse,?*) denen das Buitenzorgstipendium 
für das Jahr 1900 bezw. 1902 verliehen ist, von 
Genua aus zu einer Studienreise nach Buitenzorg 
eingeschifft. Neben Studien allgemeiner Art wird 
der Erstere vornehmlich das Wurzelleben der tro- 
pischen Kulturbäume, besonders im Hinblick auf die 
verschiedenen Bodenarten, studiren und nebenbei 
sein Augenmerk auf den Forstbetrieb auf Java 
richten. 
Dr. Busse wird sich in der Hauptsache mit 
den auf Java auftretenden Krankheiten der tropischen 
Kulturpflanzen und mit Untersuchungen über die 
Ausscheidung und Entstehung von Gummi arabicum 
in der Rinde der in Buitenzorg kultivirten Akazien 
beschäftigen. 
— V 
Tikterakur. 
Das überseeische Deutschland. Die deutschen 
Kolonien in Wort und Bild. Stuttgart, Berlin, 
Leipzig. Union Deutsche Verlagsgesellschaft. 
Welchen Werth die Rinder bei den Hereros in 
Deutsch= Südwestafrika hatten, darüber lesen wir in 
„Das überseeische Deutschland“: Man kann ohne 
Uebertreibung sogen, daß der Herero für seine Rinder 
lebte und starb, und es ist wohl kaum ein Schlag 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1902, S. 256.
	        
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