— 604 —
Verordunug, betreffend die Beförderung von Postsendungen innerhalb und nach
außerhalb des Schutzgebietes der Marshall-Juseln.
Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 15. Oktober 1886 wird hierdurch unter Auf-
hebung der Verordnung vom 29. März 188), betreffend die Einrichtung einer Kaiserlichen Postagentur in
Jaluit, wie folgt, verordnet:
81.
Die Beförderung aller Postsendungen (eingeschriebener oder einfacher Briefe und Postkarten, Druck-
sachen, Waarenproben und Geschäftspapiere) innerhalb und nach außerhalb des Schutzgebietes erfolgt aus-
schließlich durch die Kaiserliche Postagentur in Jaluit.
8 2.
Der Führer eines jeden Schiffes ist verpflichtet, Postsendungen der im § 1 bezeichneten Art an
jedem von ihm innerhalb des Schutzgebietes angelaufenen Platze in Empfang zu nehmen und nach jedem
von ihm berührten Platze zu befördern. Beim Eintreffen in Jaluit hat er ohne Verzug dieselben bei der
Kaiserlichen Postagentur abzuliefern.
§ 3.
Der Führer eines jeden Jaluit verlassenden Schiffes hat mindestens 24 Stunden vor Abfahrt der
Kaiserlichen Postagentur von dem Zeitpunkte der Abreise unter Angabe der Anlaufsplätze Anzeige zu erstatten.
* 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. oder Ge-
fängniß bis zu zwei Monaten bestraft.
§s 5.
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Jaluit, den 25. Juni 1902.
Der Kaiserliche Landeshauptmann.
J. V.: v. Bunsen.
Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem vortragenden
Rath im Auswärtigen Amte, Wirklichem Legationsrath von der Decken, die Erlaubniß zur Anlegung des
Medschidie-Ordens 2. Klasse zu ertheilen. "
Dem Kommandanten des französischen Avisos „Alcyon“, Lieutenant de vaissenn Mortenol,
ist der Königliche Kronen-Orden 3. Klasse verliehen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Personal · Nachrichten.
Deuisch-SOstafrika.
Der Bergreferendar Tornau hat die Ausreise
nach Deutsch-Ostafrika angetreten.
Der Thierarzt Ochmann, der Vermessungs=
techniker Wilms und der Vermessungsgehülfe Pelz
sind in Deutsch-Ostafrika eingetroffen.
——— — — —
Der Bezirksamtmann Meyer, der Lehrer Urban,
der Segelmacher Backhaus, der Aufseher Koosch
und der Tischler Kammerer sind mit Heimaths-
urlaub aus Deutsch-Ostafrika eingetroffen.
Mit Heimathsurlaub sind am 27. November
1902 in Neapel eingetroffen: Hauptmann Freiherr
v. Schleinitz, beauftragt mit Wahrnehmung der
Geschäfte als Stabsoffizier beim Kommando der
Schutztruppe, und Hauptmann und Kompagniechef