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Uebersicht der gerichtlichen Geschäste des Kaiserlichen Bezirksgerichts Lome (Togo)
fär das — 1900.
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Aus Davon
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Es waren anhängig: o 3 e # ###
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Pe 2. 8 5
A. Burgeriche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: 1
1. Civilprozesse:
a) zwischen Weisfen ........... — 2 2 1 1
b) zwischen Weißen und Eingeborenen — 3 3
2. Sonstige civilrechtliche Sachen, wie Arreste, Mahnsachen, Zwangsvoll- g
streckungen, Aufgebote, Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen
Rechtsstreits rc.:
a) betreffend Weiße ........... — 2 2 2 —
b) betreffend Weiße und Eingeborene .. ..... 1 1 1 —
Von den Sachen ad 1 und 2 gehören zur Bustanvigleit I
u)desRcchtets.. ..... — 4 4 4
b) des Gerichts ............. — 4 4 3 1
B. Strafsachen gegen Weiße:
a. Strafbefehle. ...... 14 14 14 —
b) Sachen, in welchen ein Verfahren einulete war ...... — 4 4 4 —
C. Privatklagesachen zwischen Weißen ........ — — — —
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit:
Davon waren nur Gegenstand der Bearbeitung:
a) Beglaubigungen 44 44 44 —
b) Ausstellung von Attesten und Aufnahme von Verhanblungen .. — 6 6 —
e) Auf- und Annahme von Testamenten ... .. — — — — —
d) Nachlahregultrungen .... .-.......... 6 4 10 4 6
E. Konkurse ................ 1 — 1 1 —
Personalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ständigen Hülfs-
arbeiter im Auswärtigen Amt Dr. Gleim den Charakter als Legationsrath zu verleihen.
Kaiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 18. Dezember 1901.
Dr. Uhl, Stabsarzt, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt.
Dr. Werner, Assistenzarzt, zum Oberarzt befördert.
Schutztruppe für Südwestafrika.
A. K. O. vom 12. Dezember 1901.
Born, Assistenzarzt beim Train-Bataillon Nr. 15,
Dr. Maaß, Assistenzarzt beim Großherzoglich Mecklenburgischen Feldartillerie-Regiment Nr. 60, — Beide
mit dem 17. d. Mts. aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 18. d. Mts. bei der Schutz-
truppe für Südwestafrika angestellt.
A. K. O. vom 18. Dezember 1901.
Böttlin, Oberleutnant, erhält die Erlaubniß, den Badischen Infanterie-Offizier-Säbel seines Vaters, des
bei Nuits gefallenen Hauptmanns Böttlin, in einer Stahlscheide am vorschriftsmäßigen Koppel
tragen zu dürfen.
Böttlin, Streitwolf, Oberleutnants,
Graf, Oberarzt, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere drei Jahre genehmigt.
Schutztruppe für Kamerun.
A. K. O. vom 12. Dezember 1901.
Houben, Oberleutnant im Infanterie-Regiment von Horn (3. Rheinischen) Nr. 29, scheidet aus dem Heere
am 6. Januar 1902 aus und wird mit dem 7. Januar 1902 in der Schutztruppe für Kamerun
angestellt.
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