— 215 —
A. Wie zieht man sich die Malaria zu?
Es muß ein für allemal erkannt werden, daß
man sich die Malaria nur durch den Stich der
Stechmücke (Moskito der Anophelesgattung), welche
die Fieberkeime in ihrer Giftsekretion trägt, zuzieht;
und daß die Anophelesmoskito diese Keime nur
dadurch gewinnt, daß sie Personen, die Malaria=
keime in ihrem Blute tragen (entweder an Fieber
leidende Europäer oder Eingeborene oder auch junge
Kinder, welche dem Anscheine nach ganz gesund sind),
vorher sticht.
B. Wie zieht man sich das Schwarzwasser-
fieber zu?
In seiner Entstehung ist das Schwarzwasserfieber
auch malariaartig und kommt nur bei denjenigen
vor, welche periodisch an Malaria gelitten haben; es
ist deshalb sehr wichtig, alles aufzubieten, um sich
gegen die gewöhnlichen, auch die mildesten, Malaria=
anfälle zu schützen.
C. Es ist möglich sich dadurch vollständig zu
schützen,
daß man die nachstehenden Schutzmaßregeln befolgt:
1. Moskitonetze. Der Geschäftsleiter sollte sich
davon überzeugen, daß alle europäischen Angestellten
der Firma immer unter Moskitovorhängen schlafen,
welche nicht weniger als 16 Löcher pro Quadrat-
Zentimeter enthalten, und welche in einem tadellosen
Zustande zu erhalten sind. Risse sind auf die Weise
am leichtesten zu reparieren, daß man das Netz am
Bruchpunkte zusammenzieht und mit Faden umschnürt.
Wenn das Net in Gebrauch ist, sollte es innerhalb
der Stangen hängen und unter der Matratze ein-
geschlagen sein. Wenn das Netz außer Gebrauch ist,
sollten die freien Seiten des Netzes zusammengezogen
werden, etwas gedreht und über die oberste Seite
des Netzes hinübergeworfen werden. Ein Ritz an
den Seiten des Netzes darf nicht vorkommen. Man
findet nie eine Stechmücke innerhalb eines ordnungs-
mäßig gebrauchten Netzes. Es ist ratsam, ein Stück
Leinwand um das Netz (etwas höher als die Ma-
tratze) rings herum zu ziehen, um die Glieder gegen
Stiche durch das Netz, während des Schlafes, zu
schützen. Auch sind Abends Stiefel, um die Knöchel
zu schützen, zu empfehlen.
2. Chinin. Alle européischen Angestellten der
Firma sollten wenigstens 1 g Chinin pro Woche
nehmen und an den Geschäftsleiter schriftlich berichten,
daß sie es auch wirklich tun.
3. Moskitosicheres Zimmer. Der Geschäfts-
leiter sollte darauf achten, daß das von der Firma
für ihre europäischen Angestellten bestimmte Quartier
wenigstens ein Wohnzimmer oder einen Teil einer
Veranda besitzt, der durch ein Drahtgazegitter mos-
kitosicher gemacht ist. Das Zimmer, oder der ge-
schützte Teil der Veranda, sollte von den Bewohnern
zwischen Sonnenuntergang und Schlasengehen benutzt
werden.
achten, daß das Kontor der Firma und das gemein-
same Speisezimmer der europäischen Angestellten mit
Punkahs oder elektrischen Ventilatoren versehen find,
die während der Geschäftsstunden und Mahlzeiten zu
gebrauchen sind.
5. Einzelheiten.
darauf achten, daß:
a) das Lokal der Firma mit wenigstens einem
Müllkasten (mit Deckel) versehen ist;
b) alle Zisternen, Becken und andere zum be-
ständigen Wasseraufspeichern bestimmten Gefäße mit
genau sitzenden Deckeln und auch mit Drahtgaze-
kappen für die Röhren, um die Moskitos abzuhalten,
versehen sind;
I) alle nutzlosen Gruben, Teiche, Becken, Brunnen
und andere unnötigen Wasseransammlungen inner-
halb des Firmengrundstücks ausgefüllt oder abgeleitet
werden;
d) alles offen und dauernd stehende Wasser,
welches zur Bewässerung, zum Waschen oder anderen
Zwecken erforderlich ist, einmal pro Woche durch
Petroleum desinfiziert wird, um die Mückenlarven
zu vertilgen;
e) die Entwässerungsanlagen und Dachröhren in
Ordnung sind;
f) die Aborte ordentlich und rein gehalten sind;
8) das Trinkwasser aus einer reinen Quelle be-
zogen und rein aufbewahrt wird;
h) es wäre ratsam, einen eingeborenen Diener
damit zu beauftragen, Moskitos in dem Hause be-
ständig zu suchen und zu töten; er sollte zu diesem
Zwecke Anweisung erhalten, die nötigenfalls von der
Sänitätsbehörde zu geben ist.
6. Wöchentliche Besichtigung. Einmal pro
Woche sollte der Geschäftsleiter eine genaue Sani-
tätsbesichtigung des ganzen Firmengrundstücks, der
Kontore, Fabriken, Wohnhäuser, Schlafzimmer, Küchen,
Dienerquartiere, Toilettenzimmer und Aborte und
aller Gärten, Höfe und Ställe vornehmen, und über-
dies sollte er darauf achten, daß die angegebenen
Vorschriften aufs genaueste befolgt werden, ins-
besondere, daß:
a) die Angestellten Moskitonetze gebrauchen;
b) Müll, zerbrochene Flaschen, alte Blechkannen,
Töpfe 2c., in Müllkästen aufbewahrt werden;
e) kein stehendes Wasser irgendwo innerhalb des
Grundstücks bleibt, außer in vollständig durch Draht-
gaze geschützten Gefäßen oder in Zisternen oder
Brunnen, die wöchentlich durch Petroleum desinfiziert
werden;
d) jeder Teil des Grundstücks in durchaus reinem
Zustande ist;
e) es wäre zu empfehlen, daß alle unter den
Angenellten vorkommenden Fieberfälle sorgfältig auf-
gezeichnet werden.
7. Die Eingeborenen. Der Geschäftsleiter
sollte darauf achten, daß diese Vorschriften sowohl
Der Geschäftsleiter sollte
bei den Eingeborenen wie bei den europäischen An-
4. Punkahs. Der Geschäftsleiter sollte darauf gestellten befolgt werden.